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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland Gegensanktionen: Warenverkehr und sektorale Maßnahmen

Die massiven Sanktionen der G7-Staaten treffen die russische Wirtschaft hart. Die Regierung stabilisiert die Versorgungslage mit Ausfuhrverboten, Exportquoten und Parallelimporten.

Von Edda Wolf | Bonn

Russland beschränkt die Ausfuhr von über 200 Waren, darunter Industriegüter, Landtechnik, Holz, Getreide, Zucker und Ölsaaten. Außerdem erlaubt die russische Regierung den Parallelimport (Grauimport) einer langen Liste von Waren. So soll die Versorgung der russischen Wirtschaft und Verbraucher mit allem Benötigten gewährleistet werden. Russisches Gas muss in Rubel bezahlt werden. Für den Einsatz ausländischer Software in IT-Systemen der kritischen Infrastruktur ist seit 31. März 2022 eine Genehmigung der Behörden erforderlich, ab 2025 ist dieser völlig verboten. Als Antwort auf westliche Sanktionen hat Russland auch seinen Luftraum gesperrt und im westlichen Ausland geleaste Flugzeuge einbehalten. Ferner stellt Russland in der Raumfahrt die Zusammenarbeit mit ESA und NASA ein.

  • Ausfuhrverbote für bestimmte Waren

    Russlands Regierung hat ein temporäres Ausfuhrverbot für über 200 Waren, Holz- und Agrarprodukte verfügt. Mit Verordnung vom 30. Juni 2022 wurden einige Zolltarifnummern geändert.

    Der russische Präsident Wladimir Putin wies an, im Jahr 2022 den Export und den Import bestimmter Warenarten und Rohstoffe aus Russland zu begrenzen oder zu verbieten. Dies geht aus dem am 8. März 2022 veröffentlichten Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ hervor.

    Die Regierung ist befugt, die Einzelheiten der Anwendung der im Erlass vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Güter (Warenlisten) und bestimmte Länder, juristische und natürliche Personen festzulegen.

    Russland beschränkt die Ausfuhr von über 200 Waren, Landtechnik und Holz

    Am 9. März 2022 veröffentlichte die Regierung drei Verordnungen zur Umsetzung des Erlasses Nr. 100.

    Verordnung Nr. 311 vom 9. März 2022

    Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 311 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (geändert durch Artikel 1 der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 850 vom 11. Mai 2022 - Ausschluss und Änderung zahlreicher Warenpositionen - und Verordnung Nr. 987 vom 30. Mai 2022) beinhaltet ein:

    • Verzeichnis von Waren und Ausrüstungen, die zuvor aus dem Ausland nach Russland importiert wurden und deren Ausfuhr vorübergehend verboten ist, mit insgesamt rund 200 Waren (darunter technologische und Telekommunikationsausrüstung, medizinische Geräte, Fahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, elektrische Geräte, Eisenbahnwaggons und Lokomotiven, Container, Turbinen, Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen, Monitore, Projektoren, Konsolen, Panels)

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 wurden mehrere Zolltarifnummern geändert auf der Liste der Waren, deren Ausfuhr gemäß der Regierungsverordnung Nr. 311 vom 9. März 2022 vorübergehend verboten ist. In der Anlage Nr. 1 wurden mehrere Unterpositionen ausgenommen bei den Zolltarifnummern 3006 10, 4015 12 000, 8207, 8517, 8523, 8525, 8528, 8541 (Details siehe Verordnung Nr. 1174, Artikel 1., Absatz b).

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1775 vom 6. Oktober 2022 sind einige bislang mit Ausfuhrbeschränkungen belegte Warengruppen, wie Mobiltelefone, vom Exportverbot ausgenommen worden. Außerdem ist das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für den Warenexport aus Russland geändert worden. Unternehmen sollen leichter und schneller eine Exporterlaubnis erhalten. Genehmigungen können fortan durch Beschluss des russischen Premierministers, des Ersten Vizepremiers oder seiner Stellvertreter erteilt werden – basierend auf Vorschlägen des russischen Industrie- und Handelsministeriums (Absatz 11) sowie solchen, die mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, dem Föderalen Zoll sowie bei Bedarf mit anderen Behörden abgestimmt worden sind (Absatz 21).

    Im Übrigen bleiben die Bestimmungen über die von den Unternehmen beizubringenden Dokumente zur Genehmigungserteilung unberührt: Nachweis über Notwendigkeit der Warenausfuhr unter Beifügung entsprechender Belege; Angaben zur Person des Versenders mit Adressdaten, Steuernummer und Registrierungscodes (TIN und KPP); Bestimmungsort; Liste der Exportwaren mit Angabe des TN-VED-Codes der EAWU auf 10 Zeichen und spezifischen Identifizierungskriterien; Ausfuhrzeitraum.

    Eine bedeutende Neuregelung ist, dass Unternehmen Zollverfahren aus der Zeit vor dem Inkrafttreten von Verordnung Nr. 311 auch ohne Genehmigung abschließen können, wenn die zum Export bestimmten Waren aus objektiven Gründen, etwa aufgrund von Sanktionen, nicht mehr nach Russland zurückgeschickt werden können. Ausnahmeregelungen sind ebenfalls für Güterexporte vorgesehen, die zur Förderung der (Geschäfts-)Tätigkeit in der Antarktis und der Arktis exportiert werden. 

    Verordnung Nr. 312 vom 9. März 2022

    Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 312 vom 9. März 2022 „Über die vorübergehende Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr bestimmter Warenarten außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation“, deren Ausfuhr vorübergehend genehmigungspflichtig ist (geändert durch Artikel 2 der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 850 vom 11. Mai 2022) enthält Verzeichnisse für:

    • Anlage 1: Bestimmte Arten von Landtechnik und Teile dafür;
    • Anlage 2: Transportmittel, Teile und Zubehör dafür;
    • Anlage 3: Industrieausrüstungen wie Kessel, Turbinen, Motoren, Pumpen, Kühlanlagen, Werkzeugmaschinen, Laborgeräte wie Mikroskope;
    • Anlage 4: Telekommunikationstechnik und Teile davon;
    • Anlage 5: Labortechnik wie Mikroskope, Technik zur Förderung von Bodenschätzen, geologischen Erkundung und Geophysik.

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 wurden mehrere Zolltarifnummern geändert auf der Liste der Waren, deren Ausfuhr gemäß der Regierungsverordnung Nr. 312 vom 9. März 2022 einer Genehmigung bedarf. In den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 wurden mehrere Unterpositionen ausgenommen bei den Zolltrarifnummern 8207, 8471, 8517, 8523, 8525, 8525, 8528, 8541 (Details siehe Verordnung Nr. 1174, Artikel 2. Absätze b und c).

    In Anlage Nr. 4 wurden folgende Unterpositionen neu hinzugefügt:

    • 8471 41 000 0 andere Datenverarbeitungsmaschinen, die in einem Gehäuse mindestens eine zentrale Verarbeitungseinheit und ein Ein- und Ausgabegerät enthalten, auch kombiniert;
    • 8471 49 000 0 Andere als System gelieferte Datenverarbeitungsmaschinen,
    • 8471 60 600 0 Tastaturen,
    • 8471 70 Speichereinheiten,
    • 8471 80 000 0 Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten).

    In Anlage Nr. 6 wurde die Zolltarifnummer 3006 10 geändert in "3006 10 (außer 3006 10 300 1)" und die Zolltarifnummer 4015 12 000 ausgenommen.

    Verordnung Nr. 313 vom 9. März 2022

    Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 313 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (geändert durch Artikel 3 der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 850 vom 11. Mai 2022) umfasst:

    • Anlage 1: Verzeichnis der ausländischen Staaten und Territorien, in Bezug auf die ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren erlassen wird;
    • Anlage 2: Verzeichnis bestimmter Arten von Holzwaren, deren Ausfuhr aus Russland vorübergehend verboten ist (HS-Codes 4401 21 - Nadelholz in Form von Spänen oder Spänen; 4401 22 - Nicht-Nadelholz in Spänen oder Partikeln; 4403 - Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet; 4408 - Furnierblätter);
    • Anlage 3: Verzeichnis bestimmter Dual-Use-Güter, in Bezug auf die ein Verbot der Ausfuhr erlassen wird (ergänzt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2125 vom 23. November 2022).

    Laut Anlage 1 der Verordnung Nr. 313 vom 9. März 2022 ist die Ausfuhr der gelisteten Waren in Staaten, die Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt (sog. "unfreundliche Handlungen" begangen) haben, verboten. Das vorübergehende Ausfuhrverbot gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022.

    In der Anlage Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 313 vom 9. März 2022 wurde mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 (Artikel 3.) folgende Zolltarifposition hinzugefügt: 8113 00 400 0. Das Verbot der Ausfuhr in bestimmte Länder erstreckt sich somit auch auf "Abfälle und Schrott aus Metallkeramik".

    In der Anlage Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 313 vom 9. März 2022 wurden mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1504 vom 27. August 2022 folgende Änderungen eingeführt:

    a) in der mit dem Code 4408 der TN VED der EAWU klassifizierten Position werden die Ziffern „4408“ durch die Ziffern „4408 **“ ersetzt;

    b) eine zweite Fußnote wie folgt hinzugefügt:

    „** Mit Ausnahme von Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation, deren Anmelder Hersteller dieser Waren sind, begleitet von einer Bestätigung der Herstellung von Industrieprodukten auf dem Territorium der Russischen Föderation, ausgestellt vom Ministerium für Industrie und Handel Russlands gemäß den Regeln für die Abgabe einer Stellungnahme zur Bestätigung der Produktion von Industrieprodukten auf dem Territorium der Russischen Föderation, genehmigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 719 vom 17. Juli 2015 "Zur Bestätigung von die Herstellung von Industrieprodukten auf dem Territorium der Russischen Föderation" und das Verlassen des Territoriums der Russischen Föderation durch die Seekontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation Wladiwostok, Nachodka und Olga."

    Anlage 3: Russland hat am 23. November 2022 seinen Katalog der Waren, die einem Exportverbot ins Ausland unterliegen, ausgeweitet. Die Verbotsliste umfasst Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wie:

    • Hubschrauber Mi-2, Mi-8, Mi-17, Mi-26 sowie sämtliche Helikopter-Varianten, zudem deren Wartung und Reparatur betreffenden technischen Dokumentationen
    • Flugzeugreifen und Fahrgestelle
    • Trägerraketen, ihre Bauteile, inklusive Triebwerken und Raketentreibstoff
    • Drohnen, mit einer Flugzeit von mindestens 30 Minuten
    • Schnellfeuerwaffen
    • Zielfernrohre
    • Styphninsäure
    • Antimon, Disantimontrisulfid (Antimonsulfid) und Antimonkonzentrate
    • und vieles mehr.

    Ausnahmen von den befristeten Ausfuhrverboten

    Das in Absatz 1.1 der Verordnung Nr. 311 vom 9. März 2022 vorgesehene Ausfuhrverbot ist nicht anwendbar (Punkt 2.2 hinzugefügt durch Verordnung Nr. 987 vom 30. Mai 2022) für:

    • Waren, die von Bürgern für den persönlichen Gebrauch transportiert werden;
    • Waren, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk (Ukraine), die Republik Belarus innerhalb des Unionsstaates, die Republiken Abchasien und Südossetien (Georgien) im Rahmen von Außenhandelsabkommen (Verträgen) ausgeführt werden, deren Vertragspartner Personen sind, die in diesen Staaten registriert sind oder ihren ständigen Wohnsitz haben;
    • Waren, die aus der Russischen Föderation im internationalen Transitverkehr mit Ausgangs- und Endpunkt außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation ausgeführt werden;
    • Waren, die zwischen Teilen des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation über das Hoheitsgebiet anderer Staaten befördert werden;
    • Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt werden, um die Aktivitäten von Militärverbänden der Russischen Föderation zu unterstützen, die sich auf dem Hoheitsgebiet ausländischer Staaten befinden;
    • Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt werden, um die Aktivitäten von Organisationen der Russischen Föderation auf dem Archipel Spitzbergen zu unterstützen;
    • aus der Russischen Föderation ausgeführte Waren zur Unterstützung der Tätigkeit russischer Organisationen in Baikonur und im Baikonur-Komplex (Republik Kasachstan);
    • Güter, die aufgrund von Lizenzen des Föderalen Dienstes für technische und Exportkontrolle, aufgrund von Lizenzen und Listen des Föderalen Dienstes für militärisch-technische Zusammenarbeit, aufgrund von Listen, die vom russischen Verteidigungsministerium genehmigt wurden, aufgrund von Listen des russischen Ministeriums für Industrie und Handel im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Produktion und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der Verteidigungsindustrie oder aufgrund von Genehmigungen der Exportkontrollkommission der Russischen Föderation ausgeführt werden.

    Mit der Verordnung der russischen Regierung Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 wurde die Liste von Waren, welche unter das vorübergehende Ausfuhrverbot fallen, gekürzt. Das Ausfuhrverbot erstreckt sich nun unter anderem nicht mehr auf Waren, welche bestimmt sind für:

    • die Unterstützung ausländischer Staaten,
    • internationale Sportwettkämpfe,
    • internationale Ausstellungen & Messen (vorübergehende Ausfuhr).

    Diese Waren unterliegen auch nicht dem Verfahren der befristeten Genehmigung für die Ausfuhr aus Russland in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion.

    Befristete Genehmigungen für die Ausfuhr bestimmter Güter

    Durch Beschluss der russischen Regierung auf der Grundlage von Vorschlägen föderaler Exekutivorgane, die mit dem Ministerium für Industrie und Handel und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung abgestimmt sind, können befristete Genehmigungen für die Ausfuhr bestimmter Güter erteilt werden, die in der Liste in Anlage 1 zur Verordnung Nr. 311 vom 9. März 2022 (gemäß Änderung im ersten Absatz von Punkt 2.1 durch Verordnung Nr. 987 vom 30. Mai 2022) aufgeführt sind.

    Das Verfahren zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen aus der Russischen Föderation in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion, nach Abchasien und Südossetien für bestimmte Arten von Industrieprodukten, die in der Liste gemäß Anhang Nr. 3 zur Regierungsverordnung Nr. 312 vom 9. März 2022 aufgeführt sind, wird durch die gesonderte Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 797 vom 14. März 2022 (veröffentlicht am 16. März 2022) geregelt. 

    Gemäß Ziffer 2 der Verordnungen Nr. 311 und Nr. 312 gelten die oben genannten Maßnahmen unter anderem nicht für Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation, die von einem Warenursprungszeugnis nach Formblatt ST-1 begleitet sind. Die Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation hat im Rahmen der Umsetzung der Verordnungen Nr. 311 und Nr. 312 die Merkmale der Ausstellung von ST-1-Ursprungszeugnissen festgelegt. Siehe Schreiben der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation Nr. 02v/350 vom 11. März 2022 "Über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren der Form ST-1" und Internetseite der TPP RF.

    Ausfuhr von Containern - Information des russischen Verkehrsministeriums vom 11. März 2022

    Im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen von in der Außenwirtschaft tätigen Unternehmen bezüglich der Erwähnung von Containern unter den Waren, deren Ausfuhr durch die Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 311 und Nr. 312 vom 9. März 2022 verboten oder eingeschränkt ist, hat das Verkehrsministerium von Russland erklärt:


    "Container können, wenn sie beim Zoll als "Fahrzeuge des internationalen Transports" deklariert werden, ohne Einschränkungen für den Transport von Importen und Exporten sowie für den Transit von Waren durch das Gebiet der Russischen Föderation verwendet werden."

    Befristetes Exportverbot für ausländische Medizinprodukte

    Russland hat ein vorübergehendes Exportverbot für ausländische Medizinprodukte erlassen, das bis zum 31. Dezember 2022 gilt. Premierminister Michail Mischustin unterzeichnete die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 am 6. März 2022. Betroffen sind Medizinprodukte, die aus Ländern geliefert wurden, die sich den Sanktionen angeschlossen haben ("unfreundliche" Staaten), und sich aktuell in den Lagern von Importeuren befinden oder Zollverfahren durchlaufen. Die Entscheidung der Regierung soll einen Mangel an Medizinprodukten in Russland aufgrund der restriktiven Maßnahmen verfeindeter Staaten verhindern.

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 wurde die Liste der Waren, deren Ausfuhr gemäß der Regierungsverordnung Nr. 311 vom 9. März 2022 vorübergehend verboten ist, geändert. So sind nun Handschuhe und Handstulpen aus Weichkautschuk, welche in der Medizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin verwendet werden (Zolltarifcode TN VED EAWU 4015 12 000), von der Liste gestrichen.

    Außerdem wurde in Anlage Nr. 1 der genannten Verordnung die Position, die unter Zolltarifcode 3006 10 fällt, geändert in: "3006 10 (außer 3006 10 300 1)" (steriles chirurgisches Catgut, steriles chirurgisches Nahtmaterial, sterile Klebstoffe für organische Gewebe, sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen und sterile Adhäsionsbarrieren).

    Die Bedingungen staatlicher und kommunaler Verträge für die Lieferung von Arzneimitteln und Medizinprodukten können geändert werden, wenn russische Lieferanten unter Sanktionen leiden.

    Die Regierung hat ein spezielles Zulassungsverfahren für Apotheker und für Organisationen, die Medizinprodukte/-technik warten, eingerichtet. Damit soll die Produktion von Arzneimitteln ohne russische Analoga angeregt werden.

    Befristetes Exportverbot für Edelmetallabfälle und -schrott

    Vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 untersagt Russland die Ausfuhr von Abfällen und Schrott aus Edelmetallen, die für den Inlandsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind. Das Exportverbot gilt auch für Grundmetalle, die mit Edelmetallen plattiert sind. Die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1519 vom 31. August 2022 ist am 1. September 2022 in Kraft getreten.

    Das Ausfuhrverbot umfasst:

    • Abfälle und Schrott aus Edelmetallen,
    • Abfälle und Schrott aus mit Edelmetallen plattierten Metallen,
    • Sonstige Abfälle und Schrott, die Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthalten und hauptsächlich zur Gewinnung von Edelmetallen verwendet werden (Zolltarifcode 7112 TN VED EAWU),
    • Abfälle und Schrott von Elektro- und Elektronikprodukten, die hauptsächlich zur Gewinnung von Edelmetallen verwendet werden (Zolltarifcodes 8549 21 000 0 und 8549 29 000 0 TN VED EAWU).

    Ausgenommen vom Verbot ist die Ausfuhr von:

    • Kathodenantimon in Barren,
    • Proben, die aus Schrottpartien und Edelmetallabfällen entnommen wurden. Die Masse einer Probe darf nicht mehr als 500 Gramm betragen. Diese Ausnahme gilt für Unternehmen oder Organisationen, die zum Trennen von edelmetallhaltigen Rohstoffen (Raffination) und zur Edelmetallveredelung berechtigt sind und mit dem Export vertragliche Pflichten erfüllen. Welche Unternehmen diese Tätigkeit ausführen dürfen, regelt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 972 vom 17. August 1998.

    Befristetes Exportverbot für Inerte Gase (Edelgase)

    Die russische Regierung hat ein vorübergehendes Exportverbot für Inerte Gase (Edelgase) vom 1. Juni bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 verhängt. Ihr Export ist nur durch Regierungsentscheidungen auf der Grundlage von Vorschlägen des Ministeriums für Industrie und Handel möglich. Zu diesem Zweck hat sie mit der Verordnung Nr. 987 vom 30. Mai 2022 die "Liste der besonderen Arten von Waren, die vorübergehenden Ausfuhrbeschränkungen unterliegen" in der Anlage 2 zur Verordnung Nr. 311 vom 9.  März 2022 erweitert um:

    Bezeichnung der Ware

    Code TN VED EEU

    Inerte Gase, andere

    2804 29 900 0

    Zu den Inerten Gasen zählen Neon, Argon, Helium und andere Edelgase, die für die Herstellung von Halbleitern, in der Metallurgie, der Automobil-, Bau-, Medizin- und anderen Industrien verwendet werden.

    Befristetes Exportverbot für Getreide

    Die russische Regierung hat den Export von Getreide aus Russland vorübergehend vom 15. März bis einschließlich 30. Juni 2022 verboten (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 362 vom 14. März 2022).

    Das Ausfuhrverbot betrifft:

    Bezeichnung der Ware

    Code TN VED EAWU

    Weizen und Mengkorn

    1001

    Roggen

    1002

    Gerste

    1003

    Mais

    1005

    Eine Ausnahme gilt für Getreide, das in die Republik Belarus im Rahmen des Unionsstaates ausgeführt wird. Außerdem ist es möglich, Getreide auf der Grundlage von Einzelausfuhrlizenzen, die vom Ministerium für Industrie und Handel ausgestellt werden, im Rahmen der Exportquote von 11 Millionen Tonnen bis zum 30. Juni in Drittländer zu liefern.

    Das Ausfuhrverbot für Getreide wurde mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 528 vom 31. März 2022 modifiziert. Fortan ist der Export von:

    Bezeichnung der Ware

    Code TN VED EAWU

    Saatweizen und Mengkorn

    1001 11 000 0, 1001 91 100 0, 1001 91 200 0, 1001 91 900 0

    Saatroggen

    1002 10 000 0

    Saatgerste

    1003 10 000 0

    Saatmais

    1005 10 130 0 , 1005 10 150 0, 1005 10 180 1, 1005 10 180 9, 1005 10 900 0

    in die EAWU-Mitgliedsländer mit einer vom Landwirtschaftsministerium ausgestellten Ausfuhrgenehmigung erlaubt.

    Ferner ist die Ausfuhr von Popcorn-Mais (Code 1005 90 000 0 TN VED EAWU) gestattet.

    Befristetes Exportverbot für Zucker

    Der Export von Weißzucker und Rohrohrzucker aus Russland in Drittländer ist vorübergehend vom 15. März bis einschließlich zum 31. August 2022 verboten.

    Bezeichnung der Ware

    Code TN VED EAWU

    Weißzucker

    1701 99 100

    Rohrohrzucker

    1701 13, 1701 14

    Lieferungen in die EAWU-Länder sind auf der Grundlage von Ausfuhrgenehmigungen des Landwirtschaftsministeriums möglich.

    Ausgenommen von beiden Verboten sind internationale Transittransporte, die außerhalb der Russischen Föderation beginnen und enden, Lieferungen in die Republik Belarus und humanitäre Lieferungen aufgrund von Beschlüssen der russischen Regierung.

    Rechtsgrundlage: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 361 vom 14. März 2022

    Befristetes Exportverbot für Sonnenblumenkerne, Raps und Öle

    Seit 1. April 2022 gilt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Sonnenblumenkerne und Rapssamen. Vom Exportverbot ausgenommen sind Lieferungen in die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und die Ausfuhr im Rahmen internationaler zwischenstaatlicher Abkommen.

    Bezeichnung der Ware

    Code TN VED EAWU

    Rapssamen

    1205 10 900 0

    Sonnenblumenkerne

    1206 00 990 0

    Ab 15. April 2022 gelten Exportquoten für Sonnenblumenöl, Presskuchen und feste Restbestandteile von Sonnenblumenkernen (Schrot). Die Ausfuhrobergrenze für Sonnenblumenöl liegt bei 1,5 Mio. Tonnen (Zolltarifcodes 1512 11910 1, 1512 119109, 1512 199002, 1512 199009, 1517 90 910 0 TN VED EAWU) und für Sonnenblumenpresskuchen bei 700.000 Tonnen (Zolltarifcode 2306 30 000 0). Am 16. Juli 2022 erhöhte die Regierung die Exportquoten um außertarifliche Kontingente für Sonnenblumenöl in Höhe von 400.000 Tonnen und für Sonnenblumenpresskuchen in Höhe von 150.000 Tonnen. Die Einschränkungen gelten bis zum 31. August 2022.

    Rechtsgrundlagen sind die Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 529 und Nr. 548 vom 31. März 2022 sowie Nr. 1282 vom 16. Juli 2022

    Neuer Zoll auf Schrot und Leinöl

    Moskau hat die Ausfuhrzölle auf Sonnenblumenmehl (Schrot) und Leinöl geändert. Der Zoll auf Leinöl soll danach 20 Prozent des Kaufpreises betragen, jedoch nicht weniger als 100 US-Dollar (rund 90 Euro) pro Tonne. Die Ausfuhr von Sonnenblumenmehl hingegen wird mit einem variablen Zoll belegt. Dieser wird mit einer speziellen Formel berechnet – als Differenz zwischen dem Richtpreis (Durchschnittswert der monatlichen Marktpreise) und dem Basispreis (185 US-Dollar pro Tonne), multipliziert mit dem Korrekturfaktor 0,7. Zur Ermittlung des Richtpreises wurde das Landwirtschaftsministerium zu stetiger Marktbeobachtung angewiesen. Die Neuregelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. August 2022 für Waren, die aus Russland außerhalb der Grenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion exportiert werden.

    Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 531 vom 31. März 2022.

    Verstärkte Zollkontrolle über Sojaausfuhren

    Wegen der weltweit wachsenden Nachfrage nach Sojabohnen und ihren für die Viehwirtschaft wichtigen Nebenprodukten hat Moskau beschlossen, die Zahl der Kontrollstellen für den Export von Sojabohnen und Sojaschrot aus Russland zu begrenzen. Demzufolge ist der Export von Sojabohnen über Straße, Schiene und den Wasserweg vom 1. April bis einschließlich den 31. August 2022 nur noch über Kontrollpunkte im Fernöstlichen Föderalbezirk erlaubt. Für Sojaschrot verbleiben lediglich die Kontrollpunkte im Fernen Osten und ein maritimer Kontrollpunkt in der Region Kaliningrad, da die Produktion von Schrot hauptsächlich aus importierten Rohstoffen erfolgt. Nicht betroffen sind die Ausfuhr von Sojabohnen und -schrot in EAWU-Mitgliedsländer, Exporte im Rahmen humanitärer Hilfe sowie auf der Basis internationaler zwischenstaatlicher Abkommen.

    Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 533 vom 31. März 2022


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland legalisiert Parallelimporte

    Die russische Regierung hat Grauimporte für bestimmte Waren am 30. März 2022 erlaubt. Diese Warenliste wurde vom Ministerium für Industrie und Handel im August aktualisiert.

    Russische Verbraucher sollen trotz westlicher Sanktionen weiterhin wie gewohnt Produkte ausländischer Unternehmen kaufen können. Die russische Regierung ließ deshalb im März die Einfuhr von Originalwaren im Rahmen von Parallelimporten (Grauimporten) zu. Die entsprechende Verordnung Nr. 506 wurde am 29. März 2022 unterzeichnet.

    Außerdem trat das föderale Gesetz Nr. 213-FZ vom 28. Juni 2022 in Kraft, das die verwaltungs- und strafrechtliche Verantwortlichkeit für Parallelimporte ausschließt. Es ermöglicht den straffreien Grauimport von Waren westlicher Hersteller.  

    Unter Parallelimport wird die Einfuhr von Originalwaren in ein Land ohne die Zustimmung des Herstellers (Rechtsinhabers) für die Einfuhr dieser Waren verstanden. Die Produkte werden auf alternativem Wege und nicht über einen offiziellen Händler bezogen.

    Anti-Krisengesetz Nr. 46-FZ schafft Rechtsgrundlage

    Gemäß Artikel 18 des föderalen Gesetzes Nr. 46-FZ vom 8. März 2022 ist die russische Regierung berechtigt, Beschlüsse zu fassen, mit denen ein Verzeichnis von Waren (Warenarten) erstellt wird, auf die bestimmte Vorschriften des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation - Artikel 1359 Absatz 6 und Artikel 1487 - über den Schutz der ausschließlichen Rechte am geistigen Eigentum und über die Warenzeichen (Mittel zur Individualisierung) nicht anwendbar sind. Dies gilt, sofern diese Waren (Warengruppen) von den Rechtsinhabern (Patentinhabern) und mit deren Zustimmung in Ländern außerhalb Russlands offiziell in Verkehr gebracht werden.

    Die Gesetzgebung der Russischen Föderation enthält seit 2002 den Begriff der Erschöpfung der ausschließlichen Rechte. Das heißt, wenn die Waren direkt vom Rechteinhaber oder mit seiner Zustimmung in den zivilen Verkehr auf dem Gebiet Russlands gebracht wurden, stellt der Weiterverkauf dieser Waren keine Verletzung des ausschließlichen Rechts dar.

    Durch einen Regierungsbeschluss für eine bestimmte Liste von Waren gilt dieser Grundsatz nicht nur für Waren, die in Russland in den zivilen Verkehr gebracht werden, sondern auch für solche, die im Ausland in den zivilen Verkehr gebracht wurden. Wenn also im Ausland hergestellte Waren nach Russland eingeführt werden, in denen Bestandteile mit ausschließlichen Rechten (Patentrechte, Individualisierungsmittel), die auf dem Gebiet der Russischen Föderation geschützt sind, verwendet werden, können die Inhaber der ausschließlichen Rechte dies nicht verhindern.

    Warenliste für Parallelimporte veröffentlicht

    Das russische Industrie- und Handelsministerium hat eine Liste von Waren, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechtsinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen, festgelegt. Diese Warenliste ist enthalten in der Anordnung Nr. 1532 vom 19. April 2022 (veröffentlicht am 6. Mai 2022).

    Im Parallelimport erlaubt sind Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, und eine breite Palette an Konsumwaren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Parallelimport-Liste ist, dass das Herstellerunternehmen seine Produktion in Russland eingestellt und den Markt verlassen hat.

    Die Anordnung benennt mehr als 50 Warengruppen, die jeweils mit Zolltarifcodes und zahlreichen Markennamen konkretisiert werden, wie:

    • Kraftfahrzeuge und Ersatzteile von BMW, Volkswagen, Škoda, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Daimler und anderen;

    • Motoren und Bauteile von Volkswagen, Volvo, Hyundai, Nissan;

    • Ausrüstungen für Bergbau, Energieversorgung, Industrie, Landwirtschaft;

    • Bauteile und Ausrüstung für Eisenbahnen und Schiffe;

    • Smartphones und Computertechnik von Apple, Asus, HP, Panasonic, Samsung, Nokia, Sony, Intel, Dell, LG, Toshiba;

    • Spielkonsolen wie XBox, PlayStation, Nintendo; 

    • Salz, Schwefel, Erde und Gesteine, Erze, Asche und Schlacke;

    • Kraftstoffe, Mineralölprodukte und Schmiermittel, Isotope, Seltene Erden, chemische Produkte, Farbstoffe;

    • Gummi und Gummiwaren, Seife, Waschmittel, Kerzen, Plastilin, Klebstoffe, Streichhölzer, Sprengstoffe, Kunststoffe;

    • Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Parfüms;

    • Drogeriewaren, etwa O.B., Carefree;

    • Bäume, Setzlinge und Blumen.

    Liste von Waren, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechtsinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen, gemäß Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation Nr. 1532 vom 19. April 2022 (veröffentlicht am 6. Mai 2022), geändert durch die Anordnungen Nr. 2299 vom 3. Juni 2022 und Nr. 3042 vom 21. Juli 2022

    -> Arbeitsübersetzung der Warenliste in deutscher Sprache zum Download (Stand: Juli 2022)

    Änderungen an der Warenliste ab Juli

    Gemäß der Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 2299 vom 3. Juni 2022 (8 Seiten pdf-Datei) traten Änderungen an der Warenliste für Parallelimporte am 5. Juli 2022 in Kraft. Die Produkte von Duracell und Wilo sind von der Liste gestrichen worden. Gleichzeitig wurden Waren von Unternehmen, die ihre Lieferungen nach Russland eingestellt haben, wie Siemens und BMW, in die Liste aufgenommen.

    In die Warenliste für Parallelimporte aufgenommen

    Von der Warenliste für Parallelimporte gestrichen

    Siemens

    Duracell

    BMW

    Wilo

    Cummins

    Hyperline Cabling Systems

    Isuzu

    Parlan

    Komatsu

    Lovular

    Yanmar

    Merries

    LEGO

    Synergetic

    Skinceuticals, Cerave, Kiehl's, Prada, Atelier Cologne,

    Azzaro, Cacharel, Diesel, Maison Margiela, Mugler,

    Urban Decay, Viktor&Rolf (waren zuvor ausgenommen

    von den HS-Positionen 3303 00, 3304, 3305 und 3307)

    Quelle: Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 2299 vom 3. Juni 2022, in Kraft getreten am 5. Juli 2022

    Änderungen an der Warenliste ab August

    Durch die Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation Nr. 3042 vom 21. Juli 2022, die am 7. August 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Liste der Waren, für die Parallelimporte erlaubt sind, erneut erweitert.

    Die Liste wurde um folgende Waren und Marken ergänzt:

    • Reagenzien und Verbrauchsmaterialien für Geräte zur Krebsbehandlung (Codegruppen 30, 38-39 der TN VED der EAWU): Miltenyi Biotec;
    • Autoteile, Funkelektronik, Erzeugnisse der chemischen Industrie und andere Waren: Alienware, Castrol, Datsun, Liqui Moly und andere;
    • Fotoausrüstung: Canon, Fujifilm, Kodak, Leica, Olympus;
    • Parfümerie- und Kosmetikwaren: Giorgio Armani, Lancome, Helena Rubinstein, Kerastase, Redken, Valentino, Yves Saint Laurent (Ausnahmen wurden gestrichen).

    Die Marke Renault wiederum ist von der Liste der Parallelimporte heruntergenommen worden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass AvtoVAZ Verpflichtungen zur Erbringung von Garantieleistungen für diese Marke übernommen hat, einschließlich des Verkaufs von Ersatzteilen.

    Auch Seide, Wolle, Baumwolle, andere pflanzliche Textilfasern, Papiergarn und Gewebe aus Papiergarn, chemische Fäden und Chemiefasern (Abschnitte 50-55 der TN VED der EAWU) fallen nicht unter die Parallelimport-Verordnung.

    Künftig wird das Ministerium für Industrie und Handel Russlands zusammen mit anderen Behörden die Situation bei den Importlieferungen weiter überwachen und gegebenenfalls bestimmte Artikel der Warenliste hinzufügen oder von ihr streichen. Industrie- und Handelsminister Denis Manturow zufolge handelt es sich um eine dynamische Liste, die abhängig vom Verbleib der betroffenen Unternehmen in Russland angepasst wird. Der Parallelimport soll nicht verwendet werden, wenn der Rechteinhaber oder andere Personen mit seiner Zustimmung die kontinuierliche Produktion von Waren in Russland lokalisiert und sichergestellt haben. Ein Ausschluss aus der Liste kann beantragt werden, sobald das Unternehmen eine Wiederaufnahme der Produktion in Russland ankündigt.

    Russland will Originalware, keine Fälschungen

    Die Erlaubnis zum Parallelimport erstreckt sich nicht auf die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Produktfälschungen. Die eingeführten Waren müssen ihrerseits in dem Land, aus dem die Einfuhr erfolgt, legal in Verkehr gebracht worden sein. Die Regierung stellte am 28. März 2022 klar: "Beim Parallelimport geht es nicht um die Legalisierung gefälschter Produkte, sondern um den Import von Originalware über alternative Kanäle."

    Bei Waren aus der Liste, die im Rahmen von Parallelimporten nach Russland eingeführt werden, werden alle erforderlichen Zoll- und Kontrollverfahren durchgeführt. Diese Importe werden mit Bestelldatum registriert. Die Zollbehörden überprüfen die Zolltarifcodes der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED-Codes) und Markennamen in Übereinstimmung mit der ministeriellen Anordnung. Werden die Güter unter Umgehung offizieller Vertriebswege eingeführt, soll die zivilrechtliche Haftung für die Ware ausgeschlossen sein. Die Produkte unterliegen jedoch einem Garantieservice.

    Parallelimport von Arzneimitteln

    Für Parallelimporte von Arzneimitteln wurden getrennte Regelungen erlassen. Der Vertrieb von Arzneimitteln in Russland in ausländischen Verpackungen wurde erlaubt. Wenn es Probleme mit der Lieferung von Medikamenten gibt, können sie in Packungen mit Beschriftung in einer anderen Sprache gekauft, in russischen Apotheken mit einem Aufkleber in russischer Sprache versehen und dann verkauft werden.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland führt Zollkontingente für Eisenmetallschrott ein

    Die russische Regierung hat Zollkontingente für Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen eingeführt. Diese Beschränkung gilt für zwei Monate - vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022.

    Mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 972 vom 28. Mai 2022 (15 pdf-Seiten, veröffentlicht am 30. Mai) werden Zollkontingente für die Ausfuhr von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen aus Russland eingeführt. Diese sind vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2022 in Kraft.

    Beim Export von Eisenmetallschrott und -abfällen in einer Gesamtmenge von bis zu 540.000 Tonnen beträgt der Zollsatz 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne (das heißt der Zollsatz bleibt derselbe wie seit dem 1. Januar 2022). Bei Überschreitung dieser Menge steigt der Mindestzollsatz auf 290 Euro pro Tonne. Die Zollsätze gelten nur für Ausfuhren außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

    Das festgelegte Mengenvolumen der Zollkontingente von bis zu 540.000 Tonnen wird nach russischen Regionen unter Berücksichtigung ihrer industriellen Besonderheiten differenziert (siehe Anlage zur Verordnung, pdf-Seite 10). Außerdem sieht der Mechanismus der Verteilung der Zollkontingente die Möglichkeit des Exports von Metallschrott vor, der von der russischen Wirtschaft nicht in Anspruch genommen wird.

    Die Entscheidung der russischen Regierung zielt darauf ab, einen Preisanstieg auf dem heimischen Markt zu verhindern und den Bedarf der russischen Stahlhersteller an Rohstoffen zu decken. Die russische Industrie rechnet mit einem Rückgang der Exporte von Eisenmetallschrott und -abfällen um das Vierfache. Die Schrottexporte nach Japan und Südkorea sind bereits fast zum Erliegen gekommen wegen der ablehnenden Haltung der dortigen Käufer gegenüber russischen Lieferungen (wegen des Kriegs gegen die Ukraine).

    Im Jahr 2021 hatte die russische Regierung - angesichts der steigenden Weltmarktpreise infolge der Coronakrise - vorübergehend Ausfuhrzölle auf Eisen- und Nichteisenmetalle eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Eisenmetallschrott ein Ausfuhrzoll von 5 Prozent, aber nicht weniger als 100 Euro pro Tonne.

    Mitte Mai 2022 hat die russische Regierung zudem ein Ausfuhrgenehmigungsverfahren für unverarbeitetes Blei, Bleischrott und -abfälle verfügt, das bis zum 15. November 2022 gültig ist.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland führt Ausfuhrgenehmigungen für Blei und Bleischrott ein

    Die russische Regierung führt bis zum 15. November 2022 ein Genehmigungsverfahren für den Export von Blei, Bleiabfällen und -schrott ein.

    Bis zum 15. November 2022 benötigen Unternehmen für die Ausfuhr von Blei, Bleiabfällen und -schrott aus Russland eine Genehmigung. Die entsprechende Verordnung Nr. 873 vom 14. Mai 2022 "Über die Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von unverarbeitetem Blei, Abfällen und Schrott aus Blei" wurde am Samstag auf dem offiziellen Internetportal für juristische Informationen veröffentlicht.

    "Die russische Regierung beschließt, vom 15. Mai bis einschließlich 15. November 2022 ein einseitiges Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von Blei, Bleiabfällen und -schrott aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion einzuführen", heißt es in der Verordnung.

    Damit gilt die Genehmigungspflicht für unverarbeitetes Blei, Bleiabfälle und -schrott, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Rahmen von Zollverfahren ausgeführt werden, welche die Ausfuhr von Waren aus der gemeinsamen Zollzone der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen.

    Gemäß Absatz 2 der Verordnung erstreckt sich die neue Regelung auch auf Rohblei, Bleiabfälle und -schrott, die vor dem 15. Mai 2022 in Übereinstimmung mit den Zollverfahren freigegeben wurden.

    Warengruppe

    TN VED EAWU Code

    Unbearbeitetes Blei

    7801

    Abfälle und Schrott aus Blei

    7802 00 000 0

    mit Ausnahme von Halbfabrikaten aus
    Nichteisenmetallen, die Edelmetalle enthalten

    7801 99 100 0

    Die Exportlizenzen stellt das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation aus.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Transaktionsverbot für Ausländer im Energie- und Finanzsektor

    Ein Erlass untersagt Geschäfte mit den Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen, welche Investoren aus Staaten, die Sanktionen verhängt haben, gehören.

    Präsident Wladimir Putin hat Investoren aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, bis zum 31. Dezember 2022 verboten, Transaktionen mit Aktien und Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen zu tätigen. Diese Maßnahme betrifft alle Beteiligungen von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen die russische Regierung, russische Unternehmen und (oder) russische Bürger verhängt haben (siehe Liste der "Staaten, die unfreundliche Handlungen gegen Russland begehen").

    Im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 heißt es, dass das Verbot für alle strategischen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Energie- und Finanzsektor sowie für die Gas- und Ölprojekte Sachalin-1 und Kharyaga gilt. Die genaue Liste muss noch von der Regierung und der Zentralbank vorgelegt werden.

    Geltungsbereich des Verbots

    Unter das Verbot fallen alle Transaktionen mit Aktien und Anteilen von ausländischen Investoren aus sanktionierenden Staaten, welche die Eigentümerstruktur russischer strategischer Unternehmen (inklusive Tochtergesellschaften), ihr genehmigtes Kapital (Satzungskapital) und das etablierte Verfahren zur Durchführung von Investitionsprojekten verändern. 

    Das Verbot gilt im Detail für Transaktionen (Operationen) mit den Aktien und Anteilen von:

    • Unternehmen, die große Öl-, Gas- und Kohlevorkommen (mit Reserven von mindestens 20 Millionen Tonnen Erdöl, 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas oder 35 Millionen Tonnen Kohle) sowie Vorkommen von Uran, Seltenen Erden der Yttriumgruppe und Metallen der Platingruppe nutzen. Erfasst sind auch Vorkommen von Diamanten, Beryllium, Gold, Kobalt, Kupfer, Lithium, Nickel, Niob, Tantal und hochreinen Quarzrohstoffen;
    • Unternehmen, die Offshore-Felder auf offener See und auf dem Festlandssockel (Schelf) entwickeln;
    • Unternehmen, die Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor herstellen, warten oder reparieren. Die Liste wird vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung genehmigt;
    • Banken mit strategischer Bedeutung - die Liste wird vom Ministerkabinett mit der Zentralbank abgestimmt.

    Im Brennstoff- und Energiesektor fallen unter das Verbot demnach Transaktionen mit Aktien und Anteilen von:

    • Nutzern von Bodenschätzen, die an großen Öl-, Gas-, Gold- und anderen Lagerstätten arbeiten;
    • Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiekomplex;
    • Unternehmen, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für solche Ausrüstungen anbieten;
    • Hersteller und Lieferanten von elektrischer und (oder) thermischer Energie;
    • Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung von Erdöl, Ölrohstoffen und ihrer Verarbeitung zu Produkten befassen (Raffinerien).

    Die Regierung wurde angewiesen, innerhalb von zehn Tagen je eine Liste von Unternehmen im Energie- und Bankensektor vorzulegen, deren Aktien und Anteile dem Verbot unterliegen.

    Ferner gilt das Transaktionsverbot speziell für zwei große Projekte in der Gas- und Ölindustrie:

    • die Anteile, Rechte und Pflichten am Öl- und Gasprojekt Sachalin-1. Der Betreiber Exxon Neftegaz, eine Tochtergesellschaft der amerikanischen ExxonMobil, besitzt 30 Prozent daran. Rosneft beteiligt sich an dem Projekt mit 20 Prozent, die japanische Sodeco mit 30 Prozent und die indische ONGC Videsh mit 20 Prozent.
    • die Vertragsparteien des Abkommens über die Erschließung und Förderung von Öl im Feld Kharyaginskoye auf Produktionsteilungsbasis (Production-Sharing-Agreement). Vor den Erklärungen ausländischer Unternehmen über den Austritt aus dem Abkommen hielten die schwedische Statoil Sverige Kharyaga AB 30 Prozent, die russische Zarubezhneft 20 Prozent, Zarubezhneft-dobycha Kharyaga 20 Prozent, die Nenets Oil Company 10 Prozent sowie die russische Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens - Total Intelligence Development Russia - 20 Prozent.

    Art der Beschränkungen

    Das Verbot gilt für Transaktionen mit Wertpapieren, die das Satzungskapital bilden, mit Rechten und Pflichten sowie mit Anteilen und Verträgen, auf deren Grundlage in Russland Investitionsprojekte umgesetzt werden.

    Im Detail umfasst der Erlass Geschäfte (Operationen), die direkt und (oder) indirekt zur Folge haben:

    • die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Eigentumsrechten;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Wertpapieren und Anteilen an russischen Unternehmen, die das Satzungskapital russischer Unternehmen bilden;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Beteiligungen, Rechten und Pflichten von Teilnehmern an Produktionsteilungsvereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen oder anderen Vereinbarungen zur Durchführung von Investitionsprojekten.

    Damit wird das Verbot zu einem Hindernis für den Ausstieg großer ausländischer Investoren aus Bergbau- und Energieprojekten in Russland.

    Bedingungen und Ausnahmen

    • Transaktionen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des neuen Erlasses abgeschlossen wurden, gelten als null und nichtig.
    • Transaktionen, die nach dem Erlass verboten sind, dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Sondergenehmigung des Präsidenten dennoch durchgeführt werden.
    • Das Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verstaatlichung ausländischer Unternehmen im Rahmen des Sachalin-2-Projekts sowie für die Zwangsumwandlung von Zweigniederlassungen ausländischer Erschließer von Bodenschätzen und Eigentümern von Gastransportinfrastruktur in russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß Präsidialerlass Nr. 416 vom 30. Juni 2022 (siehe auch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1369 vom 2. August 2022) und dem föderalen Gesetz Nr. 320-FZ vom 14. Juli 2022.
    • Die Bestimmungen des Erlasses sind am 5. August 2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
    • Die Gültigkeitsdauer des Dokuments kann vom Staatsoberhaupt (Präsident) beliebig oft verlängert werden.

    Internetlink zum Erlass

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit den unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen"


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russlands Vergeltungssanktionen treffen 31 Gasunternehmen

    Die russische Regierung hat 31 ehemalige Tochterfirmen von Gazprom, Gashändler und Gasspeicherbetreiber auf eine Sanktionsliste gesetzt. Alle Geschäfte zu ihren Gunsten sind verboten.

    Am 11. Mai 2022 hat die russische Regierung Sanktionen gegen 31 in Europa, den USA und Singapur ansässige Unternehmen verhängt. Mit ihnen dürfen von russischer Seite keine Geschäfte mehr gemacht werden. Damit sind die ehemaligen ausländischen Tochterfirmen des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom - Gashändler, Betreiber von Gasspeichern und -pipelines - vom Gashandel mit Russland ausgeschlossen.

    Die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022 beinhaltet Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 252 vom 3. Mai 2022.

    Alle Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen sind verboten

    Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind alle Geschäfte mit den Unternehmen auf der Sanktionsliste untersagt. Insbesondere dürfen russische Behörden, russische juristische Personen und russische Bürger:

    • keine Transaktionen mit den sanktionierten Unternehmen und von diesen kontrollierten Organisationen abschließen;
    • keine Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften (einschließlich abgeschlossener Außenhandelsverträge) ihnen gegenüber erfüllen, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden;
    • keine Finanztransaktionen durchführen, für die die Begünstigten sanktionierte Personen sind;
    • Verbot der Ausfuhr aus Russland von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, deren Herstellung und (oder) Gewinnung auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erfolgt, sofern diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen und (oder) sanktionierten Personen zugunsten anderer Personen geliefert werden.

    Diese Verbote wurden durch den Erlass Nr. 252 vom 3. Mai 2022 des russischen Präsidenten Wladimir Putin eingeführt. Sie müssen sowohl von staatlichen und lokalen Behörden als auch von Unternehmen und Einzelpersonen, die der russischen Rechtsprechung unterliegen, beachtet werden.

    Das Ministerkabinett hat in seiner Verordnung zusätzliche Geschäfte festgelegt, die mit sanktionierten Unternehmen von der Liste verboten sind:

    • Geschäfte, die zugunsten dieser Personen abgeschlossen wurden oder Zahlungen vorsahen,
    • Geschäfte mit Wertpapieren unter Beteiligung oder zugunsten gelisteter Unternehmen,
    • Einfahrt in die Häfen der Russischen Föderation von Schiffen, die den gelisteten Personen gehören oder von in deren Interesse oder in deren Auftrag gechartert wurden.

    Wie in der Verordnung angegeben, greifen "die in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote, wenn die Personen, die besondere wirtschaftliche Maßnahmen durchführen, Informationen darüber haben, dass die Aktion zugunsten der sanktionierten juristischen Personen durchgeführt wird."

    Darüber hinaus wurde das russische Finanzministerium damit beauftragt, dem Ministerkabinett Vorschläge zur Änderung der Liste sowie zur Erteilung vorübergehender Genehmigungen für bestimmte Transaktionen mit sanktionierten Personen zu übermitteln.

    Liste der sanktionierten Unternehmen

    Die russische Sanktionsliste umfasst aktuell 31 Unternehmen, vor allem ehemalige Tochtergesellschaften der Gazprom Gruppe:

    Liste der Unternehmen, die von der russischen Regierung sanktioniert sind

    Nr.

    Unternehmen (juristische Person)

    1

    Gazprom Germania GmbH (Deutschland)

    2

    Gazprom NGV Europe GmbH (Deutschland)

    3

    Astora GmbH (Deutschland)

    4

    ZGG - Zarubezhgazneftehim Trading GmbH (Österreich)

    5

    Gazprom Schweiz AG (Schweiz)

    6

    WIEE Hungary Kft. (Ungarn)

    7

    WIEE Bulgaria EOOD (Bulgarien)

    8

    IMUK AG (Schweiz)

    9

    WIBG GmbH (Deutschland)

    10

    WIEH GmbH (Deutschland)

    11

    WINGAS GmbH (Deutschland)

    12

    WINGAS UK Ltd. (Großbritannien)

    13

    WINGAS Sales GmbH (Deutschland)

    14

    WINGAS Holding GmbH (Deutschland)

    15

    Industriekraftwerk Greifswald GmbH (BR Deutschland)

    16

    VEMEX ENERGO s.r.o. (Slowakei)

    17

    WINGAS Benelux s.r.l. (Belgien)

    18

    Gazprom Marketing & Trading Ltd.

    19

    Gazprom Global LNG Ltd. (Großbritannien)

    20

    Gazprom Marketing & Trading France SAS (Frankreich)

    21

    Gazprom Marketing & Trading USA Inc. (USA)

    22

    Gazprom Marketing & Trading Switzerland AG (Schweiz)

    23

    Gazprom Marketing & Trading Singapore PTE Ltd. (Singapur)

    24

    Gazprom Marketing & Trading Retail Ltd. (Großbritannien)

    25

    Gazprom Mex (UK) 1 Ltd. (Großbritannien)

    26

    Gazprom Mex (UK) 2 Ltd. (Großbritannien)

    27

    PremiumGas S.p.A. (Italien)

    28

    VEMEX s.r.o. (Tschechien)

    29

    VEMEX ENERGIE a.s. (Tschechien)

    30

    WIEE ROMANIA SRL (Rumänien)

    31

    EUROPOL GAZ S.A. (Polen)

    Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022

    Warum wurden diese Unternehmen sanktioniert?

    Ende März trennte sich der Staatskonzern Gazprom von seinen Tochtergesellschaften in der Europäischen Union. Am 31. März 2022 beendete die Gazprom Gruppe ihre Beteiligung an der Gazprom Germania Gmbh und allen ihren Vermögenswerten, einschließlich Gazprom Marketing & Trading Ltd. Die Führungsriege der Gazprom Germania und von ihr kontrollierter Unternehmen und Beteiligungen wurde zurückbeordert.

    Die Holding besitzt nicht mehr die in Sankt Petersburg ansässige Tochtergesellschaft Gazprom Export Business Services, die wiederum alleinige Gründerin der Gazprom Germania GmbH ist. Die russische Holding erklärte, dass die Tochterfirmen aufhören sollten, die Marken von Gazprom zu verwenden.

    Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelangte der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis. Am 4. April stellte das BMWK deshalb die Gazprom Germania Gruppe bis zum 30. September 2022 unter Treuhandverwaltung der staatlichen Bundesnetzagentur

    Gazprom Germania ist eine internationale Unternehmensgruppe, die über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Marketing & Trading im Erdgashandel auf den britischen Spotmärkten sowie über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Schweiz AG im Verkauf von verflüssigtem Erdgas in Südostasien tätig ist. Sie handelt mit Erdgas in den Ländern Zentralasiens und der ehemaligen Sowjetunion sowie in Österreich, Italien und Serbien. Erdgas wird in Deutschland hauptsächlich über WINGAS sowie in Tschechien und der Slowakei über VEMEX gehandelt und vermarktet.

    Darüber hinaus ist Gazprom Germania Betreiber mehrerer großer Gasspeicher in Deutschland, insbesondere in Kooperation mit WINGAS in den Siedlungen Jemgum und Rheden. Auch in Serbien, Österreich und Tschechien wurden mehrere Projekte entwickelt.

    EuRoPol GAZ ist ein Joint Venture zwischen Gazprom und der polnischen PGNiG und betreibt den polnischen Abschnitt der Jamal-Europa-Gaspipeline. Da auch diese ehemalige Gazprom-Tochterfirma auf der russischen Sanktionsliste steht, darf kein Gas mehr über den polnischen Abschnitt der Pipeline Jamal-Europa gen West gepumpt werden.

    Gazprom-Töchter nach Ende der Gaslieferungen aus Russland von Insolvenz bedroht

    Nachdem die Gaslieferungen aus Russland unterbrochen wurden, sind die Handelsgesellschaften von Gazprom Germania von Insolvenz bedroht. Robert Habek, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat Unterstützung für Gazprom Germania signalisiert und finanzielle Garantien zugesagt.

    Die kürzlich beschlossene Änderung des Energiesicherheitsgesetzes räumt den deutschen Behörden das Recht ein, Energieunternehmen im Falle einer akuten Krise vorübergehend zu verwalten und als letztes Mittel sogar zu verstaatlichen. Das Wirtschaftsministerium kann die Leitung eines Unternehmens, das kritische Energieinfrastrukturen betreibt, einem externen Management übertragen (Fremd-/Zwangsverwaltung), wenn ein konkretes Risiko besteht, dass das Unternehmen ansonsten nicht in der Lage sein wird, seine Aufgaben zur Sicherstellung der Energieversorgung zu erfüllen. Eine Verstaatlichung ist möglich, wenn auch ein externes Management nicht ausreicht, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber eine solche Option wäre ein "letztes Mittel".


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russisches Gas muss in Rubel bezahlt werden

    Käufer aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" müssen russisches Gas seit 1. April 2022 in Rubel bezahlen. Das lehnt die EU ab. Die Zahlungsmodalitäten belassen aber Spielraum.

    Wer Gas aus Russland bezieht, muss künftig in Rubel bezahlen, sonst droht ein Lieferstopp, verkündete Präsident Wladimir Putin am 23. März 2022. Eine Woche später machte der russische Präsident Ernst.

    Neues Verfahren zur Bezahlung von Gaslieferungen in Rubel ab 1. April

    Putin unterzeichnete am 31. März 2022 einen Erlass über die Regeln des Gashandels mit "unfreundlichen Staaten". Das sind Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. „Um russisches Erdgas zu kaufen, müssen ausländische Kunden Rubelkonten bei russischen Banken eröffnen. Von diesen Konten werden Zahlungen für das gelieferte Gas geleistet , … ab dem 1. April des laufenden Jahres", sagte Putin.

    Liest man den Erlass jedoch genau, ergibt sich, dass die zwingend erforderliche Bezahlung in Rubel mehr Schein als Sein ist. Die ausländischen Kunden werden verpflichtet, bei der Gazprombank zwei Spezialkonten zu eröffnen: ein Fremdwährungs- und ein Rubelkonto. Den vertraglich festgelegten Preis in Euro sollen sie auf ersteres überweisen. Die Gazprombank ist bevollmächtigt, den überwiesenen Betrag an der Moskauer Börse in Rubel zu wechseln und auf das Rubelkonto zu transferieren. Von diesem aus wird dann der Erdgaslieferant – also Gazprom – in Rubel bezahlt.

    Die gewählte Lösung überlässt die Konvertierung der Gazprombank. Das Risiko, das durch die Abhängigkeit vom Rubelkurs entsteht, bleibt bei Gazprom. Sie setzt allerdings die Bereitschaft der ausländischen Käufer voraus, bei der bewusst nicht sanktionierten Gazprombank Konten zu eröffnen. Dadurch sichern sich Gazprom und damit der russische Staat die Einnahmen aus dem Gasgeschäft.

    Gazprombank eröffnet Spezialkonten für ausländische Gaskäufer

    Die Gazprombank wird dazu autorisiert, auf der Grundlage von Anträgen ausländischer Käufer spezielle Rubelkonten des Typs K und spezielle Währungskonten des Typs K für Zahlungen für geliefertes Erdgas zu eröffnen. Die Zentralbank von Russland soll innerhalb von 10 Tagen das Verfahren zur Eröffnung dieser Sonderwährungskonten für ausländische Gaskäufer festlegen.

    Dabei ist die Gazprombank berechtigt, die genannten Konten ohne persönliche Anwesenheit des Vertreters des ausländischen Käufers zu eröffnen. Die Gazprombank identifiziert den neuen ausländischen Kunden, seinen Vertreter, den Begünstigten, den wirtschaftlichen Eigentümer gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ vom 7. August 2001 "Über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" und den in Übereinstimmung damit erlassenen Vorschriften der russischen Zentralbank. Die Identifizierung muss innerhalb von 45 Tagen nach Eröffnung des Kontos erfolgen.

    Die auf den Sonderkonten eingehenden Euro (oder US-Dollar) konvertiert die Gazprombank in Rubel, indem sie die Fremdwährungen an der Moskauer Börse verkauft und dafür Rubel ankauft. Mit diesen Rubel wird das Gas bezahlt. In Absatz 6 des Erlasses heißt es: "Der ausländische Käufer überweist Geldmittel auf ein Sonderwährungskonto des Typs K in der im Vertrag über Erdgaslieferungen angegebenen Fremdwährung, die bevollmächtigte Bank verkauft die vom ausländischen Käufer erhaltenen Fremdwährungen im organisierten Handel der JSC Moscow Exchange MICEX-RTS, schreibt den Erlös in Rubel dem Sonderwährungskonto gut und überweist die in Rubel gutgeschriebenen Geldmittel auf das bei der bevollmächtigten Bank eröffnete Konto des russischen Lieferanten."

    Die Verpflichtung des ausländischen Käufers zur Bezahlung für die Lieferung von Erdgas gilt gemäß Absatz 7 des Erlasses ab dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem die Gelder aus dem Verkauf der Devisen dem vom russischen Lieferanten bei der Gazprombank eröffneten Rubelkonto gutgeschrieben werden.

    Hat ein ausländischer Käufer seine Verpflichtung zur Zahlung für die Lieferung von Erdgas in Rubel auf eine andere Person übertragen, so gilt diese als erfüllt (Absatz 8 des Erlasses).

    Wer kontrolliert den Zahlungseingang und wann wird eine Gaslieferung gestoppt?

    Hält sich der ausländische Käufer nicht an das im Erlass vorgesehene Verfahren, soll der Föderale Zolldienst dies melden und veranlassen, dass die Gaslieferung an diesen Käufer eingestellt wird. Denn gemäß Absatz 1.b) des Präsidialerlasses ist die weitere Lieferung von Erdgas durch den russischen Lieferanten an ausländische Käufer im Rahmen eines Erdgasliefervertrags untersagt, wenn:

    • die Zahlungsfrist für das im Rahmen dieses Vertrags gelieferte Erdgas abgelaufen ist,
    • der ausländische Käufer nicht oder nicht vollständig und (oder)
    • in ausländischer Währung und (oder)
    • auf ein Konto bei einer Bank, die keine zugelassene Bank gemäß Absatz 2 des Erlasses ist, gezahlt hat.

    Die Informationen über die Einhaltung des in diesem Erlass festgelegten Zahlungsverfahrens für die Lieferung von Erdgas sind der Zollbehörde zu übermitteln. Erhält die Zollbehörde Informationen über Verstöße eines Käufers gegen dieses Verfahren, entscheidet sie über ein Verbot der fraglichen Lieferung.

    Ausnahmegenehmigungen vom Zahlungsverfahren erteilt eine Regierungskommission

    Absatz 9 des Erlasses ermächtigt die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation dazu, Genehmigungen für ausländische Käufer auszustellen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber russischen Erdgaslieferanten "ohne das in diesem Erlass festgelegte Verfahren einzuhalten". Konkret heißt das, mit Genehmigung der Regierungskommission sind weiterhin Zahlungen in Fremdwährung möglich. Putin wies die Regierung an, das Verfahren zur Erteilung solcher Genehmigungen durch die Kommission innerhalb von 10 Tagen festzulegen.

    Putins Erlass gibt der Regierungskommission für ausländische Investitionen also den Spielraum, in Einzelfällen von dem neuen Zahlungsverfahren in Rubel abzusehen. Das würde es ermöglichen, Kunden entgegenzukommen, die aus gewissen politischen Zwängen heraus die Umstellung nicht vornehmen können oder wollen.

    Russland will erreichen, dass Sanktionen gegen seine Zentralbank aufgeweicht werden

    Putin betonte, dass sich Russland in der aktuellen Situation mit Gaslieferungen nicht für wohltätige Zwecke engagieren werde. „Niemand verkauft uns etwas umsonst, und wir werden auch keine Wohltätigkeitsarbeit leisten. Das heißt, bestehende Verträge [im Falle der Nichtzahlung von Gas in Rubel] werden gestoppt“, sagte der russische Präsident.

    Eine Zahlung für russische Waren in US-Dollar oder Euro habe infolge der Finanzsanktionen der G7-Staaten ihren Sinn verloren: „Der kollektive Westen hat einen Strich unter die Verlässlichkeit seiner Währungen gezogen", so der Präsident.

    Nach Putins Ankündigung am 23. März 2022 wertete die russische Währung, die enorm unter Druck steht, auf. Faktisch handelt es sich bei der neuen Regelung um erzwungene Stützungskäufe für den Rubel. Die russische Zentralbank selbst kann den Rubel nicht mehr stützen, da gegen sie ein totales Transaktionsverbot seitens der G7-Staaten verhängt wurde. Zudem wurde die Hälfte der Devisenreserven der Zentralbank in Höhe von 604,4 Milliarden US-Dollar eingefroren. Deshalb ist die Aufweichung der Sanktionen gegen die Zentralbank für Russland ein grundlegender Punkt.

    Sanktionskrieg treibt Gaspreis in schwindelerregende Höhen

    Nachdem der russische Präsident vor der Presse erklärte, dass er einen Erlass über die Bezahlung von Gas in Rubel durch Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängen, unterzeichnet hat, stieg der Gaspreis im Handel an der Londoner Börse ICE auf über 1.450 US-Dollar pro 1.000 Kubikmeter. Der Preis für Mai-Futures am TTF-Hub in den Niederlanden kletterte auf 1.453 US-Dollar pro 1.000 Kubikmeter oder 127,37 € pro MWh (basierend auf dem aktuellen Euro/Dollar-Wechselkurs, ICE-Preise werden in Euro pro MWh angegeben). Später korrigierte der Gaspreis leicht. Ab 16:37 Uhr Moskauer Zeit wurde Gas an der Börse in Europa zu 1.393 $ pro 1.000 Kubikmeter oder 121,7 € pro MWh gehandelt.

    Russland ist derzeit der größte Lieferant von Kohlenwasserstoffen nach Europa. Nach Schätzungen von Eurostat bezieht die EU etwa 40 Prozent ihres Gases (Deutschland: 55 Prozent) und 27 Prozent ihres Erdöls (Deutschland: 35 Prozent) aus Russland. Vor diesem Hintergrund hätten die EU-Länder keine Möglichkeit, auf den Import russischer Energierohstoffe umgehend zu verzichten, glaubt der Kreml.

    "Europa verbraucht heute 500 Milliarden Kubikmeter Gas im Jahr, 40 Prozent davon sichert Russland", sagte Energieminister Alexander Nowak. "Allein über Nord Stream 1 strömen 60 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr." Über alle Krisen hinweg habe das Land stets zuverlässig geliefert und leite zudem weiter Gas durch die Ukraine und über andere Wege nach Europa.

    Russischer Energieminister droht mit Lieferstopp für Gas

    Russland drohte am 7. März 2022 jedoch erstmals damit, kein Gas mehr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 nach Deutschland zu liefern. In einer im Staatsfernsehen ausgestrahlten Rede sagte der russische Energieminister Alexander Nowak: "Wir haben das volle Recht, eine 'spiegelgerechte' Entscheidung zu treffen und ein Embargo zu erlassen auf die Durchleitung des Gases durch die Pipeline Nord Stream 1." Er äußerte sich mit Blick auf die gestoppte Gasleitung Nord Stream 2, deren Inbetriebnahme Russland anstrebt. "Aber noch treffen wir diese Entscheidung nicht. Niemand gewinnt dabei", sagte Nowak. Allerdings sehe sich Russland inzwischen durch die massiven Sanktionen in diese Richtung gedrängt. Die Rohstoffmacht Russland sei vorbereitet und werde andere Absatzmärkte als Europa und die USA finden, sagte Nowak.

    EU will unabhängig von Gas und Öl aus Russland werden

    Wegen der starken Spannungen mit Russland will die Europäische Union so schnell wie möglich unabhängig von russischem Gas werden. Am 8. März 2022 stellte die EU-Kommission den Plan "RePowerEU" zur Diversifizierung der Anbieter und zur Umstellung auf erneuerbare Energien vor. Bis Mitte Mai wird die EU-Kommission konkrete Vorschläge vorlegen, um die Abhängigkeit von russischem Gas, Öl und Kohle bis 2027 schrittweise zu beenden. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll beschleunigt, neue Quellen für Gaslieferungen erschlossen und der Energieverbrauch gesenkt werden. Zudem gibt es jetzt Mindestfüllstände für Gasspeicher.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland verbietet ausländische Software in kritischer Infrastruktur ab 2025

    Die russische Regierung untersagt ab 31. März 2022, ausländische Software für kritische IT-Infrastrukturen ohne Erlaubnis der Behörden zu erwerben. Ab 2025 verbietet sie den Einsatz ausländischer Software in kritischer Infrastruktur völlig.

    Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am 30. März 2022 einen Erlass "Über Maßnahmen zur Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit und Sicherheit der kritischen Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation". Das Dokument wurde am gleichen Tag auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht. Es tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.

    Demnach verbot der Präsident ab dem 31. März 2022 den Kauf ausländischer Software - auch als Teil von Software- und Hardwaresystemen - für kritische Einrichtungen der Informationsinfrastruktur ohne Zustimmung des zuständigen Exekutivorgans. Das Verbot gilt auch für den Kauf von Dienstleistungen, die zur Nutzung solcher Software erforderlich sind. Konkret heißt dies, dass eine Genehmigungspflicht eingeführt wurde.

    Ab 2025 ist ausländische Software in kritischer Infrastruktur verboten

    Darüber hinaus ist es Behörden ab dem 1. Januar 2025 untersagt, ausländische Software auf ihren wesentlichen Einrichtungen der kritischen Informationsinfrastruktur einzusetzen.

    Unter kritischer IT-Infrastruktur wird laut TASS eine Reihe von Informationssystemen und Telekommunikationsnetzen verstanden, die für das Funktionieren wichtiger Lebensbereiche von Staat und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind: Gesundheitswesen, Industrie, Kommunikation, Verkehr, Energie, Finanzsektor und Kommunalwirtschaft.

    In diesem Zusammenhang muss die russische Regierung innerhalb eines Monats die Anforderungen an Software genehmigen, die von Regierungsbehörden in Einrichtungen der kritischen Informationsinfrastruktur verwendet werden darf. Außerdem muss sie die Regeln für die Koordinierung des Kaufs ausländischer Software und Dienste, die für deren Verwendung erforderlich sind, festlegen.

    Funkelektronik und Telekommunikationsgeräte auch betroffen

    Der Präsident wies das Ministerkabinett zudem an, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die überwiegende Verwendung inländischer funkelektronischer Produkte und Telekommunikationsgeräte in kritischen Einrichtungen der Informationsinfrastruktur sicherzustellen.

    Dem Erlass zufolge soll die Regierung im Rahmen dieser Arbeiten den Zeitplan und das Verfahren für den Übergang zur Verwendung vertrauenswürdiger Hardware- und Softwaresysteme festlegen. Außerdem soll sie "die Gründung und Organisation einer Wissenschafts- und Produktionsvereinigung sicherstellen, die auf die Entwicklung, Produktion, technische Unterstützung und Wartung vertrauenswürdiger Software- und Hardwaresysteme für kritische Informationsinfrastrukturen spezialisiert ist".

    Ferner ist das Ministerkabinett für die Schaffung eines Überwachungs- und Kontrollsystems in diesem Bereich sowie die Organisation der Schulung und Umschulung des entsprechenden Personals verantwortlich.

    Microsoft, Oracle, SAP und IBM verlieren russische Zertifikate

    Der Präsidentenerlass ist vor dem Hintergrund der Sanktionen der G7-Staaten gegen Russland zu sehen. Aufgrund der Sanktionen ziehen sich immer mehr westliche IT-Unternehmen vom russischen Markt zurück. Dazu gehören Adobe, AutoDesk, Cisco, IBM, Intel, Microsoft, Nvidia, Oracle, SAP und VMware.

    Der Föderale Dienst für technische und Exportkontrolle (FSTEC) hat die Lizenzen von IBM, Microsoft, Oracle, SAP und anderen ausländischen Software-Entwicklern ausgesetzt. Der Grund dafür ist, dass sie ihre Aktivitäten in Russland aufgrund des Ukraine-Kriegs eingestellt haben. Wenn diese Unternehmen die technische Unterstützung für ihre Produkte nicht wieder aufnehmen, werden die FSTEC-Zertifikate entzogen. Das bedeutet, dass russische Industrieunternehmen, Banken und Behörden, die beispielsweise SAP und Oracle einsetzen, diese durch zertifizierte inländische Alternativen ersetzen müssen.

    Rosatom wechselt von Siemens-Software zu IT-System aus Belarus

    Betreiber kritischer Infrastruktur werden deswegen von den Behörden verpflichtet, von ausländischer Software auf inländische IT-Lösungen umzustellen. Beispielsweise wechselt der Kernkraftwerkskonzern Rosatom zu einem IT-System aus Belarus, berichtet Cnews.ru. Das Tochterunternehmen AEM-Technologies hat damit begonnen, ein IT-System für das Produktdatenmanagement von Rosatom zu entwickeln. Um dieses IT-System importunabhängig zu machen, wird es auf der Grundlage einer IT-Plattform des belarussischen Unternehmens Intermech entwickelt. "Importunabhängig" heißt, dass keine Software aus Staaten außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion verwendet wird. Mit dem neuen System sollen IT-Lösungen der deutschen Siemens AG, der französischen Dassault Systemes und der britischen SDL International ersetzt werden.

    Das Unternehmen AEM-Technologies ist Teil von Atomenergomash, der Maschinenbauabteilung von Rosatom. Es stellt komplette Gehäuse und Wärmetauscherausrüstungen für Kernkraftwerke her. Intermech wurde 1990 gegründet und beschäftigt sich mit der Entwicklung und Implementierung von Automatisierungssystemen für die Konstruktion und die technologische Produktionsvorbereitung (CAD-Systeme) in Unternehmen des Maschinen- und Gerätebaus sowie mit der IT-Unterstützung der Konstruktion in der Industrie und im Bauwesen.

    Originaldokument: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 166 vom 30. März 2022 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit und Sicherheit der kritischen Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation“


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland sperrt Luftraum und "behält" geleaste Flugzeuge

    Die G7-Staaten haben ihren Luftraum für russische Flüge gesperrt und ein Embargo gegen die russische Luftfahrtindustrie verhängt. Auch Russland hat seinen Luftraum gesperrt und "behält" im Ausland geleaste Flugzeuge.

    Auf die Luftraumsperren für russische Flüge durch 38 westliche Staaten reagierte Russland am 28. Februar 2022 mit der Sperrung seines Luftraums für Fluggesellschaften aus diesen Staaten, darunter Deutschland und Japan. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden, weil sich neue Länder den Luftraumsperrungen anschließen.

    Die vorübergehende Beschränkung von Flügen zu zehn Flughäfen in Süd- und Zentralrussland wurde verlängert (Anapa, Belgorod, Brjansk, Woronesch, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Elista). Die fünf südlichen Regionen dienen als Aufmarschgebiet für die Armee. Dort gilt Notstandsrecht.

    Auf Empfehlung der Föderalen Luftverkehrsagentur Rosaviaziaja haben russische Fluggesellschaften, deren Flugzeuge geleast und in ausländischen Registern eingetragen sind, internationale Flüge seit dem 6./8. März 2022 ausgesetzt. Hintergrund ist die Sorge vor einer Beschlagnahme der Flugzeuge im Ausland. Zu den Fluggesellschaften, die Auslandsflüge eingestellt haben, gehören unter anderem Aeroflot (außer Minsk), Azur Air, Pobeda, Rossiya, S7 Airlines und Utair.

    Geleaste Flugzeuge wechseln Eigentümer per Staatsakt

    Russische Fluggesellschaften können von ausländischen Unternehmen geleaste oder gemietete Flugzeuge weiterhin einsetzen. Dies beschloss die russische Regierung in Reaktion auf die massiven Sanktionen der EU und USA, die ein Totalembargo der Lieferung von Luftfahrzeugen und Bauteilen nach Russland sowie der Versicherung, Betankung und Wartung von Luftfahrtausrüstung beinhalten. Am 14. März 2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin hierzu das föderale Gesetz Nr. 56-FZ vom 14. März 2022, das durch die Verordnungen der russischen Regierung Nr. 411, Nr. 412 vom 19. März 2022 und Nr. 1070 vom 15. Juni 2022 konkretisiert worden ist. 

    Russische Fluggesellschaften dürfen das Eigentum an von ihnen betriebenen ausländischen Flugzeugen (obwohl sie ihnen nicht gehören) innerhalb von fünf Tagen in das Staatliche Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation eintragen lassen. Die (Rück-)Versicherung und Wartung der Flugzeuge wird in Russland erfolgen. Die Ausstellung neuer russischer Lufttüchtigkeitszertifikate soll heimischen Fluggesellschaften ermöglichen, die Flotte ausländischer Flugzeuge zu behalten und sie auf Inlandsstrecken einzusetzen.

    Mehr als die Hälfte der russischen Flugzeuge im Ausland registriert

    Nach Angaben des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation betreiben russische Fluggesellschaften 1.367 Flugzeuge, von denen mit 739 mehr als die Hälfte im Ausland registriert ist (Stand: 11. März 2022). Laut dem Luftfahrtanalyseanbieter Cirium sind 515 der von russischen Airlines genutzten Flugzeuge geleast. Davon befanden sich am 14. März 428 in Russland oder Belarus.

    Leasinggeber hätten die Rückgabe von 515 Maschinen gefordert, sagte Verkehrsminister Witalij Sawejew. Die Ausfuhr von Flugzeugen aus Russland, wenn eine Forderung nach vorzeitiger Rückgabe an den Leasinggeber oder Vermieter besteht, wird durch den Präsidialerlass Nr. 100 vom 8. März 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation" und die Regierungsverordnung zur Umsetzung dieses Erlasses geregelt - und wird bislang verweigert.

    Dadurch entsteht den Leasingfirmen ein Schaden von rund 10 Milliarden Euro plus 515 Flugzeuge, sagte der Generaldirektor von Eurocontrol, Eamonn Brennan. Die größte Flugzeugleasingfirma des Nahen Ostens, Dubai Aerospace Enterprise (DAE), schrieb netto 537,9 Millionen US-Dollar für an Fluggesellschaften in Russland geleaste Flugzeuge ab, die nicht mehr unter Kontrolle des Unternehmens stehen. Firoz Tarapore, Chief Executive Officer von DAE, erklärte: „Wir haben im Rahmen bestimmter Versicherungspolicen Ansprüche in Höhe von 1,0 Milliarden US-Dollar geltend gemacht und gehen davon aus, weitere Ansprüche geltend zu machen, um uns zustehende Beträge zurückzufordern."

    EU und USA reagieren auf Umregistrierung mit Sanktionen

    Die Europäische Union hat 21 in Russland zugelassene Luftfahrtunternehmen auf die EU-Flugsicherheitsliste gesetzt. Grund sind ernste Sicherheitsbedenken, da Russland Luftfahrzeuge in ausländischem Besitz zwangsweise umregistriert hat und wissentlich zulässt, dass sie ohne gültiges internationales Lufttüchtigkeitszeugnis eingesetzt werden.

    EU setzt 20 russische Fluggesellschaften auf die Flugsicherheitsliste

    Aeroflot

    Aerokompanija "Avrora"

    Pobeda

    Aviastar-TU

    Rossija

    Rusjet

    Utair

    UVT Aero

    Smartavia

    Iraero

    Nord Wind

    Aviakompanija ALROSA

    NordStar

    Rusline

    Uralskije avialinii

    Jamal

    Sibirskije avialinii

    Aviakompanija "Ikar"

    Ishavia

    Skol (wurde bereits im November

    2021 auf die Liste gesetzt)

    Jakutija
    Quelle: Pressemeldung der Europäischen Kommission "Flugsicherheit: 20 russische Luftfahrtunternehmen wurden auf die EU- Flugsicherheitsliste gesetzt" (Brüssel, 11. April 2022)

    Am 8. April 2022 erließen die USA eine Vorschrift, mit der für in russischem Eigentum stehende/betriebene Flugzeuge eine Lizenzpflicht eingeführt wurde. Infolgedessen unterliegt jedes in den USA oder in einem anderen Land hergestellte Luftfahrzeug, das zu mehr als 25 Prozent aus den USA stammende kontrollierte Bestandteile enthält, einer Lizenzpflicht, wenn dieses Luftfahrzeug für Russland bestimmt ist. In diesem Zusammenhang hat das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums eine Sanktionsliste mit 146 Flugzeugen russischer Fluggesellschaften veröffentlicht, die nach Russland (re)exportiert wurden und die in Russland oder bei einem russischen Staatsangehörigen registriert sind, sich in seinem Eigentum befinden oder von ihm kontrolliert werden oder von ihm gechartert oder geleast sind. Die USA wollen Flüge mit diesen Flugzeugen unterbinden.

    Auch die Bereitstellung jeglicher Form von Dienstleistungen für diese Flugzeuge bedarf einer Genehmigung des BIS. Liegt eine solche nicht vor, stellt dies ebenfalls einen Verstoß gegen die Export Administrations Regulations (EAR) dar, informiert das US-Handelsministerium. Bitte beachten Sie, dass die Liste des BIS nicht erschöpfend ist und die Beschränkungen auch in allen Situationen gelten, in denen eine Person Kenntnis davon hat, dass ein Verstoß gegen die EAR im Zusammenhang mit einem Luftfahrzeug oder einem anderen Gegenstand, der den EAR unterliegt, stattgefunden hat, stattfinden wird oder stattfinden soll, unabhängig davon, ob das Luftfahrzeug oder der Gegenstand in dieser Liste aufgeführt ist oder nicht.

    Russland hat(te) sechs Prozent Anteil am weltweiten Flugverkehr

    Im Jahr 2021 kam Russland nach Berechnungen der Beratungsfirma IBA auf einen Anteil von rund sechs Prozent am weltweiten Flugverkehr. Die Kapazitäten lagen über dem Niveau vor Ausbruch der Coronapandemie. Dabei spielt vor allem der große Binnenmarkt eine Rolle. In dem riesigen Land sind viele Entfernungen nur mit dem Flugzeug zu überbrücken. Russische Fluggesellschaften galten als verlässliche Kunden für Leasingfirmen. Mittlerweile gilt Russlands Luftfahrtbranche infolge der EU- und US-Sanktionen gegen die russische Luftfahrtbranche jedoch als weitestgehend isoliert.

    Flugzeugteilelieferant VSMPO-Avisma orientiert sich um

    Das russische Unternehmen VSMPO-Avisma gehört neben den US-Firmen TIMET, ATI und Howmet Aerospace zu den vier größten Titanlieferanten für die Luft- und Raumfahrt. Der russische Hersteller hält einen Anteil von einem Viertel am Weltmarkt für Titanium.

    Zu den Vertragspartnern von VSMPO zählen Flugzeug- und Raumfahrtkonzerne wie Airbus, Boeing und Embraer. Großkunde Boeing hat den Kauf von Titan aus Russland jedoch seit Ende Februar 2022 ausgesetzt. Ursache ist das Totalembargo von USA und EU gegen die russische Luftfahrtindustrie.

    Der russische Titanproduzent VSMPO-AVISMA plant deshalb, seine Verkaufspolitik vom US- und EU-Markt auf andere Zielmärkte und Abnehmerbranchen neu auszurichten. Dies teilte der CEO des Unternehmens Dmitry Osipov der Nachrichtenagentur TASS mit.

    VSMPO-Avisma liefert normalerweise mindestens die Hälfte des Bedarfs von Airbus, etwa 35 Prozent des von Boeing verwendeten Titans und einen Großteil des Bedarfs von Embraer. Russische Titankomponenten wurden bislang bei der Produktion der Zivilflugzeuge A350, Boeing 737, Boeing 767, Boeing 787-9, Boeing 777 und Boeing 777X verwendet. Boeing und VSMPO haben auch ein Joint Venture in Russland - Ural Boeing Manufacturing.

    Darüber hinaus sind Triebwerkshersteller wie MTU Aero Engines, Safran oder GE Aviation in der Produktion von russischen Titaniumlieferungen abhängig. Die meisten Firmen haben zwar die Bestände vorsorglich aufgefüllt und damit Reserven für die kommenden Monate geschaffen. Doch je länger die Sanktionen andauern, desto höher ist die Gefahr, dass das Metall für Trieb- und Fahrwerke fehlt und die Preise weiter steigen. Der Ausgang eines Handelskriegs ist im Falle eines Überkochens der Spannungen schwer vorherzusagen. Russland könnte die Exporte strategischer Materialien einschränken und damit der westlichen Luft- und Raumfahrtindustrie schaden.

    Lesetipp: Mehr Informationen finden Sie in unserem Bericht "Westliche Flugzeugindustrie spürt die Kriegsfolgen" vom 2. Mai 2022.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland stellt Kooperation in der Raumfahrt ein

    Die Europäische Union hat ihre Zusammenarbeit mit Russland in der Raumfahrt eingestellt. Darauf reagierte Roskosmos mit einem Rückzug aus gemeinsamen Projekten.

    Die staatliche russische Raumfahrtbehörde Roskosmos setzte ihre Zusammenarbeit mit europäischen Partnern im Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guayana aus und berief ihr technisches Personal ab. Russland erklärte auch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) für beendet. Damit reagierte das Land auf die Aufkündigung der Kooperation von europäischer und deutscher Seite.

    Roskosmos will Startplatz in Kourou dauerhaft schließen

    Russlands Raumfahrt will ihren Startplatz am europäischen Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyana dauerhaft stilllegen. "Wozu brauchen wir ihn noch?", fragte der Leiter der russischen Raumfahrtbehörde Roskosmos, Dmitri Rogosin. "Wozu brauchen wir einen derart unzuverlässigen Partner?", sagte er in Richtung der Europäischen Weltraumagentur ESA.

    Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine hatten die EU und die USA Sanktionen gegen die russische Raumfahrt verhängt. Roskosmos sagte im Gegenzug Starts seiner Sojus-Raketen aus Kourou ab. In 15 Jahren Zusammenarbeit hatten dort 27 Sojus-Raketen abgehoben.

    ESA setzt Russland bei Marsmission vor die Tür

    Am 17. März 2022 informierte die Europäische Weltraumorganisation (ESA) Roskosmos darüber, dass sie das ExoMars-Projekt aussetzt. Daraufhin beendete Roskosmos seine Arbeit an den gemeinsamen Projekten für diese Mission und gab bekannt, eine eigene Forschungsmission zum Mars zu planen. Ferner sagte Roskosmos alle Starts von Raumsonden oder Satelliten für die französische Regierung ab.

    Russland lässt britische OneWeb-Satelliten am Boden

    Roskosmos entfernte zudem die Trägerrakete Sojus-2.1b mit 36 OneWeb-Satelliten aus dem Startkomplex in Baikonur. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass die Raumsonde OneWeb am 5. März 2022 vom Kosmodrom Baikonur starten würde. Roskosmos hatte das Vereinigte Königreich aufgefordert, sich aus den Anteilseignern des Telekommunikationsunternehmens OneWeb zurückzuziehen und bis zum 4. März 2022 rechtsverbindliche Garantien abzugeben, dass seine Satelliten nicht für militärische Zwecke genutzt werden. Diese Frist verstrich ohne Antwort von britischer Seite.

    Gleichzeitig warnte Roskosmos, ein Cyberangriff auf seine Satelliten werde als Kriegshandlung gewertet.

    Roskosmos erdet NASA

    Außerdem stoppte Roskosmos die Lieferung von Raketentriebwerken für die Atlas-5- und Antares-Raketen in die USA. Die Triebwerke RD-181 werden von der Forschungs- und Produktionsvereinigung Energomasch in Russland produziert. Ohne diese Triebwerke kann die amerikanische Weltraumbehörde NASA keine Raumraketen starten.

    Insgesamt plant Roskosmos für dieses Jahr 20 Raketenstarts. Ursprünglich war ein neuer Rekord von 32 Starts vorgesehen. Durch die abgesagten Starts erleide das Unternehmen einen Schaden von 8 Milliarden Euro, sagte Dmitri Rogosin.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland ergänzt Länderliste für Gegensanktionen

    Die Liste enthält die Staaten, die wegen des Angriffs auf die Ukraine Sanktionen gegen Russland verhängt haben.

    Die Regierung der Russischen Föderation hat mit der Verordnung Nr. 430-r vom 5. März 2022 eine Liste ausländischer Staaten und Territorien beschlossen, die laut Begründung „unfreundliche“ Handlungen gegen Russland, seine Unternehmen und Bürger begangen hätten. Gemeint sind damit die Sanktionen wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine.

    Durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022 wurde diese Liste ergänzt um die Bahamas sowie die Inseln Guernsey und Man (Besitzungen der britischen Krone). Die Liste umfasst damit aktuell 49 Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Wenn weitere Länder Sanktionen gegen die Russische Föderation oder russische natürliche oder juristische Personen verfügen, dann dürfte die Liste erneut erweitert werden.

    Auf die gelisteten Länder, ihre Regierung, Unternehmen und Bürger zielt Russland mit Gegensanktionen ab. Russische Bürger und Unternehmen, der Staat, seine Regionen und Gemeinden, die Devisenverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern aus den aufgeführten Ländern haben, können diese in Rubel - statt in Euro oder US-Dollar - bezahlen.

    Liste der Staaten, auf die sich Russlands Gegenmaßnahmen richten

    EU-Staaten

    Luxemburg

    Andere Europäische StaatenAmerika

    Belgien

    Malta

    Albanien

    USA

    Bulgarien

    Niederlande

    Andorra

    Kanada

    Dänemark

    Österreich

    Bahamas

    Deutschland

    Polen

     

    Großbritannien (inkl. der Inseln Guernsey,

    Jersey und Man sowie kontrollierte

    Überseegebiete - Anguilla,

    Britische Jungferninseln, Gibraltar)

    ASIEN

    Estland

    Portugal

    Island

    Japan

    Finnland

    Rumänien

    Liechtenstein

    Singapur

    Frankreich

    Schweden

    Monaco

    Südkorea

    Griechenland

    Slowakei

    Montenegro

    Taiwan

    Italien

    Slowenien

    Nordmazedonien

    Irland

    Spanien

    Norwegen

    OZEANIEN

    Kroatien

    Tschechische

    Republik

    San Marino

    Australien

    Lettland

    Ungarn

    Schweiz

    Neuseeland

    Litauen

    Zypern

    Ukraine

    Mikronesien

    Quelle: Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 und Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022


  • Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Gegensanktionen des russischen Staates sind Erlasse und Verordnungen des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation.

    Föderale Gesetze

    Föderales Gesetz Nr. 272 vom 28. Dezember 2012 "Über Maßnahmen zur Ausübung von Druck auf Personen, die an Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten von Bürgern der Russischen Föderation beteiligt sind" (persönliche Sanktionen)

    Föderales Gesetz Nr. 127-FZ vom 4. Juni 2018 "Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Gegenwirkung) unfreundlicher Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten" (Grundlage für die Einführung beschränkender Maßnahmen)

    Föderales Gesetz Nr. 46-FZ vom 4. März 2022 (Anti-Krisen-Gesetz, unterzeichnet am 8. März 2022, veröffentlicht und in Kraft getreten am 9. März 2022)

    Föderales Gesetz Nr. 31-FZ vom 4. März 2022 "Über die Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation" (verwaltungsrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 zur "Änderung des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sowie der Artikel 31 und 151 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation" (strafrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 56-FZ vom 14. März 2022 "Über Änderungen des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 166 vom 30. März 2022 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit und Sicherheit der kritischen Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung"

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ (Handelsbeschränkungen und -verbote)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“ (regulierte Transaktionen und Geschäfte)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den unfreundlichen Aktionen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben" (Regulierung von Devisengeschäften)

    Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 506 vom 29. März 2022 „Über Waren (Warengruppen), in Bezug auf die bestimmte Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation über den Schutz ausschließlicher Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit die in solchen Waren zum Ausdruck kommen, und die Mittel zur Individualisierung, mit denen solche Waren gekennzeichnet sind, nicht anwendbar sind"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 550-r vom 19. März 2022

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 412 vom 19. März 2022 "Über die Genehmigung der Besonderheiten von Finanzleasingverträgen, Verträgen über die Vermietung ausländischer Flugzeuge, die von den in Artikel 61 Absatz 3 des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation genannten Personen für Flüge verwendet werden, und Flugzeugtriebwerke im Jahr 2022 "(Dokument ist nicht in Kraft getreten)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 411 vom 19. März 2022 "Über die Merkmale der staatlichen Registrierung von Zivilflugzeugen, die zum Flug bestimmt sind, im staatlichen Register der Zivilflugzeuge der Russischen Föderation und die Merkmale der staatlichen Registrierung von Rechten an Flugzeugen und Transaktionen mit ihnen“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 377 vom 16. März 2022 „Über die Unterstützung russischer Organisationen und Einzelunternehmer, die am stärksten von restriktiven Maßnahmen ausländischer Staaten betroffen sind, die im Rahmen des Nationalen Projekts „Internationale Zusammenarbeit und Export“ subventioniert werden

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 877 vom 15. Dezember 2007 "Über die Genehmigung der Liste der für den Inlandsmarkt der Russischen Föderation wesentlichen Güter, für die in Ausnahmefällen vorübergehende Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote verhängt werden können" (mit späteren Ergänzungen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 362 vom 14. März 2022 "Über die Verhängung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Getreidekulturen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 361 vom 14. März 2022 "Zur Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Weißzucker und Rohrrohzucker aus der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 353 vom 12. März 2022 "Über die Besonderheiten der Genehmigungstätigkeit in der Russischen Föderation im Jahr 2022"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 351 vom 12. März 2022 "Zu den Einzelheiten der Offenlegung und Bereitstellung im Jahr 2022 von offenlegungs- und bereitgestellten Informationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über Aktiengesellschaften“ und des Bundesgesetzes „Über den Wertpapiermarkt“ und den Besonderheiten der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über die Bekämpfung des Missbrauchs von Insidern Informations- und Marktmanipulation und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 313 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Anlage 1: Verzeichnis der ausländischen Staaten und Territorien, in Bezug auf die ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren erlassen wird / Anlage 2: Verzeichnis bestimmter Arten von Holzwaren, für die ein Ausfuhrverbot erlassen wird)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 312 vom 9. März 2022 „Über die vorübergehende Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr bestimmter Warenarten außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Landtechnik und Teile dafür)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 311 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Waren, deren Ausfuhr vorübergehend verboten ist)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 vom 6. März 2022 "Über die Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Medizinprodukten aus der Russischen Föderation, die zuvor aus ausländischen Staaten in die Russische Föderation eingeführt wurden, die beschlossen haben, restriktive wirtschaftliche Maßnahmen gegen die Russische Föderation zu verhängen

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 299 vom 6. März 2022 „Über die Änderung von Punkt 2 der Methode zur Berechnung des an den Patentinhaber zu zahlenden Entschädigungsbetrags führte zur Entscheidung, die Erfindung, das Gebrauchsmuster oder das Industriedesign ohne Zustimmung des Patentinhabers und Zahlungsverfahren“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022 (Regeln für Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die Sanktionen unterliegen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 (Liste der unfreundlichen Staaten)


    Von Edda Wolf | Bonn

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