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Slowakei treibt umstrittene Reform des Strafrechts voran
Die Regierungspläne sehen unter anderem vor, die Sonderstaatsanwaltschaft abzuschaffen und das Strafmaß für Korruption zu senken. Das EU-Parlament verurteilt die Reformpläne.
29.01.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Reform sieht vor, die Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte aufzulösen und das Strafmaß für schwere Straftaten, einschließlich Korruption und Umweltkriminalität, zu senken. Gleichzeitig sieht das Änderungsgesetz tiefgreifende personelle, strukturelle und organisatorische Veränderungen innerhalb der mit Korruptionsdelikten befassten Behörden vor. Zudem soll der Hinweisgeberschutz für Polizeibeamte abgeschafft werden. Die Regierung stimmte den Änderungen des Strafgesetzbuches im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren zu.
Diese Pläne stoßen bei der slowakischen Regierungsopposition und europäischen Akteuren, wie der Europäischen Staatsanwaltschaft und dem Europäischen Parlament, auf Widerstand. So weisen die Gegenstimmen unter anderem darauf hin, dass die Abschaffung des Hinweisgeberschutzes gegen die Grundsätze der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verstoße. Daher wurde am 15. Januar 2024 in das Europäische Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht: Die Verfasser:innen verurteilen die Reform und fordern die Slowakei dazu auf, von den Plänen Abstand zu nehmen.
Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Reformvorhabens stellt das slowakische Parlament (Národná Rada) auf seiner Homepage zur Verfügung.
Zum Thema:
GTAI-Bericht Hinweisgeberschutzgesetze in der EU vom 29. Juni 2023