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Zollbericht Schweiz Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen

Für Einfuhren aus der EU gelten weniger strenge Vorschriften als für Importe aus anderen Drittländern.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Bedingungen für die Einfuhr von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln hängen vom Herkunftsland der Waren ab. Importe aus der EU unterliegen dabei weniger strengen Vorschriften, denn die Schweiz und die EU haben ein Veterinärabkommen abgeschlossen. Es gelten somit dieselben Bestimmungen wie für das Verbringen innerhalb der EU. Auch grenztierärztliche Kontrollen entfallen für Einfuhren aus der EU.

Für Waren aus Drittländern sind Gesundheitszeugnisse Pflicht. Einfuhren unterliegen zudem grenztierärztlichen Kontrollen. Die Einfuhr ist nur über bestimmte Zollstellen möglich. Die Schweiz stellt eine Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe Exporteure die Einfuhrbedingungen für spezifische Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprung recherchieren können.

Exkurs: Für das Vereinigte Königreich gelten aufgrund des Brexit dieselben Vorschriften wie für andere Drittstaaten. 

 

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