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Türkei: Sicherungsmittel
An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
20.10.2023
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem | Bonn
Grundpfandrechte
Diese können zur Sicherung bestehender oder potentieller Forderungen erteilt werden. Die Hypothek muss im Grundbuch, die Schiffshypothek im türkischen Schiffsregister eingetragen werden. Die Hypothek kann auch zugunsten einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person eingetragen werden. Die unten im Abschnitt Immobilienrecht aufgezeigten Beschränkungen gelten insoweit gerade nicht für die Eintragung einer Hypothek.
Dingliches Pfandrecht
Ein dingliches Pfandrecht gemäß den Artikeln 939 ff. des türkischen Zivilgesetzbuches (tZGB) kann sowohl an einzelnen Gegenständen, als auch etwa am gesamten Mobiliar erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pfandgläubiger Besitz an dem verpfändeten Gegenstand hat.
Bürgschaft
Für die Bürgschaft gemäß den Artikeln 581 ff. des türkischen Obligationengesetzes (tObG) ist zwingend Schriftform erforderlich; ebenso die Angabe eines maximalen Haftbetrags. Einreden des Hauptschuldners stehen dem Bürgen selbst dann zu, wenn ersterer darauf verzichtet.
Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt setzt gemäß Artikel 764 tZGB die Schriftform und die Eintragung in ein notarielles Register zwingend voraus. Der Verkäufer ist allerdings nur unzureichend gegen den lastenfreien Erwerb gutgläubiger Dritter geschützt. Anders als im deutschen Recht, gibt es für das Rechtsinstitut der Sicherungsübereignung in der Türkei keinen normativen Ansatz, sie ist jedoch mittlerweile vor allem im Immobilienrecht durch höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt.