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Singapur: UN-Bestimmungen und internationale Abkommen
Singapur ist Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen.
28.03.2024
Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Seit dem Jahr 1996 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) in Singapur in Kraft, es ist jedoch nur auf Verträge anwendbar, deren Parteien in Mitgliedsstaaten des CISG ansässig sind. Für Deutschland ist das CISG seit dem 1. Januar 1991 in Kraft.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.
Im Jahr 2017 hat Singapur das Modellgesetz zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL Model Law) unterzeichnet und ist Mitglied der OECD-Multilateral Convention (2016) (MLI) und der sogenannten Anti-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) zur Vermeidung von Steueroptimierung beigetreten.