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Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitsrecht

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und -nehmer bei Mobilmachung

Die russische Regierung hat eine Verordnung über den Erhalt der Arbeitsplätze von Bürgern, die zum Militärdienst einberufen werden, beschlossen.

Von Edda Wolf | Bonn

Im russischen Arbeitsgesetzbuch finden sich keine Regelungen über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Fall einer Mobilmachung. Die russische Regierung hat deshalb die Verordnung Nr. 1677 vom 22. September 2022 über den Erhalt der Arbeitsplätze von einberufenen Bürgern beschlossen. Das Verfahren dazu hat das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz in seinem Schreiben Nr. 14-6/10/B-13042 vom 27. September 2022 an die Föderation unabhängiger Gewerkschaften Russlands und den Russischen Verband der Industriellen und Unternehmer (RSPP; Arbeitgeberverband) klargestellt.

Am 27. September 2022 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Zusammenhang mit der Teilmobilmachung von der Staatsduma angenommen (Entwurf der föderalen Gesetze Nr. 112293-8 „Über Änderungen an Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation" und Nr. 101311-8 "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation"). Der Föderationsrat wird die Gesetzentwürfe bei der nächsten Sitzung am 4. Oktober 2022 prüfen.

Insbesondere wird das Arbeitsgesetzbuch um Artikel 351.7 ergänzt, in dem die Einzelheiten der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern festgelegt werden, die durch Mobilmachung einberufen werden oder im Rahmen eines Vertrags in den Militärdienst eingetreten sind.

Arbeitgeber darf einberufenen Arbeitnehmern nicht kündigen

Der Arbeitnehmer hat bei der Einberufung ein Recht auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes. Arbeitgeber dürfen zum Militärdienst einberufene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht entlassen. Arbeitsverträge können nicht aus den in Artikel 83 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches genannten Gründen gekündigt werden.

Nach dem neuen Artikel 351.7 des Arbeitsgesetzbuches werden die Arbeitsverträge einberufener Arbeitnehmer für die Dauer des Militärdienstes ausgesetzt. Der Arbeitsvertrag ruht also. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag aussetzen, auch wenn sich ein Arbeitnehmer in der Probezeit befindet oder ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.

Zur Aussetzung eines Arbeitsvertrags erlässt der Arbeitgeber eine entsprechende Anordnung, die dokumentiert werden muss. Dazu ist es nicht erforderlich, eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abzuschließen.

Das Verfahren lautet wie folgt:

  • der Arbeitnehmer schreibt eine Erklärung und fügt eine Kopie der Vorladung zur Einberufung zum Militärdienst (Mobilmachungsbescheid) oder der Mitteilung des föderalen Exekutivorgans über den mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrag bei;
  • der Arbeitgeber erlässt eine Anordnung zur Aussetzung des Arbeitsvertrags;
  • Spätestens am Tag der Aussetzung des Arbeitsvertrags zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ihm zustehenden Löhne und Zahlungen für die der Aussetzung des Arbeitsvertrags vorangegangene Arbeitszeit in voller Höhe.
  • Während der Dauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags behält der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz (Position).  Während dieses Zeitraums ist der Arbeitgeber berechtigt, für die Zeit der Abwesenheit des Arbeitnehmers einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer abzuschließen..

Um das Recht auf Erhalt seines Arbeitsplatzes zu wahren, muss der Arbeitnehmer eine Vorladung vom Wehrmelde- und Einberufungsamt oder bei bereits erfolgter Einberufung eine Kopie des Einberufungsbescheids beim Arbeitgeber vorlegen. Mitarbeiter im Homeoffice (remote work) senden einen Scan der Vorladung per E-Mail an ihren Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag mit einem einberufenen Arbeitnehmer während der Aussetzung nicht kündigen, außer im Falle der Liquidation des Unternehmens (Beendigung der Tätigkeit eines Einzelunternehmers) sowie bei Ablauf des Arbeitsvertrags während dieses Zeitraums, wenn er für einen bestimmten Zeitraum (befristet) geschlossen wurde.

Wenn der Arbeitnehmer eine Vorladung vom Kreiswehrersatzamt (Militärkommissariat) erhalten hat und unrechtmäßig gekündigt wurde, wird eine Anordnung zur Aufhebung der Kündigungsverfügung erlassen, eine Information darüber an den Rentenfonds der Russischen Föderation gesendet und ein Eintrag zur Aufhebung der Kündigungsverfügung im Arbeitsbuch vorgenommen. Dann wird auf der Grundlage der Einberufung eine Anordnung zur Aussetzung des Arbeitsvertrags erlassen.

Anrechnung von Dienstzeiten

Der Zeitraum der Aussetzung des Arbeitsvertrags wird auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie auf die Dauer der Tätigkeit in dem Beruf angerechnet, außer bei vorzeitiger Zuweisung der Altersrente.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Alle zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmer können zu den gleichen Bedingungen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitsvertrag wird an dem Tag verlängert, an dem der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Rückkehr an den Arbeitsplatz spätestens innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.

Kehrt der Arbeitnehmer drei Monate nach Beendigung der Mobilmachung oder des vertraglichen Militärdienstes nicht an seinen Arbeitsplatz zurück, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag von sich aus auf der neuen Grundlage von Artikel 81.1.13 des russischen Arbeitsgesetzbuchs kündigen.

Lohnzahlung

Für die Zeit der Einberufung hat der Arbeitgeber alle Zahlungen zu leisten, die dem Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt zustehen. Dies schließt den Lohn für alle geleisteten, aber noch nicht bezahlten Tage ein, ohne das Datum der Lohnabrechnung abzuwarten. Dazu gehören auch andere Zahlungen, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Vereinbarung über die Sozialpartnerschaft vorgesehen sind (z.B. Erstattung von Reisekosten, einmalige Anreize und andere Zahlungen, auch im Zusammenhang mit Urlaub und Jubiläen, Zahlung von Verpflegung, finanzielle Unterstützung, Urlaubsgeld, Bezahlung von Bildungsurlaub usw.).

Urlaubsanspruch

Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, die über 28 Kalendertage hinausgehen, können auf Antrag des Arbeitnehmers im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen finanziell abgegolten werden.

Die Dauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags wird als Urlaubszeit angerechnet, Artikel 121 (1) des Arbeitsgesetzbuches wird entsprechend geändert. In diesem Zusammenhang halten wir es für ratsam, die Abwesenheit des einberufenen Mitarbeiters im Arbeitszeitblatt mit einem speziellen Code zu vermerken.

Wenn der/die mobilisierte Mitarbeiter/in ein Kind unter 14 Jahren hat, hat der andere Elternteil dieses Kindes das Recht, auf Geschäftsreisen, Überstunden, Nachtarbeit, Wochenenden und arbeitsfreie Feiertage zu verzichten.

Hat der/die Mobilisierte ein Kind unter 18 Jahren, erhält der andere Elternteil des Kindes im Falle von Entlassungen ein Vorzugsrecht auf Weiterbeschäftigung.


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