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Zollbericht Senegal Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Andrea Mack | Bonn

Investitionsanreize

Gemäß dem Investitionsgesetz von 2004 profitieren Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 100 Millionen CFA-Franc in förderfähigen Sektoren von besonderen Anreizen, vorausgesetzt die senegalesische Investitionsbehörde APIX oder eine andere zuständige Behörde hat die Genehmigung für das geplante Investitionsprogramm erteilt.    
Unternehmen sind während der Aufbauphase für die Dauer von drei Jahren von Einfuhrzöllen und der Mehrwertsteuer für Materialien und Werkstoffe befreit, die in Senegal nicht hergestellt oder verarbeitet werden. Hinzu kommt eine Aussetzung der Mehrwertsteuer für Warenlieferungen und Dienstleistungen von lokalen Anbietern, die für die Durchführung des genehmigten Investitionsprogramms erforderlich sind. Während der Betriebsphase erhalten die Unternehmen weitere steuerliche Vergünstigungen.

Sonderwirtschaftszonen

Senegals Regierung gewährt Unternehmen, die sich in einer Sonderwirtschaftszone (Zone Économique Spéciale – ZES) niederlassen, spezielle Investitionsanreize. Zu den Zollvergünstigungen gehört die Befreiung von allen Einfuhrabgaben (außer Gemeinschaftsabgaben für ECOWAS und UEMOA) für benötigte Waren, Produkte, Rohstoffe und Ausrüstungen. Auch die Ausfuhr dieser Güter ist abgabenbefreit. Die ZES richten sich an Unternehmen, die in Senegal produzieren und die Fertigwaren von dort aus exportieren wollen. Durch die Gründung von ZES will die Regierung das Land wettbewerbsfähiger machen, private Direktinvestitionen anziehen, Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung schaffen.
Laut der Investitionsbehörde wurden bislang fünf Sonderwirtschaftszonen - mit unterschiedlichen Aktivitäten und Förderkriterien - außerhalb Dakars eingerichtet: 

  • Zone Économique Spéciale Intégrée de Diass (ZESID)
  • Parc Industriel Intégré de Diamniadio (P2ID)
  • Zone Économique Spéciale de Sandiara (ZESS)
  • Zone Économique Spéciale de Bargny- Sendou (ZESBS) für Unternehmen im Metall- und Stahlsektor
  • Zone Économique Spéciale de Bélé. 

Freizonen

Neben den Sonderwirtschaftszonen gibt es eine industrielle Freizone in Dakar (Zone Franche Industrielle de Dakar - ZFID), innerhalb der Unternehmen von Zoll- und Steuererleichterungen profitieren können. Wenn Waren aus der Freizone auf dem senegalesischen Markt verkauft werden, sind Einfuhrabgaben zu zahlen.   
Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist die senegalesische Investitionsbehörde APIX (Agence nationale chargée de la Promotion des Investissements et Grands Travaux Sénégal). Die Behörde informiert über förderfähige Sektoren und Investitionsanreize und unterstützt Unternehmen beim Genehmigungsverfahren für ihr Investitionsprogramm. 
 

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