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Rechtsmeldung Südafrika Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen

Südafrika führt neues Visum ein

Die südafrikanische Regierung hat kürzlich ein Visum für digitale Nomaden eingeführt. Diese sollen unter bestimmten Voraussetzungen von  der Einkommensteuerpflicht befreit werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die südafrikanische Regierung hat am 28. März 2024 ein Visum für digitale Nomaden eingeführt. Das Visum können Menschen beantragen, die für einen ausländischen Arbeitgeber mobil arbeiten und nicht weniger als eine Million Rand pro Jahr (ca. 50.000 Euro) verdienen. Es kann maximal für drei Jahre ausgestellt werden. 

Ausländische Telearbeitende können mit einem solchen Visum nicht nur einreisen, sondern auch von der Registrierungspflicht bei der südafrikanischen Finanzbehörde (SARS) befreit werden. Voraussetzung ist, dass das Visum für maximal sechs Monate innerhalb eines Zwölfmonatszeitraumes ausgestellt wird. 

Ergänzend gelten nach wie vor die Regeln des deutsch-südafrikanischen Doppelbesteuerungsabkommens. Hier gibt es die so genannte 183-Tage Regelung, die eine Besteuerung in Südafrika für (maximal) diesen Zeitraum aussetzt. 

Diese positive Regelung sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Risiken geben kann. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass keine unbeabsichtigte Betriebsstätte entsteht.  

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