Zollbericht Sambia Zollgesetz und Zollverfahren
Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
26.07.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Nach dem sambischen Zoll- und Verbrauchsteuergesetz (The Customs and Excise Act) können Waren zum freien Verkehr abgefertigt oder auch in ein besonderes Zollverfahren überführt werden.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (home use)
Die Zollverwaltung prüft im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr, ob alle geforderten Nachweise vorliegen und setzt die Einfuhrabgaben fest. Mit Zahlung der Abgaben und Freigabe durch die Zollverwaltung kann der Einführer ohne weitere zollrechtliche Einschränkungen über die Ware verfügen.
Autorisierte Wirtschaftsbeteiligte können von einigen Vorteilen sowie Vergünstigungen bei der Zollabfertigung profitieren.
Weitere Informationen:
- Einfuhr zum freien Verkehr
- Autorisierte Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Customs Accredited Client Program (CACP)
Zolllager (warehousing)
Waren, die nach Ankunft in Sambia nicht unmittelbar zum freien Verkehr abgewickelt werden sollen, können zur Lagerung (warehousing of goods) in einem zugelassenen Lager bis zu zwölf Monate gelagert werden.
Der sambische Zoll unterscheidet zwischen verschiedenen Lagerhäusern, wobei das öffentliche und das private Lager die wichtigsten Lagerformen darstellen. Das Nutzen eines Lagers setzt eine Lageranmeldung (warehousing declaration - IM7) voraus, die beim sambischen Zoll eingereicht werden muss. Abhängig vom Lagerverfahren wird eine Garantie in Höhe der zu zahlenden Zölle und Steuern fällig. Wird die Ware dem Lager entnommen und zum freien Verkehr abgewickelt, sind die entsprechenden Einfuhrabgaben zu entrichten.
Weitere Informationen:
- Goods Imported under Bonded Warehouse Regime
- Part VI: Warehousing of Goods (Customs and Excise Act)
Vorübergehende Verwendung (temporary admission)
Waren können vorübergehend in Sambia eingeführt werden, wenn beabsichtigt ist, diese nach einem von der Zollbehörde festgelegten Zeitraum wieder auszuführen.
Die vorübergehende Einfuhr setzt eine Genehmigung voraus, die vorab von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden kann. Das entsprechende Antragsformular (TIP 0001) ist bei jedem Zollamt erhältlich. Das ausgefüllte Formular sowie unter Umständen Rechnungskopien, vorläufige Ausfuhrdokumente, relevante Genehmigungen, Eigentumsdokumente und weitere Verträge müssen dem Einreisehafen beziehungsweise dem Einreiseflughafen mindestens fünf Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum vorliegen.
Mit einer gültigen Genehmigung können Waren bis zu zwölf Monate in Sambia im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr verbleiben. Unter Umständen kann dieser Zeitraum auf Antrag verlängert werden. Verbleiben Waren über den genehmigten Zeitraum hinaus in Sambia, sind nicht nur die Einfuhrzölle in voller Höhe zu zahlen, es kann auch zudem eine Geldstrafe anfallen.
Ob für die Waren, die im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr in Sambia eingeführt werden, Einfuhrzölle und Steuern anfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise werden gewerbliche Waren (ausgenommen Berufsausrüstung) teilweise von den Einfuhrabgaben befreit. Eine vollständige Steuerbefreiung genießen dagegen zum Beispiel Waren, die zu Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzwecken eingeführt werden. Sind keine Zölle zu entrichten, kann der Einführer jedoch dazu aufgefordert werden, eine Kaution in Höhe des Zolls zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Wiederausfuhr erstattet wird.
Weitere Informationen zur vorübergehenden Einfuhr
Versandverfahren (transit)
Im Transitverfahren können Waren unter zollamtlicher Überwachung durch Sambia befördert werden.
Vor Eintreffen der Ware in Sambia muss der Zollagent die Waren beim Zoll anmelden und die entsprechende Zollanmeldung (Form CE20) gemeinsam mit den entsprechenden Warenbegleitpapieren elektronisch über ASYCUDA einreichen. Dabei ist das Zollverfahren "Transit Procedure" zu wählen. Erst nachdem der sambische Zoll die Versanddokumente und unter Umständen auch die entsprechenden Waren überprüft hat und die Abgaben gezahlt wurden, erteilt der Zoll eine Freigabe und stellt das Transitdokument aus.
Containerladungen können mit einer Zollplombe versehen werden, um die Ladung vor Manipulationen zu schützen. Risikoreiche Ladungen können mit einer elektronischen Echtzeit-Überwachung durch Sambia befördert werden.
Bei der Wiederausfuhr werden die Transitdokumente und Waren erneut geprüft und erst dann freigegeben, wenn der Zoll keine Auffälligkeiten festgestellt hat.
Weitere Informationen:
- Goods in Transit
- Broschüre: Goods in Transit through Zambia
- Part XIII, No. 197: Goods in Transit (Customs and Excise Act)