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Simbabwe kündigt steuerliche Änderungen an
In Simbabwe werden ab 1. Januar 2024 einige Steuern erhöht. So müssen Unternehmen mehr zahlen und sich früher registrieren. Arbeitnehmer hingegen bekommen höhere Freibeträge.
13.12.2023
Von Katrin Grünewald | Bonn
Das simbabwische Parlament und der Finanzminister haben zum 1. Januar 2024 folgende steuerliche Änderungen angekündigt:
Die Körperschaftsteuer wird von 24 auf 25 Prozent erhöht.
Die umsatzsteuerliche Registrierungsschwelle wird von 40.000 auf 25.000 US-Dollar gesenkt.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 0 Prozent wird nur noch auf Waren und Dienstleistungen erhoben, die exportiert werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind in Zukunft nur noch Arzneimittel, medizinische Dienstleistungen, Waren für Menschen mit einer körperlichen Behinderung, Hygieneartikel, Kraftstoffe und Kraftstoffprodukte, landwirtschaftliche Betriebsmittel, Geräte und Erzeugnisse, Weizen, Milch und Salz.
Die Einkommensteuersätze sollen wie folgt angepasst werden (Einkommen pro Jahr):
Einkommen (in Simbabwe-Dollar) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
0 bis 9 Millionen | 0 |
9.000.001 bis 27.000.000 | 20 |
27.000.001 bis 90.000.000 | 25 |
90.000.001 bis 180.000.000 | 30 |
180.000.001 bis 270.000.000 | 35 |
ab 270 Millionen | 40 |
Die einkommensteuerfreie Schwelle wird von 500.000 auf 750.000 Simbabwe-Dollar monatlich oder 9 Millionen Simbabwe-Dollar jährlich angehoben.
Auf Gewinne aus Lithium, schwarzem Granit und anderen Natur- oder Bruchsteinen fällt eine CSR-Abgabe in Höhe von 1 Prozent an. Weitere Abgaben fallen auf zuckerhaltige Getränke und Wohnimmobilien an.
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