Um nicht mit bereits insolventen schwedischen Partnern Geschäfte zu machen, lohnt es sich für einen Vertragspartner aus Deutschland, die schwedische Unternehmensregisterbehörde Bolagsverket zu konsultieren. Diese Behörde führt nämlich das schwedische Konkursregister (konkursregisteret). Das Konkursregister selbst erfasst nur natürliche Personen, Angaben zum Konkurs von Unternehmen sind im Unternehmensregister vermerkt.
Ein Hinweis auf den bestehenden Konkurs findet sich bei im Unternehmensregister registrierten Gesellschaften bereits in der kostenlos online abrufbaren Online-Suche (Sökning) bei der Statusmeldung des Unternehmens im Unternehmensregister (Näringslivsregistret). Näheres zum Unternehmensregister im Abschnitt Registrierung des gesellschaftsrechtlichen Teils dieses Schweden-Länderbeitrages.
Noch mehr Sicherheit erlangt der deutsche Unternehmer, wenn er sich von Bolagsverket kostenpflichtig über seinen schwedischen Geschäftspartner ein Zertifikat über das Nichtbestehen eines Konkurses oder einen beglaubigten Auszug aus dem Konkursregister ausstellen lässt, wenn dieser eine natürliche Person ist. Diese Dokumente sind allerdings nur in schwedischer Sprache bestellbar (vgl.--vergleiche die Preisliste von Näringslivsregistret).