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Registrierung von Gesellschaften in Tschechien
Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen werden in Tschechien in das dortige Handelsregister (obchodní rejstřík) eingetragen. Das Handelsregister wird bei den Handelsgerichten (rejstříkový soud) geführt, welche bei den Landgerichten (krajský soud) angesiedelt sind. Einblicke in das tschechische Handelsregister und Urkundsregister können auch über die durch das tschechische Justizministerium betriebene Internetseite (Veřejný rejstřík a Sbírka listin) abgerufen werden. Ausführliche Informationen zum Themenkomplex des Registerwesens in Tschechien finden Sie in unserer Rubrik "Register in Tschechien".
Germany Trade & Invest (24.7.2018)