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Zollmeldung Schweiz Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Schweiz – Änderung der Schwerverkehrsabgabenverordnung

Bonn (GTAI) - Mit der Änderung soll die Erhebung der Abgabe bei ausländischen Fahrzeugen vereinfacht werden. Bisher wurde die Abgabe manuell erhoben. Nicht-Schweizer Transporteure haben künftig die Möglichkeit, Erfassungsdienstleister zu beauftragen, die ihnen Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) begleichen.

Hintergrund ist die Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Straßennutzungsgebühren (EETS, European Electronic Toll Service), die mit der vorliegenden Verordnung umgesetzt wird.

Die Änderung tritt zum 1. Mai 2018 in Kraft.  

Den Text der Verordnung finden Sie unter folgendem Link:
Schwerverkehrsabgabeverordnung

Quelle:
Pressemitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 9. März 2018.

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