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Zollbericht Tansania Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Tansania eingeführt werden. Dazu gehören Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.

Von Andrea Mack | Bonn

Einfuhrverbote

Einfuhrverbote und -beschränkungen werden weitgehend auf Zollunionsebene festgelegt. Gemäß Zollgesetz der EAC (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part A) gilt in den Mitgliedstaaten ein Einfuhrverbot unter anderem für folgende Waren:

  • Falschgeld und Fälschungen aller Art
  • pornografische Erzeugnisse
  • mit weißem Phosphor hergestellte Streichhölzer
  • gesundheitsgefährdende destillierte Getränke mit ätherischen Ölen und/oder chemischen Erzeugnissen
  • Seifen und Kosmetikprodukte, die Quecksilber, Hydrochinon, Steroide oder Hormonpräparate enthalten
  • international regulierte Narkotika
  • gefährliche Abfälle und deren Entsorgung gemäß der Basler Konvention
  • bestimmte Agrar- und Industriechemikalien
  • gebrauchte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen
  • bestimmte Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung
  • Kunststoffartikel mit einer Größe von weniger als 30 Mikrometern zum Befördern oder Verpacken von Waren
  • Plastiktüten
  • gebrauchte Unterkleidung
  • Kathodenstrahlröhren (CRT)
  • gebrauchte Computermonitore. 

Daneben bestehen nationale Importverbote. Als Vertragsstaat des Bamako-Übereinkommens verbietet Tansania die Einfuhr und Lagerung gefährlicher Abfälle. Der Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Mais wird aus Gründen der Ernährungssicherheit regelmäßig saisonal eingeschränkt oder verboten.

Im teilautonomen Sansibar ist die Einfuhr von Kettensägen, Strandwaden, Fischreusen, Harpunenabschussgeräten, gebrauchten Matratzen und Kissen verboten.

Einfuhrbeschränkungen

Für Waren mit Einfuhrbeschränkungen (EAC Zollgesetz Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part B) müssen in Tansania und den EAC-Partnerstaaten Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eingeholt werden. Davon betroffen sind unter anderem folgende Produkte: 

  • Postfrankiermaschinen
  • vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES erfasste gefährdete Tiere, Pflanzen und deren Produkte sowie Fallen für Wildtiere
  • unbearbeitete Edelmetalle und Edelsteine
  • Waffen und Munition
  • verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren
  • ozonschädigende Substanzen
  • gentechnisch veränderte Produkte
  • nicht heimische Fischarten und deren Laich
  • international regulierte psychotrope Stoffe
  • gebrauchte Reifen
  • historische Artefakte
  • Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel.

Darüber hinaus bestehen je nach Ware besondere Genehmigungs- und/oder Lizenzanforderungen sowie Registrierungspflichten auf nationaler Ebene. Die Genehmigungen/Lizenzen sind vom in Tansania ansässigen Unternehmer (Importeur) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Der Exporteur hat die geforderten Nachweise wie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder Analysenzertifikat zu erbringen. Im Folgenden werden Einfuhrbeschränkungen für einzelne Produktgruppen aufgeführt.

Lebende Tiere und tierische Produkte

  • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Livestock and Fisheries, Tanzania Meat Board oder Tanzania Dairy Board
  • Lizenz für den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen
  • bei Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr (wie Milchprodukte, Fleisch) Einfuhrgenehmigung und Registrierung von Importeur und Produkten beim Tanzania Bureau of Standards (TBS)
  • amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausfuhrlandes
  • Analysenzertifikat
  • Veterinärkontrolle an der Eingangszollstelle

Pflanzen und pflanzliche Produkte, Saatgut

  • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture
  • Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes
  • ggf. Begasungsbescheinigung
  • Registrierung von Saatguthändlern und neuem Saatgut
  • ggf. Schädlingsrisikoanalyse durch Tanzania Plant Health and Pesticides Authority (TPHPA)

Verarbeitete Lebensmittel

  • Registrierung von Importeur/Händler, Betriebsstätte und Produkten beim Tanzania Bureau of Standards (TBS)
  • Einfuhrgenehmigung des TBS für jede Lieferung
  • Analysenzertifikat
  • Gesundheitszeugnis
  • Radioaktivitätsbescheinigung

Pestizide

  • Produktregistrierung bei der Tansania Plant Health and Pesticides Authority (TPHPA) 
  • Einfuhrerlaubnis der TPHPA
  • Sicherheitsdatenblatt (MSDS)
  • Analysenzertifikat

Human- und Tierarzneimittel, Medizintechnik und Medizinprodukte

  • Registrierung von Importeur/Händler, Betriebsstätte und Produkten bei der Tanzania Medicines & Medical Devices Authority (TMDA)
  • Einfuhrerlaubnis der TMDA
  • Zertifikat über gute Herstellungspraxis (GMP)
  • WHO-konformes Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts (CCP)
  • ggf. Analysenzertifikat
  • Freiverkäuflichkeitsbescheinigung
  • Radioaktivitätsbescheinigung
  • Sicherheitsdatenblatt (MSDS)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch andere Waren wie Düngemittel oder Kosmetik unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Hinzu kommen verpflichtende Konformitätsprüfungen für zahlreiche Waren im Exportland oder bei Ankunft in Tansania, um die Einfuhr minderwertiger oder gefälschter Produkte zu verhindern (siehe Abschnitt "Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften").

Das Tanzania Trade Portal hält detaillierte Informationen zu den Zoll- und Einfuhrbestimmungen für ausgewählte Produktkategorien bereit.

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