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Zollbericht Nigeria Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu beachten. 

Von Andrea Mack | Bonn

Palletierungspflicht

Alle Waren, die per Seefracht in Containern nach Nigeria verladen werden, müssen internationalen Normen entsprechend übersichtlich auf Paletten gepackt sein, um eine Inspektion an der Eingangszollstelle zu erleichtern. 

Ausnahmen von der Palletierungspflicht bestehen zum Beispiel für

  • einzelne Artikel mit einem Gewicht von mehr als 1.000 kg wie Stahlplatten oder Metallbarren
  • leicht bewegliche, rollbare Güter wie Kfz oder Gasflaschen
  • begehbare Container
  • zerbrechliche Spezialausrüstung, die technisch qualifiziertes Personal zum Entladen erfordert. 

Container sollten nur gleichartige Waren enthalten. Befinden sich unterschiedliche Waren in einem Container, muss mit einer sehr genauen Überprüfung gerechnet werden.

Verpackungsmaterial aus Holz

Bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial und Stauholz verlangt Nigeria die Einhaltung des internationalen Standards ISPM 15. Die Verwendung von Stroh und Heu als Verpackungsmaterial ist verboten.

Kennzeichnungsvorschriften

Für den nigerianischen Markt bestimmte Waren sind in englischer Sprache zu kennzeichnen, daneben können weitere Sprachen verwendet werden. Warenverpackungen müssen im Allgemeinen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Art des Produkts
  • Name des Herstellers
  • Brutto- und Nettogewicht oder Anzahl der Produkteinheiten pro Packung.

Der Einführer ist verpflichtet, eine Product Authentication Mark (PAM) auf der Einzelhandelsverpackung von Fertigprodukten anzubringen, die unter dem Programm Product Conformity Assessment for Nigeria (SONCAP) zertifiziert werden. Der Verkauf von importierten Fertigwaren ohne das mit QR-Code und Sicherheitsmerkmal versehene PAM-Qualitätszeichen ist seit November 2020 verboten.

Für elektronische Geräte und Zubehör sind eine Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise beizufügen. Sie müssen zudem eine Garantie von mindestens sechs Monaten aufweisen. Auf Elektroartikeln (wie Kabel, Stecker oder Glühlampen) sind Informationen über Leistungsdaten wie höchstzulässige Spannung und Stromstärke und gegebenenfalls Lebensdauer anzugeben.

Produktspezifische Etikettierung    

Auf der Verpackung von Lebens- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika und Pestiziden ist die Registrierungsnummer der National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) zu vermerken. Zusätzlich sind folgende Informationen erforderlich:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Herstellungsdatum
  • Verfallsdatum oder Haltbarkeitsdauer (muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 50 Prozent der gesamten Haltbarkeit betragen) 
  • Wirkstoffe
  • bei Lebensmitteln und Kosmetik Inhaltsstoffe in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
  • Zusatz- und Farbstoffe in Lebensmitteln
  • Chargennummer
  • Hinweise zur Zubereitung und Aufbewahrung.

Für einige Warengruppen gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften wie die "Pre-Packaged Food (Labelling) Regulations 2022" für vorverpackte Lebensmittel, die "Cosmetics Products Labelling Regulations, 2021" für Kosmetik und die "Drug and Related Products Labelling Regulations, 2021" für Arzneimittel. Produktspezifische Vorschriften sind auf der Webseite der NAFDAC verfügbar.

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