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Zollbericht Südafrika Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Für unter anderem Lebensmittel, Textilien oder auch medizinische Produkte gelten nicht nur allgemeine Kennzeichnungsvorschriften.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Der Exporteur sollte sich vorab mit den entsprechenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen (Consumer Protection Act von 2008) vertraut machen und sich mit dem Importeur austauschen.

Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Grundsätzlich sind Waren, die nach Südafrika importiert und dort verkauft werden, zu kennzeichnen. Die allgemeinen Kennzeichnungen wie zum Beispiel die Anzahl, das Gewicht sowie das Herkunftsland der Ware können unter anderem geprägt, graviert oder in die Ware eingewebt werden. Sollten die Informationen nicht auf der Ware selbst vermerkt werden können, besteht die Möglichkeit, diese auf der Umverpackung anzubringen. Beispielsweise in Form eines Etiketts. 

Keine dieser Angaben dürfen den Verbraucher in die Irre führen (zum Beispiel das Suggerieren bestimmter Eigenschaften der Ware).

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist der Hersteller oder Importeur.

Spezielle Kennzeichnungsvorschriften

Nachstehend wird an ausgewählten Produktgruppen die Kennzeichnungspraxis in Südafrika dargestellt.

Dennoch sollte von Fall zu Fall geprüft werden, ob besondere Vorschriften gelten. Im Zweifel muss der Importeur vor Lieferung der Ware vor Ort mit den zuständigen Behörden klären, welche Angaben für das Inverkehrbringen des Produkts in Südafrika erforderlich sind.

Lebensmittel

Lebensmittel sind mit den folgenden Pflichtangaben in englischer Sprache (und, wenn möglich, in einer weiteren südafrikanischen Amtssprache) zu kennzeichnen:

  • Produktbezeichnung
  • Name und Anschrift des Herstellers und Einführers oder Lieferanten
  • Anwendungsvorschriften
  • Nettoinhalt
  • Ursprungsland
  • Chargenkennzeichnung
  • Haltbarkeitsdatum/Verfallsdatum
  • Nährstoffanalyse in Tabellenform
  • Zutatenliste
  • besondere Lagerbedingungen
  • Angaben zu Allergenen

Für Fleischprodukte, (tief-)gekühlte Produkte sowie Fette und Öle können noch weitere Anforderungen gelten, sodass zusätzliche Hinweise (zum Beispiel in Bezug auf Allergene) auf der Ware/dem Etikett erforderlich sind. 

Neben den Pflichtangaben sind auch die Verwendung bestimmter Schreibweisen, Schriftgröße sowie Begriffe und Ähnliches vorgeschrieben oder auch verboten.

Fleischprodukte

Die Verpackung von Fleisch und Fleischerzeugnissen ist mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Herkunftsland
  • Art des Fleisches (zum Beispiel Rind) und des Schnitts bzw. Produktes
  • Verpackungsdatum
  • Nettogewicht
  • Altersklasse
  • Wassergehalt
  • Angabe zu chemischen Lösungen (zum Beispiel "mit Salzlake")
  • Angabe "Product of" bei Einzelverkäufen
  • Stempel vom Tag der Schlachtung (Schlachthof-Identifikationsnummer, Alters-, Fett-, Massenklasse)

Je nach Tierart können weitere Angaben erforderlich sein (zum Beispiel "halal", "koscher"). Aussagen zur Qualität, wie zum Beispiel "super" oder "quality" dürfen nicht in die Kennzeichnung mit aufgenommen werden. Ausnahmen sind möglich (zum Beispiel "Prime Rib"). 

Frisches Obst

Frisches Obst kann in Behältnisses verpackt werden, die ein sauberes, ordentliches und eindeutiges Etikett tragen. Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers der Früchte
  • Angabe "frisches Obst" oder Ähnliches, falls der Inhalt von außen nicht sichtbar ist
  • Angabe der jeweiligen Klasse der Frucht
  • Herkunftsland

Alkoholische Getränke

Bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken sind weitere zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Neben den handelsüblichen Angaben sind folgende Angaben auf dem Etikett/der Ware zu ergänzen:

  • Herkunftsland
  • Angaben zum Importeur
  • Alkoholgehalt
  • Produktklassenbezeichnung (zum Beispiel "Whisky")
  • Chargennnummer
  • Datum der Abfüllung
  • gegebenenfalls der Hinweis "enthält Sulfite"
  • Behältnisse müssen mit einer entsprechenden Gesundheitsbotschaft versehen werden (zum Beispiel "Alkohol verringert die Fahrtüchtigkeit")

Irreführende Wörter, bildliche Darstellungen sowie Beschreibungen sind nicht zulässig.

Grundlage ist der Foodstuff, Cosmetics and Disinfectants Act

Weitere Informationen beim Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development

Medizinische Produkte

Arzneimittel und Medizinprodukte müssen mit einem Etikett versehen werden, welches die vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Informationen auflistet. Auch die Packungsbeilagen von Arzneimitteln müssen den Anforderungen entsprechen. Das unten genannte Gesetz enthält eine genaue Aufstellung der geforderten Etikettierungsanforderungen bei medizinischen Produkten sowie zusätzlichen Umverpackungen und Beipackzetteln.

Grundlage ist der Medicines and Related Substances Control Act

Weitere Informationen beim Department of Health

Textilien

Textilien, Schuhe sowie Lederwaren müssen Angaben zum Ursprungsland der Ware enthalten (zum Beispiel "made in") sowie Informationen über die Materialzusammensetzung und die Textilpflegekennzeichnung in Form von Ginetex-Symbolen vorweisen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Textilien

Weitere produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften können Sie der Access2Markets-Plattform entnehmen.

Verpackungsvorschriften

Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen. 

Verpackungsmaterial aus Holz

Verpackungsmaterial aus Holz muss dem internationalen Standard ISPM 15 entsprechen und darf nur diesem Standard entsprechend behandelt und gekennzeichnet werden. 

Weitere Informationen zum ISPM 15 erteilt in Deutschland der örtliche Pflanzengesundheitsdienst oder das Julius-Kühn-Institut.

Markierung der Verpackung

Können die entsprechenden Kennzeichnungen nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden (einprägen, aufdrucken, einweben), können die entsprechenden Kennzeichnungen auf die Verpackung gedruckt werden.

Je nach Wareninhalt können besondere Kennzeichnungsvorschriften für die Waren sowie Packstücke gelten. Beispielsweise für frisches Gemüse oder auch Milcherzeugnisse. Zerbrechliche oder besonders zu behandelnde Waren sollten zusätzlich mit einer Behandlungsmarkierung versehen werden.

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