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Neuregelungen zur Ausweispflicht der slowakischen Arbeitsinspektoren

Gesetzesnovelle tritt zum 1.7. in Kraft

Zum 1.7.2012 tritt auch die letzte Regelung der Novelle des slowakischen Gesetzes über die Arbeitsinspektion in Kraft.

Die neu eingefügte Vorschrift des § 10 Absatz 4 des Änderungsgesetzes Nr. 469/2011 sieht für die staatlichen Arbeitsinspektoren das Tragen einer einheitlichen Uniform vor und legt eine Ausweispflicht fest; das Muster des Legitimationspapiers der slowakischen Arbeitsinspektoren (vzor preukazu inšpektora práce) findet sich im Anhang des Änderungsgesetzes (Príloha č. 1).

Weitere Änderungen, die bereits seit dem 1.1.2012 in Kraft sind betreffen u.a.:

  • Aufsichtsausübung (§ 7 a)
  • Protokoll und Vermerk über eine erfolgte Prüfung (§ 14)
  • Übergangsregelung für vor dem 1.1.2012 eröffnete Verfahren (§ 22b).

Mehr zum Thema Arbeitssicherheit in der Slowakischen Republik:

Germany Trade & Invest (13.06.2012)

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