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Südafrika: Rechtsverfolgung
Schiedsurteile können in Südafrika nach internationalem Recht, Gerichtsentscheidungen nur nach nationalem Recht, insbesondere dem Common Law, anerkannt und vollstreckt werden.
29.11.2024
Von Katrin Grünewald | Bonn
Anerkennung und Vollstreckung
Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.
Gemäß dem Enforcement of Foreign Civil Judgments Act 32 of 1988 können zwar ausländische Urteile anerkannt und vollstreckt werden, allerdings hat der zuständige Minister bisher nur Urteile aus Namibia für vollstreckbar erklärt, sodass deutsche Urteile hiernach nicht vollstreckt werden können.
Somit können ausländische Urteile aus anderen Ländern nur nach den Prinzipien des Common Law anerkannt und vollstreckt werden. Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Urteil rechtskräftig ist und nicht vor dem Berufungsgericht erster Instanz angefochten werden kann. Außerdem muss es für die Parteien bindend sein und darf nicht gegen die öffentliche Ordnung Südafrikas verstoßen, auf betrügerische Art und Weise erlangt worden sein oder sich gegen ein in Südafrika befindliches Grundstück richten.
Gerichtssystem
Das Gerichtssystem Südafrikas ist unter anderem geregelt in Art. 166 der südafrikanischen Verfassung. Danach ist das höchste Gericht das Verfassungsgericht (Constitutional Court). Es überprüft die Vereinbarkeit einzelner Rechtsnormen mit der Verfassung Südafrikas. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court of Appeal) ist das höchste Gericht für Fragen ohne verfassungsrechtlichen Bezug. Es entscheidet im Wesentlichen über Berufungen der unteren Gerichte. Zu letzteren gehören die High Courts und die Magistrates‘ Courts. Die High Courts entscheiden über alle Rechtsstreitigkeiten, die keinem anderen Gericht per Gesetz zugewiesen wurden. Die Magistrates‘ Courts sind in Zivilsachen unter anderem für Streitigkeiten zuständig, in denen der Streitwert nicht mehr als 100.000 Rand beträgt, sodass die High Courts für Streitigkeiten mit einem Streitwert über 100.000 Rand zuständig sind. Daneben gibt es einige spezialisierte Gerichte, beispielsweise die Labour Courts, die Tax Courts oder die Small Claims Courts.
Schiedsgerichtsbarkeit
Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Südafrika am 1. August 1976 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).
Für südafrikanische Schiedsverfahren mit internationalem Charakter gilt der Arbitration Act 15 of 2017. Das Gesetz basiert auf dem UNCITRAL Modellgesetz, das auch in Deutschland umgesetzt wurde. Es ist auf alle internationalen Handelsstreitigkeiten anwendbar. Außerdem müssen die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarung ihren Sitz in unterschiedlichen Staaten haben, der Ort des Schiedsverfahren oder der Ort, an dem ein wesentlicher Teil der Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zu erfüllen ist, in einem anderen Staat liegen als die Niederlassungen der beteiligten Unternehmen oder die Parteien müssen ausdrücklich vereinbart haben, dass sich der Gegenstand der Schiedsvereinbarung auf mehr als ein Land bezieht. Gemäß Sec. 16 des Gesetzes können auch ausländische Schiedsurteile anerkannt und vollstreckt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass eine beglaubigte Kopie des ausländischen Schiedsurteils und der Schiedsklausel, deren Originale sowie eine zertifizierte Übersetzung vorgelegt werden.
Weiterhin gilt auch der Arbitration Act 42 of 1965, der auf alle inländischen Schiedsverfahren anwendbar ist, die nicht unter den Arbitration Act 15 of 2017 fallen.
Anwälte vor Ort
Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Pretoria und dem Generalkonsulat Kapstadt stehen Listen von im Land tätigen Anwält:innen und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.