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Registrierung
Die Aktiengesellschaft wird im Aktiengesellschaftsregister (Aktiebolagsregister) eingetragen, Handelsgesellschaften (also auch Kommanditgesellschaften) und einfache Gesellschaften sowie Einzelunternehmen im Handelsregister (handelsregister). Vorschriften zum Aktiengesellschaftsregister finden sich im Aktiengesellschaftsgesetz und in der Aktiengesellschaftsverordnung Nr. 559 vom 16.6.2005 (Aktiebolagsförordning (2005:559)) sowie zum Handelsregister im Handelsregistergesetz Nr. 157 vom 29.3.1974 (Handelsregisterlag (1974:157)) und in der Handelsregisterverordnung Nr. 188 vom 26.4.1974 (Handelsregisterförordning (1974:188)). Beide Register führt die Schwedische Unternehmensregisterbehörde (Bolagsverket) (Kapitel 27 § 1 Aktiebolagslag und § 1 Handelsregisterlag).
Während für Aktiengesellschaften und Handelsgesellschaften die Registrierung verpflichtend ist, können einfache Gesellschaften und Einzelunternehmer entscheiden, ob sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen wollen (§ 2 Absatz 1 Handelsregisterlag). Hierzu verpflichtet sind sie nur, wenn er nach dem Buchführungsgesetz Nr. 1078 vom 2.12.1999 (Bokföringslag (1999:1078)) verpflichtet ist, einen Jahresabschluss (årsredovisning) zu erstellen (§ 2 Absatz 2 Handelsregisterlag).
Die Registrierung kann online über das Internetportal verksamhet.se erfolgen, sofern eine schwedische Online-ID vorliegt. Andernfalls erfolgt der Antrag auf Registrierung schriftlich (Kapitel 1 § 1 Aktiebolagsförordning und § 4 Handelsregisterförordning). Das einschlägige Formular muss im Original ans Bolagsverket geschickt werden. Die Formulare (blanketter) können auf der Internetseite von Bolagsverket abgerufen werden; die wichtigsten auch auf Englisch.
Die Registrierung im Aktiengesellschaftsregister erfolgt auf Schwedisch. Sofern die Gesellschaft es beantragt, kann die Registrierung zusätzlich in einer anderen offiziellen Amtssprache der EU oder auf Isländisch oder Norwegisch erfolgen (Kapitel 27 § 1a Aktiebolagslag).
Nach Abschluss der Registrierung erhält das Unternehmen eine Organisationsnummer (organisationsnummer). Es erhält ebenfalls einen Handelsregisterauszug (registreringsbevis).
Gemäß dem Gesetz zur Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer (Lag (2017:631) om registrering av verkliga huvudmän), müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer in ein Register beim Bolagsverket eintragen. Weitere Informationen zu der Registrierung hat das schwedische Gesellschaftsregister.
Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2022)