Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Slowakei | Wirtschaftsstrafrecht

Slowakei novelliert das Strafgesetzbuch erneut

Die kürzlich verabschiedete Strafrechtsreform wurde nach wenigen Monaten korrigiert, um Verstöße gegen Normen der Europäischen Union (EU) zu vermeiden.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die im Frühjahr 2024 beschlossene Strafrechtsreform sah unter anderem eine Senkung des Strafmaßes für schwere Wirtschaftsdelikte wie Korruption vor. Die Reform stieß bei der slowakischen Regierungsopposition und in der EU auf Widerstand. Als Reaktion auf die Kritik billigte das slowakische Parlament am 16. Juli 2024 eine erneute Novellierung des Strafgesetzbuches. 

Das Parlament berücksichtigte bei der Überarbeitung der Reform die Anmerkungen der EU und die europäische Betrugsbekämpfungsrichtlinie (Richtlinie 2015/849/EU). Insbesondere wurde das Strafmaß für Wirtschaftsdelikte (wieder) erhöht. Die Änderungen sollen den Schutz der finanziellen Interessen der EU stärken und Betrug mit EU-Mitteln verhindern. Bei Straftaten zum Nachteil der EU soll eine Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn das im Besonderen Teil des slowakischen Strafgesetzbuches (Trestní zákoník) für Wirtschaftsstraftaten vorgesehene Strafmaß sechs Jahre übersteigt. Außerdem sollen die Verjährungsfristen für Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU nicht so schnell verjähren wie in der bisherigen Fassung vorgesehen. 

Das Änderungsgesetz soll am Tag seiner Verkündung in Kraft treten. Weitere Informationen stellt das slowakische Parlament (Národná Rada) auf seiner Homepage zur Verfügung.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.