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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland Gegensanktionen: Warenverkehr und sektorale Maßnahmen

Die massiven Sanktionen der G7-Staaten treffen die russische Wirtschaft hart. Die Regierung stabilisiert die Versorgungslage mit Ausfuhrverboten, Exportquoten und Parallelimporten.

Von Edda Wolf | Bonn

Russland beschränkt die Ausfuhr von über 200 Waren, darunter Industriegüter, Landtechnik, Holz, Getreide, Zucker und Ölsaaten. Außerdem erlaubt die russische Regierung den Parallelimport (Grauimport) einer langen Liste von Waren. So soll die Versorgung der russischen Wirtschaft und Verbraucher mit allem Benötigten gewährleistet werden. Russisches Gas muss in Rubel bezahlt werden. Für den Einsatz ausländischer Software in IT-Systemen der kritischen Infrastruktur ist seit 31. März 2022 eine Genehmigung der Behörden erforderlich, ab 2025 ist dieser völlig verboten. Als Antwort auf westliche Sanktionen hat Russland auch seinen Luftraum gesperrt und im westlichen Ausland geleaste Flugzeuge einbehalten. Ferner stellt Russland in der Raumfahrt die Zusammenarbeit mit ESA und NASA ein.

  • Russland führt Zollkontingente für Eisenmetallschrott ein

    Die russische Regierung hat Zollkontingente für Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen eingeführt. Diese Beschränkung gilt für zwei Monate - vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022.

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 972 vom 28. Mai 2022 (15 pdf-Seiten, veröffentlicht am 30. Mai) werden Zollkontingente für die Ausfuhr von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen aus Russland eingeführt. Diese sind vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022 in Kraft.

    Beim Export von Eisenmetallschrott und -abfällen in einer Gesamtmenge von bis zu 540.000 Tonnen beträgt der Zollsatz 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne (das heißt der Zollsatz bleibt derselbe wie seit dem 1. Januar 2022). Bei Überschreitung dieser Menge steigt der Mindestzollsatz auf 290 Euro pro Tonne. Die Zollsätze gelten nur für Ausfuhren außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

    Das festgelegte Mengenvolumen der Zollkontingente von bis zu 540.000 Tonnen wird nach russischen Regionen unter Berücksichtigung ihrer industriellen Besonderheiten differenziert (siehe Anlage zur Verordnung, pdf-Seite 10). Außerdem sieht der Mechanismus der Verteilung der Zollkontingente die Möglichkeit des Exports von Metallschrott vor, der von der russischen Wirtschaft nicht in Anspruch genommen wird.

    Die Entscheidung der russischen Regierung zielt darauf ab, einen Preisanstieg auf dem heimischen Markt zu verhindern und den Bedarf der russischen Stahlhersteller an Rohstoffen zu decken. Die russische Industrie rechnet mit einem Rückgang der Exporte von Eisenmetallschrott und -abfällen um das Vierfache. Die Schrottexporte nach Japan und Südkorea sind bereits fast zum Erliegen gekommen wegen der ablehnenden Haltung der dortigen Käufer gegenüber russischen Lieferungen (wegen des Kriegs gegen die Ukraine).

    Im Jahr 2021 hatte die russische Regierung - angesichts der steigenden Weltmarktpreise infolge der Coronakrise - vorübergehend Ausfuhrzölle auf Eisen- und Nichteisenmetalle eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Eisenmetallschrott ein Ausfuhrzoll von 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne.

    Mitte Mai 2022 hat die russische Regierung zudem ein Ausfuhrgenehmigungsverfahren für unverarbeitetes Blei, Bleischrott und -abfälle verfügt, das bis zum 15. November 2022 gültig ist.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland führt Ausfuhrgenehmigungen für Blei und Bleischrott ein

    Die russische Regierung führt bis zum 15. November 2022 ein Genehmigungsverfahren für den Export von Blei, Bleiabfällen und -schrott ein.

    Bis zum 15. November 2022 benötigen Unternehmen für die Ausfuhr von Blei, Bleiabfällen und -schrott aus Russland eine Genehmigung. Die entsprechende Verordnung Nr. 873 vom 14. Mai 2022 "Über die Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von unverarbeitetem Blei, Abfällen und Schrott aus Blei" wurde am Samstag auf dem offiziellen Internetportal für juristische Informationen veröffentlicht.

    "Die russische Regierung beschließt, vom 15. Mai bis einschließlich 15. November 2022 ein einseitiges Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von Blei, Bleiabfällen und -schrott aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion einzuführen", heißt es in der Verordnung.

    Damit gilt die Genehmigungspflicht für unverarbeitetes Blei, Bleiabfälle und -schrott, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Rahmen von Zollverfahren ausgeführt werden, welche die Ausfuhr von Waren aus der gemeinsamen Zollzone der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen.

    Gemäß Absatz 2 der Verordnung erstreckt sich die neue Regelung auch auf Rohblei, Bleiabfälle und -schrott, die vor dem 15. Mai 2022 in Übereinstimmung mit den Zollverfahren freigegeben wurden.

    Warengruppe

    TN VED EAWU Code

    Unbearbeitetes Blei

    7801

    Abfälle und Schrott aus Blei

    7802 00 000 0

    mit Ausnahme von Halbfabrikaten aus
    Nichteisenmetallen, die Edelmetalle enthalten

    7801 99 100 0

    Die Exportlizenzen stellt das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation aus.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Transaktionsverbot für Ausländer im Energie- und Finanzsektor

    Ein Erlass untersagt Geschäfte mit den Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen, welche Investoren aus Staaten, die Sanktionen verhängt haben, gehören.

    Präsident Wladimir Putin hat Investoren aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, bis zum 31. Dezember 2022 verboten, Transaktionen mit Aktien und Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen zu tätigen. Diese Maßnahme betrifft alle Beteiligungen von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen die russische Regierung, russische Unternehmen und (oder) russische Bürger verhängt haben (siehe Liste der "Staaten, die unfreundliche Handlungen gegen Russland begehen").

    Im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 heißt es, dass das Verbot für alle strategischen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Energie- und Finanzsektor sowie für die Gas- und Ölprojekte Sachalin-1 und Kharyaga gilt. Die genaue Liste muss noch von der Regierung und der Zentralbank vorgelegt werden.

    Geltungsbereich des Verbots

    Unter das Verbot fallen alle Transaktionen mit Aktien und Anteilen von ausländischen Investoren aus sanktionierenden Staaten, welche die Eigentümerstruktur russischer strategischer Unternehmen (inklusive Tochtergesellschaften), ihr genehmigtes Kapital (Satzungskapital) und das etablierte Verfahren zur Durchführung von Investitionsprojekten verändern. 

    Das Verbot gilt im Detail für Transaktionen (Operationen) mit den Aktien und Anteilen von:

    • Unternehmen, die große Öl-, Gas- und Kohlevorkommen (mit Reserven von mindestens 20 Millionen Tonnen Erdöl, 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas oder 35 Millionen Tonnen Kohle) sowie Vorkommen von Uran, Seltenen Erden der Yttriumgruppe und Metallen der Platingruppe nutzen. Erfasst sind auch Vorkommen von Diamanten, Beryllium, Gold, Kobalt, Kupfer, Lithium, Nickel, Niob, Tantal und hochreinen Quarzrohstoffen;
    • Unternehmen, die Offshore-Felder auf offener See und auf dem Festlandssockel (Schelf) entwickeln;
    • Unternehmen, die Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor herstellen, warten oder reparieren. Die Liste wird vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung genehmigt;
    • Banken mit strategischer Bedeutung - die Liste wird vom Ministerkabinett mit der Zentralbank abgestimmt.

    Im Brennstoff- und Energiesektor fallen unter das Verbot demnach Transaktionen mit Aktien und Anteilen von:

    • Nutzern von Bodenschätzen, die an großen Öl-, Gas-, Gold- und anderen Lagerstätten arbeiten;
    • Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiekomplex;
    • Unternehmen, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für solche Ausrüstungen anbieten;
    • Hersteller und Lieferanten von elektrischer und (oder) thermischer Energie;
    • Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung von Erdöl, Ölrohstoffen und ihrer Verarbeitung zu Produkten befassen (Raffinerien).

    Die Regierung wurde angewiesen, innerhalb von zehn Tagen je eine Liste von Unternehmen im Energie- und Bankensektor vorzulegen, deren Aktien und Anteile dem Verbot unterliegen.

    Ferner gilt das Transaktionsverbot speziell für zwei große Projekte in der Gas- und Ölindustrie:

    • die Anteile, Rechte und Pflichten am Öl- und Gasprojekt Sachalin-1. Der Betreiber Exxon Neftegaz, eine Tochtergesellschaft der amerikanischen ExxonMobil, besitzt 30 Prozent daran. Rosneft beteiligt sich an dem Projekt mit 20 Prozent, die japanische Sodeco mit 30 Prozent und die indische ONGC Videsh mit 20 Prozent.
    • die Vertragsparteien des Abkommens über die Erschließung und Förderung von Öl im Feld Kharyaginskoye auf Produktionsteilungsbasis (Production-Sharing-Agreement). Vor den Erklärungen ausländischer Unternehmen über den Austritt aus dem Abkommen hielten die schwedische Statoil Sverige Kharyaga AB 30 Prozent, die russische Zarubezhneft 20 Prozent, Zarubezhneft-dobycha Kharyaga 20 Prozent, die Nenets Oil Company 10 Prozent sowie die russische Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens - Total Intelligence Development Russia - 20 Prozent.

    Art der Beschränkungen

    Das Verbot gilt für Transaktionen mit Wertpapieren, die das Satzungskapital bilden, mit Rechten und Pflichten sowie mit Anteilen und Verträgen, auf deren Grundlage in Russland Investitionsprojekte umgesetzt werden.

    Im Detail umfasst der Erlass Geschäfte (Operationen), die direkt und (oder) indirekt zur Folge haben:

    • die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Eigentumsrechten;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Wertpapieren und Anteilen an russischen Unternehmen, die das Satzungskapital russischer Unternehmen bilden;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Beteiligungen, Rechten und Pflichten von Teilnehmern an Produktionsteilungsvereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen oder anderen Vereinbarungen zur Durchführung von Investitionsprojekten.

    Damit wird das Verbot zu einem Hindernis für den Ausstieg großer ausländischer Investoren aus Bergbau- und Energieprojekten in Russland.

    Bedingungen und Ausnahmen

    • Transaktionen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des neuen Erlasses abgeschlossen wurden, gelten als null und nichtig.
    • Transaktionen, die nach dem Erlass verboten sind, dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Sondergenehmigung des Präsidenten dennoch durchgeführt werden.
    • Das Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verstaatlichung ausländischer Unternehmen im Rahmen des Sachalin-2-Projekts sowie für die Zwangsumwandlung von Zweigniederlassungen ausländischer Erschließer von Bodenschätzen und Eigentümern von Gastransportinfrastruktur in russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß Präsidialerlass Nr. 416 vom 30. Juni 2022 (siehe auch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1369 vom 2. August 2022) und dem föderalen Gesetz Nr. 320-FZ vom 14. Juli 2022.
    • Die Bestimmungen des Erlasses sind am 5. August 2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
    • Die Gültigkeitsdauer des Dokuments kann vom Staatsoberhaupt (Präsident) beliebig oft verlängert werden.

    Internetlink zum Erlass

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit den unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen"


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russlands Vergeltungssanktionen treffen 31 Gasunternehmen

    Die russische Regierung hat 31 ehemalige Tochterfirmen von Gazprom, Gashändler und Gasspeicherbetreiber auf eine Sanktionsliste gesetzt. Alle Geschäfte zu ihren Gunsten sind verboten.

    Am 11. Mai 2022 hat die russische Regierung Sanktionen gegen 31 in Europa, den USA und Singapur ansässige Unternehmen verhängt. Mit ihnen dürfen von russischer Seite keine Geschäfte mehr gemacht werden. Damit sind die ehemaligen ausländischen Tochterfirmen des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom - Gashändler, Betreiber von Gasspeichern und -pipelines - vom Gashandel mit Russland ausgeschlossen.

    Die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022 beinhaltet Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 252 vom 3. Mai 2022.

    Alle Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen sind verboten

    Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind alle Geschäfte mit den Unternehmen auf der Sanktionsliste untersagt. Insbesondere dürfen russische Behörden, russische juristische Personen und russische Bürger:

    • keine Transaktionen mit den sanktionierten Unternehmen und von diesen kontrollierten Organisationen abschließen;
    • keine Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften (einschließlich abgeschlossener Außenhandelsverträge) ihnen gegenüber erfüllen, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden;
    • keine Finanztransaktionen durchführen, für die die Begünstigten sanktionierte Personen sind;
    • Verbot der Ausfuhr aus Russland von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, deren Herstellung und (oder) Gewinnung auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erfolgt, sofern diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen und (oder) sanktionierten Personen zugunsten anderer Personen geliefert werden.

    Diese Verbote wurden durch den Erlass Nr. 252 vom 3. Mai 2022 des russischen Präsidenten Wladimir Putin eingeführt. Sie müssen sowohl von staatlichen und lokalen Behörden als auch von Unternehmen und Einzelpersonen, die der russischen Rechtsprechung unterliegen, beachtet werden.

    Das Ministerkabinett hat in seiner Verordnung zusätzliche Geschäfte festgelegt, die mit sanktionierten Unternehmen von der Liste verboten sind:

    • Geschäfte, die zugunsten dieser Personen abgeschlossen wurden oder Zahlungen vorsahen,
    • Geschäfte mit Wertpapieren unter Beteiligung oder zugunsten gelisteter Unternehmen,
    • Einfahrt in die Häfen der Russischen Föderation von Schiffen, die den gelisteten Personen gehören oder von in deren Interesse oder in deren Auftrag gechartert wurden.

    Wie in der Verordnung angegeben, greifen "die in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote, wenn die Personen, die besondere wirtschaftliche Maßnahmen durchführen, Informationen darüber haben, dass die Aktion zugunsten der sanktionierten juristischen Personen durchgeführt wird."

    Darüber hinaus wurde das russische Finanzministerium damit beauftragt, dem Ministerkabinett Vorschläge zur Änderung der Liste sowie zur Erteilung vorübergehender Genehmigungen für bestimmte Transaktionen mit sanktionierten Personen zu übermitteln.

    Liste der sanktionierten Unternehmen

    Die russische Sanktionsliste umfasst aktuell 31 Unternehmen, vor allem ehemalige Tochtergesellschaften der Gazprom Gruppe:

    Liste der Unternehmen, die von der russischen Regierung sanktioniert sind

    Nr.

    Unternehmen (juristische Person)

    1

    Gazprom Germania GmbH (Deutschland)

    2

    Gazprom NGV Europe GmbH (Deutschland)

    3

    Astora GmbH (Deutschland)

    4

    ZGG - Zarubezhgazneftehim Trading GmbH (Österreich)

    5

    Gazprom Schweiz AG (Schweiz)

    6

    WIEE Hungary Kft. (Ungarn)

    7

    WIEE Bulgaria EOOD (Bulgarien)

    8

    IMUK AG (Schweiz)

    9

    WIBG GmbH (Deutschland)

    10

    WIEH GmbH (Deutschland)

    11

    WINGAS GmbH (Deutschland)

    12

    WINGAS UK Ltd. (Großbritannien)

    13

    WINGAS Sales GmbH (Deutschland)

    14

    WINGAS Holding GmbH (Deutschland)

    15

    Industriekraftwerk Greifswald GmbH (BR Deutschland)

    16

    VEMEX ENERGO s.r.o. (Slowakei)

    17

    WINGAS Benelux s.r.l. (Belgien)

    18

    Gazprom Marketing & Trading Ltd.

    19

    Gazprom Global LNG Ltd. (Großbritannien)

    20

    Gazprom Marketing & Trading France SAS (Frankreich)

    21

    Gazprom Marketing & Trading USA Inc. (USA)

    22

    Gazprom Marketing & Trading Switzerland AG (Schweiz)

    23

    Gazprom Marketing & Trading Singapore PTE Ltd. (Singapur)

    24

    Gazprom Marketing & Trading Retail Ltd. (Großbritannien)

    25

    Gazprom Mex (UK) 1 Ltd. (Großbritannien)

    26

    Gazprom Mex (UK) 2 Ltd. (Großbritannien)

    27

    PremiumGas S.p.A. (Italien)

    28

    VEMEX s.r.o. (Tschechien)

    29

    VEMEX ENERGIE a.s. (Tschechien)

    30

    WIEE ROMANIA SRL (Rumänien)

    31

    EUROPOL GAZ S.A. (Polen)

    Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022

    Warum wurden diese Unternehmen sanktioniert?

    Ende März trennte sich der Staatskonzern Gazprom von seinen Tochtergesellschaften in der Europäischen Union. Am 31. März 2022 beendete die Gazprom Gruppe ihre Beteiligung an der Gazprom Germania Gmbh und allen ihren Vermögenswerten, einschließlich Gazprom Marketing & Trading Ltd. Die Führungsriege der Gazprom Germania und von ihr kontrollierter Unternehmen und Beteiligungen wurde zurückbeordert.

    Die Holding besitzt nicht mehr die in Sankt Petersburg ansässige Tochtergesellschaft Gazprom Export Business Services, die wiederum alleinige Gründerin der Gazprom Germania GmbH ist. Die russische Holding erklärte, dass die Tochterfirmen aufhören sollten, die Marken von Gazprom zu verwenden.

    Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelangte der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis. Am 4. April stellte das BMWK deshalb die Gazprom Germania Gruppe bis zum 30. September 2022 unter Treuhandverwaltung der staatlichen Bundesnetzagentur

    Gazprom Germania ist eine internationale Unternehmensgruppe, die über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Marketing & Trading im Erdgashandel auf den britischen Spotmärkten sowie über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Schweiz AG im Verkauf von verflüssigtem Erdgas in Südostasien tätig ist. Sie handelt mit Erdgas in den Ländern Zentralasiens und der ehemaligen Sowjetunion sowie in Österreich, Italien und Serbien. Erdgas wird in Deutschland hauptsächlich über WINGAS sowie in Tschechien und der Slowakei über VEMEX gehandelt und vermarktet.

    Darüber hinaus ist Gazprom Germania Betreiber mehrerer großer Gasspeicher in Deutschland, insbesondere in Kooperation mit WINGAS in den Siedlungen Jemgum und Rheden. Auch in Serbien, Österreich und Tschechien wurden mehrere Projekte entwickelt.

    EuRoPol GAZ ist ein Joint Venture zwischen Gazprom und der polnischen PGNiG und betreibt den polnischen Abschnitt der Jamal-Europa-Gaspipeline. Da auch diese ehemalige Gazprom-Tochterfirma auf der russischen Sanktionsliste steht, darf kein Gas mehr über den polnischen Abschnitt der Pipeline Jamal-Europa gen West gepumpt werden.

    Gazprom-Töchter nach Ende der Gaslieferungen aus Russland von Insolvenz bedroht

    Nachdem die Gaslieferungen aus Russland unterbrochen wurden, sind die Handelsgesellschaften von Gazprom Germania von Insolvenz bedroht. Robert Habek, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat Unterstützung für Gazprom Germania signalisiert und finanzielle Garantien zugesagt.

    Die kürzlich beschlossene Änderung des Energiesicherheitsgesetzes räumt den deutschen Behörden das Recht ein, Energieunternehmen im Falle einer akuten Krise vorübergehend zu verwalten und als letztes Mittel sogar zu verstaatlichen. Das Wirtschaftsministerium kann die Leitung eines Unternehmens, das kritische Energieinfrastrukturen betreibt, einem externen Management übertragen (Fremd-/Zwangsverwaltung), wenn ein konkretes Risiko besteht, dass das Unternehmen ansonsten nicht in der Lage sein wird, seine Aufgaben zur Sicherstellung der Energieversorgung zu erfüllen. Eine Verstaatlichung ist möglich, wenn auch ein externes Management nicht ausreicht, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber eine solche Option wäre ein "letztes Mittel".


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland sperrt Luftraum und "behält" geleaste Flugzeuge

    Die G7-Staaten haben ihren Luftraum für russische Flüge gesperrt und ein Embargo gegen die russische Luftfahrtindustrie verhängt. Auch Russland hat seinen Luftraum gesperrt und "behält" im Ausland geleaste Flugzeuge.

    Auf die Luftraumsperren für russische Flüge durch 38 westliche Staaten reagierte Russland am 28. Februar 2022 mit der Sperrung seines Luftraums für Fluggesellschaften aus diesen Staaten, darunter Deutschland und Japan. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden, weil sich neue Länder den Luftraumsperrungen anschließen.

    Die vorübergehende Beschränkung von Flügen zu zehn Flughäfen in Süd- und Zentralrussland wurde verlängert (Anapa, Belgorod, Brjansk, Woronesch, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Elista). Die fünf südlichen Regionen dienen als Aufmarschgebiet für die Armee. Dort gilt Notstandsrecht.

    Auf Empfehlung der Föderalen Luftverkehrsagentur Rosaviaziaja haben russische Fluggesellschaften, deren Flugzeuge geleast und in ausländischen Registern eingetragen sind, internationale Flüge seit dem 6./8. März 2022 ausgesetzt. Hintergrund ist die Sorge vor einer Beschlagnahme der Flugzeuge im Ausland. Zu den Fluggesellschaften, die Auslandsflüge eingestellt haben, gehören unter anderem Aeroflot (außer Minsk), Azur Air, Pobeda, Rossiya, S7 Airlines und Utair.

    Geleaste Flugzeuge wechseln Eigentümer per Staatsakt

    Russische Fluggesellschaften können von ausländischen Unternehmen geleaste oder gemietete Flugzeuge weiterhin einsetzen. Dies beschloss die russische Regierung in Reaktion auf die massiven Sanktionen der EU und USA, die ein Totalembargo der Lieferung von Luftfahrzeugen und Bauteilen nach Russland sowie der Versicherung, Betankung und Wartung von Luftfahrtausrüstung beinhalten. Am 14. März 2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin hierzu das föderale Gesetz Nr. 56-FZ vom 14. März 2022, das durch die Verordnungen der russischen Regierung Nr. 411, Nr. 412 vom 19. März 2022 und Nr. 1070 vom 15. Juni 2022 konkretisiert worden ist. 

    Russische Fluggesellschaften dürfen das Eigentum an von ihnen betriebenen ausländischen Flugzeugen (obwohl sie ihnen nicht gehören) innerhalb von fünf Tagen in das Staatliche Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation eintragen lassen. Die (Rück-)Versicherung und Wartung der Flugzeuge wird in Russland erfolgen. Die Ausstellung neuer russischer Lufttüchtigkeitszertifikate soll heimischen Fluggesellschaften ermöglichen, die Flotte ausländischer Flugzeuge zu behalten und sie auf Inlandsstrecken einzusetzen.

    Mehr als die Hälfte der russischen Flugzeuge im Ausland registriert

    Nach Angaben des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation betreiben russische Fluggesellschaften 1.367 Flugzeuge, von denen mit 739 mehr als die Hälfte im Ausland registriert ist (Stand: 11. März 2022). Laut dem Luftfahrtanalyseanbieter Cirium sind 515 der von russischen Airlines genutzten Flugzeuge geleast. Davon befanden sich am 14. März 428 in Russland oder Belarus.

    Leasinggeber hätten die Rückgabe von 515 Maschinen gefordert, sagte Verkehrsminister Witalij Sawejew. Die Ausfuhr von Flugzeugen aus Russland, wenn eine Forderung nach vorzeitiger Rückgabe an den Leasinggeber oder Vermieter besteht, wird durch den Präsidialerlass Nr. 100 vom 8. März 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation" und die Regierungsverordnung zur Umsetzung dieses Erlasses geregelt - und wird bislang verweigert.

    Dadurch entsteht den Leasingfirmen ein Schaden von rund 10 Milliarden Euro plus 515 Flugzeuge, sagte der Generaldirektor von Eurocontrol, Eamonn Brennan. Die größte Flugzeugleasingfirma des Nahen Ostens, Dubai Aerospace Enterprise (DAE), schrieb netto 537,9 Millionen US-Dollar für an Fluggesellschaften in Russland geleaste Flugzeuge ab, die nicht mehr unter Kontrolle des Unternehmens stehen. Firoz Tarapore, Chief Executive Officer von DAE, erklärte: „Wir haben im Rahmen bestimmter Versicherungspolicen Ansprüche in Höhe von 1,0 Milliarden US-Dollar geltend gemacht und gehen davon aus, weitere Ansprüche geltend zu machen, um uns zustehende Beträge zurückzufordern."

    EU und USA reagieren auf Umregistrierung mit Sanktionen

    Die Europäische Union hat 21 in Russland zugelassene Luftfahrtunternehmen auf die EU-Flugsicherheitsliste gesetzt. Grund sind ernste Sicherheitsbedenken, da Russland Luftfahrzeuge in ausländischem Besitz zwangsweise umregistriert hat und wissentlich zulässt, dass sie ohne gültiges internationales Lufttüchtigkeitszeugnis eingesetzt werden.

    EU setzt 20 russische Fluggesellschaften auf die Flugsicherheitsliste

    Aeroflot

    Aerokompanija "Avrora"

    Pobeda

    Aviastar-TU

    Rossija

    Rusjet

    Utair

    UVT Aero

    Smartavia

    Iraero

    Nord Wind

    Aviakompanija ALROSA

    NordStar

    Rusline

    Uralskije avialinii

    Jamal

    Sibirskije avialinii

    Aviakompanija "Ikar"

    Ishavia

    Skol (wurde bereits im November

    2021 auf die Liste gesetzt)

    Jakutija
    Quelle: Pressemeldung der Europäischen Kommission "Flugsicherheit: 20 russische Luftfahrtunternehmen wurden auf die EU- Flugsicherheitsliste gesetzt" (Brüssel, 11. April 2022)

    Am 8. April 2022 erließen die USA eine Vorschrift, mit der für in russischem Eigentum stehende/betriebene Flugzeuge eine Lizenzpflicht eingeführt wurde. Infolgedessen unterliegt jedes in den USA oder in einem anderen Land hergestellte Luftfahrzeug, das zu mehr als 25 Prozent aus den USA stammende kontrollierte Bestandteile enthält, einer Lizenzpflicht, wenn dieses Luftfahrzeug für Russland bestimmt ist. In diesem Zusammenhang hat das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums eine Sanktionsliste mit 146 Flugzeugen russischer Fluggesellschaften veröffentlicht, die nach Russland (re)exportiert wurden und die in Russland oder bei einem russischen Staatsangehörigen registriert sind, sich in seinem Eigentum befinden oder von ihm kontrolliert werden oder von ihm gechartert oder geleast sind. Die USA wollen Flüge mit diesen Flugzeugen unterbinden.

    Auch die Bereitstellung jeglicher Form von Dienstleistungen für diese Flugzeuge bedarf einer Genehmigung des BIS. Liegt eine solche nicht vor, stellt dies ebenfalls einen Verstoß gegen die Export Administrations Regulations (EAR) dar, informiert das US-Handelsministerium. Bitte beachten Sie, dass die Liste des BIS nicht erschöpfend ist und die Beschränkungen auch in allen Situationen gelten, in denen eine Person Kenntnis davon hat, dass ein Verstoß gegen die EAR im Zusammenhang mit einem Luftfahrzeug oder einem anderen Gegenstand, der den EAR unterliegt, stattgefunden hat, stattfinden wird oder stattfinden soll, unabhängig davon, ob das Luftfahrzeug oder der Gegenstand in dieser Liste aufgeführt ist oder nicht.

    Russland hat(te) sechs Prozent Anteil am weltweiten Flugverkehr

    Im Jahr 2021 kam Russland nach Berechnungen der Beratungsfirma IBA auf einen Anteil von rund sechs Prozent am weltweiten Flugverkehr. Die Kapazitäten lagen über dem Niveau vor Ausbruch der Coronapandemie. Dabei spielt vor allem der große Binnenmarkt eine Rolle. In dem riesigen Land sind viele Entfernungen nur mit dem Flugzeug zu überbrücken. Russische Fluggesellschaften galten als verlässliche Kunden für Leasingfirmen. Mittlerweile gilt Russlands Luftfahrtbranche infolge der EU- und US-Sanktionen gegen die russische Luftfahrtbranche jedoch als weitestgehend isoliert.

    Flugzeugteilelieferant VSMPO-Avisma orientiert sich um

    Das russische Unternehmen VSMPO-Avisma gehört neben den US-Firmen TIMET, ATI und Howmet Aerospace zu den vier größten Titanlieferanten für die Luft- und Raumfahrt. Der russische Hersteller hält einen Anteil von einem Viertel am Weltmarkt für Titanium.

    Zu den Vertragspartnern von VSMPO zählen Flugzeug- und Raumfahrtkonzerne wie Airbus, Boeing und Embraer. Großkunde Boeing hat den Kauf von Titan aus Russland jedoch seit Ende Februar 2022 ausgesetzt. Ursache ist das Totalembargo von USA und EU gegen die russische Luftfahrtindustrie.

    Der russische Titanproduzent VSMPO-AVISMA plant deshalb, seine Verkaufspolitik vom US- und EU-Markt auf andere Zielmärkte und Abnehmerbranchen neu auszurichten. Dies teilte der CEO des Unternehmens Dmitry Osipov der Nachrichtenagentur TASS mit.

    VSMPO-Avisma liefert normalerweise mindestens die Hälfte des Bedarfs von Airbus, etwa 35 Prozent des von Boeing verwendeten Titans und einen Großteil des Bedarfs von Embraer. Russische Titankomponenten wurden bislang bei der Produktion der Zivilflugzeuge A350, Boeing 737, Boeing 767, Boeing 787-9, Boeing 777 und Boeing 777X verwendet. Boeing und VSMPO haben auch ein Joint Venture in Russland - Ural Boeing Manufacturing.

    Darüber hinaus sind Triebwerkshersteller wie MTU Aero Engines, Safran oder GE Aviation in der Produktion von russischen Titaniumlieferungen abhängig. Die meisten Firmen haben zwar die Bestände vorsorglich aufgefüllt und damit Reserven für die kommenden Monate geschaffen. Doch je länger die Sanktionen andauern, desto höher ist die Gefahr, dass das Metall für Trieb- und Fahrwerke fehlt und die Preise weiter steigen. Der Ausgang eines Handelskriegs ist im Falle eines Überkochens der Spannungen schwer vorherzusagen. Russland könnte die Exporte strategischer Materialien einschränken und damit der westlichen Luft- und Raumfahrtindustrie schaden.

    Lesetipp: Mehr Informationen finden Sie in unserem Bericht "Westliche Flugzeugindustrie spürt die Kriegsfolgen" vom 2. Mai 2022.


    Von Edda Wolf | Bonn

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