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Zollbericht Südafrika WTO

Südafrika leitet WTO-Verfahren gegen die EU ein

Anforderungen der EU für die Einfuhr von Zitrusfrüchten wirken sich negativ auf die Zitrusindustrie in Südafrika aus. Nun beantragt Südafrika eine Überprüfung durch ein WTO-Panel.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Da es zu keiner bilateralen Einigung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) gekommen ist, beantragte Südafrika nun die Einsetzung von zwei Streitbeilegungsgremien. Diese sollen die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) überprüfen, die sich auf die Einfuhr südafrikanischer Zitrusfrüchte in die EU auswirken. Der Antrag wurde in einer Sitzung des DSB am 24. Juni geprüft. Dies ist das erste Mal, dass Südafrika die Einrichtung eines Panels im Rahmen des Streitbeilegungssystems der Welthandelsorganisation (WTO) beantragt.

  1. European Union - Request for the Establishment of a Panel by South Africa vom 14. Juni 2024
  2. European Union - Request for the Establishment of a Panel by South Africa vom 24. April 2024

Vorherige Schritte

Südafrika hat die WTO bereits im April 2024 und Juli 2022 eingeschaltet, um eine Lösung im Zusammenhang mit den Einfuhrmaßnahmen der EU für Zitrusfrüchte zu erzielen.

Konsultationen mit der EU zur Beilegung des Streits fanden statt, führten aber nicht zu einer einvernehmlichen Lösung.

  1. European Union - Measures concerning the importation of citrus fruit from South Africa vom 27. Juli 2022
  2. European Union - Additional Measures Concerning the Importation of Citrus Fruit from South Africa vom 24. April 2024

Begründung der eingeleiteten WTO-Verfahren

Die EU verschärfte die Einfuhrbestimmungen für Zitrusfrüchte aus Südafrika und weiteren südafrikanischen Ländern, um die Einschleppung von Krankheiten, wie zum Beispiel des Schädlings "false codling moth" (Thaumatotibia Leucotreta) und "Citrus Black Spot" (Phyllotactic citricarpa) zu verhindern (Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). Die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Südafrika wurde bereits zeitweise untersagt, da zahlreiche Früchte mit dem Schädling Thaumatotibia Leucotreta/Falscher Apfelwickler befallen waren.

Diese von der EU im Juni 2022 eingeführten verschärften Importbestimmungen für Orangen und andere Zitrusfrüchte verstoßen laut der südafrikanischen Regierung gegen das WTO-Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) und das GATT von 1994. 

Nächste Schritte

Südafrika sei trotz der Einsetzung von zwei Panels offen für weitere Gespräche mit der EU, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Das DSB nahm die Erklärungen zur Kenntnis und erklärte sich bereit, auf diese Fragen zurückzukommen, falls ein Mitglied dies wünscht.

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