Zwar gibt es in der Slowakei prinzipiell keine Pflichtmitgliedschaft in Kammern wie beispielsweise den Industrie- und Handelskammer oder den Handwerkskammern in Deutschland. Gleichwohl haben bestimmte Berufsgruppen (beispielsweise die Architekten oder Ingenieure) starke berufsständische Kammern mit ausgeprägten Kompetenzen.
Eine der Grundlagen für die berufsständische Organisation der Wirtschaft in der Slowakei findet sich im slowakischen Gesetz über Industrie- und Handelskammern (Zákon o obchodných a priemyselných komorách, Gesetz Nr.--Nummer 9/1992 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 324/2012 Z.z.).
Die Industrie- und Handelskammer der Slowakei (Slovenská obchodná a priemyselná komora-SOPK) ist zwar unter den vergleichbaren berufsständischen Organisationen die mitgliederstärkste Vereinigung, kann aufgrund der fehlenden Zwangsmitgliedschaft und einer geringeren Bandbreite gesetzlich übertragener Aufgaben aber mit einer deutschen Industrie- und Handelskammer nur sehr eingeschränkt verglichen werden. Gleichwohl handelt es sich bei ihr um eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts (Verejnoprávna inštitúcia), mit der Folge einer gewissen rechtlichen wie auch organisatorischen Unabhängigkeit.
Seit 1998 gibt es in der Slowakei ergänzend noch die Slowakische Gewerbekammer (Slovenská živnostenská komora-SŽK) mit Sitz in Žilina und Regionalbüro in Bratislava. Auch hier gibt es keine Pflichtmitgliedschaft, die SŽK ist jedoch das offizielle Prüfungsorgan im Bereich der Ausbildungsprüfungen.
Die Einzelheiten des vom slowakischen Gewerberecht geforderten Fachkundenachweises werden durch eine Mitteilung des Innenministeriums (Vyhláška Ministerstva vnútra, Mitteilungen Nr. 323/2001 Z.z. sowie Nr. 470/2007 Z.z. ) festgelegt. Dieser Fachkundenachweis ist, vereinfacht gesagt, immer dann erforderlich, wenn der Gewerbetreibende in seinem Gewerbe über keinen Gesellenbrief (Výučný list) oder eine vergleichbare Ausbildung (§ 21 des slowakischen Gewerbegesetzes) verfügt.
Für diesen Fall stellt das Innenministerium einen im § 22 des slowakischen Gewerbegesetzes geforderten sogenannten Nachweis über die bestandene Fachkundeprüfung (Osvedčenie o vykonaní skúšky) aus, der dem Prüfling die Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes (Odborne spôsobilý(á) na vykonávanie živnosti...) bescheinigt; die Prüfung selbst wird jedoch von einer von der Gewerbekammer zusammengestellten Prüfungskommission abgenommen und enthält einen theoretischen sowie einen praktischen Teil mit Bezügen zum jeweils angestrebten Gewerbe.
Darüber hinaus führt die SŽK für Mitglieder einen unternehmerischen Beratungsservice durch und vertritt die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen auch auf politischer Ebene. Rechtliche Grundlage für die Organisation des gewerblichen bzw.--beziehungsweise handwerklichen Zweiges der slowakischen Wirtschaft ist das Gesetz über die Slowakische Gewerbekammer (Zákon o Slovenskej živnostenskej komore, Gesetz Nr. 126/1998, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 324/2012 Z.z.), welches selbst eng an das slowakische Gewerbegesetz angebunden ist. Kontaktinformationen zu den zwei genannten Organisationen befinden sich in der Rubrik Anlaufstellen und Kontakte (IHK und Gewerbekammer).
Der gesetzliche Rahmen für das slowakische Gewerberecht wird vorgegeben durch das slowakische Gewerbegesetz (Zákon o živnostenskom podnikaní (živnostenský zákon), Gesetz Nr. 455/1991 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 556/2010 Z.z., beruht auf der gleichen Ursprungsfassung, wie das gegenwärtige tschechische Gewerbegesetz).
Demnach versteht man unter einem Gewerbe in der Slowakei laut Definition eine:
- auf Dauer angelegte,
- selbständig durchgeführte Tätigkeit
- in eigenem Namen und
- auf eigene Verantwortung
- mit Gewinnerzielungsabsicht und
- unter den Bedingungen des slowakischen Gewerbegesetzes (vgl.--vergleiche § 2 GewerbeG).
Eine englischen Übersetzung des slowakischen Gewerbegesetzes (Gesetz Nr. 455/1991 Zb., Zákon o živnostenskom podnikaní-živnostenský zákon) stellt das slowakische Innenministerium auf der slowakischen Gewerbeausübungs-Infoseite zur Verfügung (auf Slowakisch und teilweise auch auf Englisch Punkt: English - Trade Licensing).
Offizielles Informationsangebot zur Gewerbeausübung in der Slowakei, auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen:
Auflistung der Verwaltungsgebühren im slowakischen Gewerberecht (Správne poplatky na úseku živnostenského podnikania)
Inhaltliche Vorgaben für handwerkliche Gewerbe in der Slowakei (Obsahové náplne remeselných živností)
Verzeichnis der empfohlenen Bezeichnungen und inhaltlichen Vorgaben der freien Gewerbe (Zoznam odporúčaných označení voľných živností a ich obsahové vymedzenie)
Gesetzliche Verfahrensfristen des Verwaltungsverfahrens im slowakischen Gewerberecht (Zákonné lehoty konania)
Antragsformulare (Vzory tlačív), für natürliche Personen (FO) und juristische Personen (PO) und sonstige Formblätter (Iné vzory tlačív)
Link zum slowakischen Gewerberegister (Živnostenský register)
Kontaktangaben zu den acht regionalen Gewerbebehörden (Kontakty na živnostenské úrady), bei denen jeweils auch die slowakischen einheitlichen Ansprechpartner (Jednotné kontaktné miesto) angesiedelt sind (siehe hierzu weiter unten den Punkt Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Slowakei - Einheitliche Ansprechpartner (JKM) für Dienstleister...).