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Zollmeldung | Russland | Ausfuhrabgaben

Russland führt Zollkontingente für Eisenmetallschrott ein

Die russische Regierung hat Zollkontingente für Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen eingeführt. Diese Beschränkung gilt für zwei Monate - vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022.

Von Edda Wolf | Bonn

Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 972 vom 28. Mai 2022 (15 pdf-Seiten, veröffentlicht am 30. Mai) werden Zollkontingente für die Ausfuhr von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen aus Russland eingeführt. Diese sind vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022 in Kraft.

Beim Export von Eisenmetallschrott und -abfällen in einer Gesamtmenge von bis zu 540.000 Tonnen beträgt der Zollsatz 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne (das heißt der Zollsatz bleibt derselbe wie seit dem 1. Januar 2022). Bei Überschreitung dieser Menge steigt der Mindestzollsatz auf 290 Euro pro Tonne. Die Zollsätze gelten nur für Ausfuhren außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Das festgelegte Mengenvolumen der Zollkontingente von bis zu 540.000 Tonnen wird nach russischen Regionen unter Berücksichtigung ihrer industriellen Besonderheiten differenziert (siehe Anlage zur Verordnung, pdf-Seite 10). Außerdem sieht der Mechanismus der Verteilung der Zollkontingente die Möglichkeit des Exports von Metallschrott vor, der von der russischen Wirtschaft nicht in Anspruch genommen wird.

Die Entscheidung der russischen Regierung zielt darauf ab, einen Preisanstieg auf dem heimischen Markt zu verhindern und den Bedarf der russischen Stahlhersteller an Rohstoffen zu decken. Die russische Industrie rechnet mit einem Rückgang der Exporte von Eisenmetallschrott und -abfällen um das Vierfache. Die Schrottexporte nach Japan und Südkorea sind bereits fast zum Erliegen gekommen wegen der ablehnenden Haltung der dortigen Käufer gegenüber russischen Lieferungen (wegen des Kriegs gegen die Ukraine).

Im Jahr 2021 hatte die russische Regierung - angesichts der steigenden Weltmarktpreise infolge der Coronakrise - vorübergehend Ausfuhrzölle auf Eisen- und Nichteisenmetalle eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Eisenmetallschrott ein Ausfuhrzoll von 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne.

Mitte Mai 2022 hat die russische Regierung zudem ein Ausfuhrgenehmigungsverfahren für unverarbeitetes Blei, Bleischrott und -abfälle verfügt, das bis zum 15. November 2022 gültig ist.

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