Rechtsbericht | Saudi-Arabien | Öffentliche Aufträge
„Regional Headquarters Program“ in Saudi-Arabien gestartet
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen am „Regional Headquarters Program“ teilnehmen, um in Saudi-Arabien weiterhin öffentliche Aufträge der Regierung erhalten zu können.
27.02.2024
Von Jakob Kemmer | Bonn
Ausländische Unternehmen, die ihre Verträge und Geschäfte mit der saudischen Regierung fortsetzen wollen, sind seit dem 1. Januar 2024 nun grundsätzlich verpflichtet, ihren sogenannten regionalen Hauptsitz im Königreich anzusiedeln. Dazu müssen mindestens drei leitende Angestellte einer Gesellschaft in Saudi-Arabien ansässig sein.
Die Planungen für das „Regional Headquarters Program“ (RHQ-Programm) laufen bereits seit Beginn des Jahres 2021 (siehe GTAI-Rechtsmeldung Verpflichtender Unternehmenssitz in Saudi-Arabien ab 2024 vom 30. März 2021).
Anforderungen des RHQ-Programms
Um am RHQ-Programm teilnehmen zu können, muss ein Unternehmen zwei Tochtergesellschaften in der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika), eine (Tochter-)Gesellschaft in Saudi-Arabien und einen globalen Hauptsitz haben. Der regionale Hauptsitz in Saudi-Arabien hat über ein physisches Büro zu verfügen und soll als "Zentrum der Verwaltungsmacht" in der Region fungieren. Das Büro in Saudi-Arabien muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der RHQ-Lizenz mindestens 15 Vollzeitbeschäftigte haben, darunter mindestens die oben genannten drei leitenden Angestellten.
Ebenso ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Geschäftsplan vorzulegen, der den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Investitionspläne in der Region genauer darstellt. Zudem muss ein Unternehmen eine RHQ-Lizenz beim saudischen Investitionsministerium (MISA) beantragen.
Nach Erteilung der RHQ-Lizenz hat ein Unternehmen seine Tätigkeit in Saudi-Arabien innerhalb von sechs Monaten aufzunehmen. Alle bestehenden MENA-Einheiten des Unternehmens müssen ab diesem Zeitpunkt dem neu eingerichteten regionalen Hauptsitz in Saudi-Arabien Bericht erstatten.
Das MISA kann die RHQ-Lizenz eines Unternehmens unter bestimmten Umständen auch widerrufen, beispielsweise wenn die erforderliche Mindestzahl von Mitarbeitenden innerhalb der vorgegebenen Frist nicht eingestellt wurde.
Ausnahmen
Das neue RHQ-Programm sieht auch einige Ausnahmen vor. So sind beispielsweise Regierungsaufträge im Wert von weniger als einer Million Saudi-Riyal (etwa 245.000 Euro) ausgenommen. Das bedeutet, die saudische Regierung kann für diese kleineren Projekte Verträge mit Unternehmen abschließen, die keinen regionalen Hauptsitz in Saudi-Arabien haben. Eine weitere Ausnahme gilt zum Beispiel für Aufträge, für die es nur einen einzigen qualifizierten Bieter gibt.
Anreize und Vorteile des RHQ-Programms
Das saudische Investitionsministerium (MISA) bietet ausländischen Unternehmen, die am neuen RHQ-Programm teilnehmen, zudem mehrere Anreize und Vorteile. Dazu gehört neben der Möglichkeit, RHQ-Mitarbeitenden eine unbegrenzte Anzahl von Visa zu erteilen auch eine zehnjährige Befreiung von der sogenannten Saudisierung, die einen bestimmten Prozentsatz saudischer Staatsangehöriger in der Belegschaft eines Unternehmens vorschreibt. Darüber hinaus sind RHQ-Mitarbeitende, die in ihren Heimatländern über gültige berufliche Abschlüsse verfügen, von den Anforderungen für die Zulassung und Anerkennung in Saudi-Arabien befreit.
Unternehmen, die an dem RHQ-Programm teilnehmen, kommen ebenso 30 Jahre lang in den Genuss eines Körperschaft- und Quellensteuersatzes von null Prozent, nachdem die Lizenz einmal erteilt wurde.
- Offizielle Regierungsseite des Regional Headquarter Programms in Saudi-Arabien