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Zollbericht Vereinigtes Königreich Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

FAQ

Seit dem Brexit gibt es Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU. Bestimmte Fragen tauchen dabei immer wieder auf - hier finden Sie einen Überblick.

Von Stefanie Eich | Bonn

Wann brauchen deutsche Unternehmen eine britische EORI-Nummer?

Deutsche Unternehmen brauchen nur dann eine GB-EORI-Nummer, wenn sie im Vereinigten Königreich (VK) Zollanmeldungen abgeben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn 

  • sie eine Niederlassung oder einen Produktionsstandort im VK haben und Waren importieren; 
  • sie die Lieferbedingung DDP vereinbart haben. 

DDP bedeutet "delivered duty paid", sprich der deutsche Exporteur liefert die Ware verzollt und versteuert und ist damit im VK für die Zollabfertigung verantwortlich. Unternehmen ohne Niederlassung im VK  benötigen einen Zollvertreter, der Zollanmeldungen bei der britischen Zollbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) einreicht. 

Unternehmen brauchen keine GB-EORI, wenn der Geschäftspartner in Großbritannien die Zollabwicklung übernimmt.

Die britische EORI-Nummer kann online beantragt werden.

Was sind CPC-Codes?

CPC-Codes steht für Customs Procedure Codes, also Zollverfahrenscodes. Sie werden für die Zollanmeldung benötigt und können in der Übersicht der britischen Zollbehörden eingesehen werden. 

Wann ist eine Erklärung zum Ursprung notwendig?

Eine Erklärung zum Ursprung wird ausgestellt, wenn es sich um EU-Ursprungsware handelt und die Ware präferenzberechtigt, also zollfrei, in Großbritannien eingeführt werden soll. Die Ware hat einen EU-Ursprung, wenn die im Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem VK festgelegten Ursprungsregeln eingehalten sind. Ursprungsregeln können Sie in der Datenbank WuP-online (Warenursprung und Präferenzen online) recherchieren. 

Beträgt der Zollsatz im britischen Zolltarif (UK Global Tariff) für alle Drittländer Null Prozent, kann die Ware auch ohne Ursprungsnachweis zollfrei eingeführt werden. Eine Erklärung zum Ursprung ist in diesem Fall nicht notwendig. 

Wie funktioniert der Warenverkehr mit Nordirland?

Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen sieht vor, dass Nordirland de facto im EU-Zollgebiet und im Binnenmarkt für Waren bleibt. Lieferungen nach Nordirland gelten somit weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen. Zollanmeldungen sind nicht notwendig. 

Ausführliche Informationen finden Sie in diesem GTAI-Bericht zum Warenverkehr mit Nordirland.

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