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Zollmeldung Singapur Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Singapur - Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-Singapur am 21. November

Bonn (GTAI) –  Wie die EU-Kommission mitteilt, wird das Freihandelsabkommen EU-Singapur am 21.11.19 in Kraft treten. Ab diesem Datum werden die restlichen Zölle Singapurs auf Bier und bestimmte alkoholische Getränke mit Ursprung in der EU entfallen. Im Gegenzug gilt beim Import in die EU für über 80 Prozent der Waren mit Ursprung in Singapur Zollfreiheit, für die restlichen Erzeugnisse gelten je nach Ware ein stufenweiser Zollabbau innerhalb einer Frist von drei oder fünf Jahren. Das Abkommen sieht zudem den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen durch Verfahrensvereinfachungen und gegenseitige Anerkennung von Prüfverfahren bei bestimmten technischen Vorschriften vor. Neben dem Markzugang für Waren regelt das Abkommen die Bereiche Dienstleistungen und E-Commerce, Schutz des geistigen Eigentums sowie öffentliches Beschaffungswesen und enthält ein eigenes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung.

 

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