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Rechtsmeldung Sambia Steuerverfahrensrecht

Elektronische Rechnungsstellung in Sambia Pflicht

Seit 1. Juli 2024 sind Unternehmen in Sambia verpflichtet, elektronische Rechnungen unter Verwendung des sogenannten Smart Invoice-Systems auszustellen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Seit 1. Juli 2024 sind laut sambischer Finanzbehörde Zambia Revenue Authority (ZRA) alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen über das sogenannte Smart Invoice-System elektronisch auszustellen. Unternehmen können die Vorsteuer oder den Vorsteuerabzug nur noch auf der Grundlage von Rechnungen geltend machen, die mit diesem System erstellt wurden.

Das Smart Invoice-System ist eine softwarebasierte Lösung zur Verwaltung von Rechnungen und Unternehmensdaten. Um das System nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen beim Smart Invoice-System registrieren und eine Validierung durch die ZRA erhalten. Anschließend müssen sie das Kommunikationsmodul Virtual Sales Data Controller (VSCD) herunterladen, um Daten an die ZRA übermitteln und empfangen zu können. Die ZRA validiert elektronische Dokumente durch einen Identifizierungscode und einen QR-Code. 

Das elektronische Rechnungsstellungssystem ersetzt damit die physischen elektronischen Steuergeräte (electronic fiscal devices - EFDs), die bisher verwendet wurden, um Geschäftsvorgänge zu erfassen sowie Rechnungs- und Beleginformationen an die ZRA zu übermitteln. Über das Smart Invoice-System sollen künftig mehr Steuern als bisher abgewickelt werden können, unter anderem die Umsatzsteuer, die Verbrauchsteuer auf Strom oder die Tourismusabgabe.

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