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Haager Zustellungsübereinkommen tritt für Singapur in Kraft

Die Frist für Einsprüche endet am 16. November 2023. Voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2023 wird das sogenannte Haager Zustellungsübereinkommen auch für Singapur gelten.

Von Julia Merle | Bonn

Das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen erleichtert bei internationalen Gerichtsverfahren die grenzüberschreitende Zustellung von Dokumenten.

Singapur hatte seine Beitrittsurkunde zu diesem Übereinkommen am 16. Mai 2023 beim niederländischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten hinterlegt. Dabei erklärte der Stadtstaat, dass er gemäß Art. 8 Abs. 2 des Übereinkommens einer unmittelbaren Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an Personen in seinem Hoheitsgebiet durch ausländische diplomatische oder konsularische Vertreter widerspricht, es sei denn, die Dokumente sind einem Staatsangehörigen des Ursprungsstaates zuzustellen. Ferner hat Singapur der Zustellung auf die in Art. 10 des Übereinkommens aufgeführten Weisen widersprochen.

Im Zuge des Beitritts zum Haager Zustellungsübereinkommen wird Singapur unter anderem seine "Rules of Court 2021" anpassen.

Die Einspruchsfrist für bisherige Vertragsparteien nach Art. 28 Abs. 2 des Übereinkommens läuft noch bis zum 16. November 2023.

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