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Insolvenzrecht

Ein Dienstleistungsempfänger aus Deutschland kann unter Umständen in die unangenehme Situation gelangen, dass der Dienstleister aus Schweden in die Insolvenz gerät. Dies kann beispielsweise für noch bestehende Rückzahlungsansprüche oder offene Ansprüche auf Nachbesserung, Gewährleistung, ggf.--gegebenenfalls auch für noch ausstehende Wartungsarbeiten von Bedeutung sein. Vor diesem Hintergrund wird ein kurzer Überblick über das schwedische Insolvenzverfahren wichtig. 

Solvenzprüfung im Vorfeld

Um nicht mit bereits insolventen schwedischen Partnern Geschäfte zu machen, lohnt es sich für einen Vertragspartner aus Deutschland, die schwedische Unternehmensregisterbehörde Bolagsverket zu konsultieren. Diese Behörde führt nämlich das schwedische Konkursregister (konkursregisteret). Das Konkursregister selbst erfasst nur natürliche Personen, Angaben zum Konkurs von Unternehmen sind im Unternehmensregister vermerkt.

Ein Hinweis auf den bestehenden Konkurs findet sich bei im Unternehmensregister registrierten Gesellschaften bereits in der kostenlos online abrufbaren Online-Suche (Sökning) bei der Statusmeldung des Unternehmens im Unternehmensregister (Näringslivsregistret). Näheres zum Unternehmensregister im Abschnitt Registrierung des gesellschaftsrechtlichen Teils dieses Schweden-Länderbeitrages.

Noch mehr Sicherheit erlangt der deutsche Unternehmer, wenn er sich von Bolagsverket kostenpflichtig über seinen schwedischen Geschäftspartner ein Zertifikat über das Nichtbestehen eines Konkurses oder einen beglaubigten Auszug aus dem Konkursregister ausstellen lässt, wenn dieser eine natürliche Person ist. Diese Dokumente sind allerdings nur in schwedischer Sprache bestellbar (vgl.--vergleiche die Preisliste von Näringslivsregistret).

Gesetzlicher Rahmen des Insolvenzrechts

Das schwedische Konkursgesetz (Konkurslag - SFS 1987:672) sieht eine natürliche oder juristische Person als insolvent an, wenn sie ihre Verbindlichkeiten nicht nur zeitweise nicht begleichen kann. Ein Konkursverfahren ist vom Grundsatz her auf die Abwicklung eines Unternehmens gerichtet. Eine Alternative zu einem Konkursverfahren bietet das Restrukturierungsgesetz („lag om företagsrekonstruktion“ – Gesetz 2022:964). Ein Antrag auf Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens können sowohl Gläubiger als auch Schuldner stellen, und zwar beim zuständigen Amtsgericht (tingsrätt). Ziel des Verfahrens ist die Billigung eines Restrukturierungsplanes. So lange das Verfahren läuft, ist eine individuelle Vollstreckung in das Vermögen der betroffenen Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen.

Anmeldung von Forderungen

Das Konkursverfahren über ein schwedisches Unternehmen kann auch auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet werden. Der Konkursantrag an das jeweilige Gericht erster Instanz (tingsrätt) muss unter anderem Informationen zur Forderung und den näheren Umständen des Falles enthalten. Eine eingehende Beschreibung enthält diese Seite des schwedischen Gerichtsdienstes (Sveriges Domstolar)

Wenn das Gericht es für erforderlich hält, dass die Gläubiger ihre Forderungen einzeln anmelden und nachweisen, wird es den diesbezüglichen Beschluss unter anderem in bestimmten schwedischen Zeitungen veröffentlichen. Diese Veröffentlichung enthält auch das Datum der letztmöglichen Forderungsanmeldung durch die Gläubiger. Der vom Gericht festzulegende Zeitraum der Forderungsanmeldung soll zwischen vier und zehn Wochen betragen, Kapitel 9 § 2 schwedisches Konkursgesetz.

weiterführende Informationen

Bei der Verteilung des aus der Veräußerung der Konkursmasse erzielten Erlöses werden einige Gläubiger vorrangig behandelt. Detaillierte Regelungen hierzu enthält insbesondere ein eigens hierfür geschaffenes Gesetz, das schwedische Förmånsrättslag (SFS 1970:979). Vorzugsrechte können sich auf bestimmte Gegenstände (Eigentumsobjekte) oder auf eine bestimmte Art von Forderungen (zum Beispiel Lohn- oder Steuerforderungen) beziehen.

Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2022)

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