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Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Ausfuhrverbot bezüglich Kraftstoff aus Russland in die Ukraine

Bonn (GTAI) - Am 1. Juni 2019 trat ein Verbot über die Lieferung von Erdölprodukten aus Russland in die Ukraine in Kraft.

Ab sofort kann die Ukraine nur auf Grundlage separater Genehmigungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel mit den Produkten des Brennstoff- und Energiekomplexes versorgt werden.

Eine Genehmigung ist insbesondere für die Lieferungen von Benzin, Dieselkraftstoff, Propan, Butan und anderen verflüssigten Gasen erforderlich.

Genehmigungen und Mengen der Lieferungen von Erdölprodukten in die Ukraine werden ab sofort monatlich überprüft.

Darüber hinaus gelten zusätzlich Einschränkungen für Kohle, Braunkohle, Briketts, Pellets, Koks, Retortenkohle und andere Brennstoffe. Die russische Regierung ergänzte dabei auch die Liste der Einfuhrverbote für ukrainische Waren mit bestimmten Arten von technischen Erzeugnissen, Metallverarbeitung, gewalzten Rohren, Zellstoff- und Papierherstellung und Leichtindustrie. (KAP)

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