Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Türkei – Importverordnung für 2018

Von Abdulkerim Kuzucu und Klaus Möbius

Bonn (GTAI) - Die Importverordnung für das Jahr 2018 wurde mit Erlass Nr. 1/2018 vom 31.12.2017 im türkischen Amtsblatt Nr. 30287 v. 31.12.2017 veröffentlicht.

Der Erlass enthält Vorschriften über die Einfuhr von gebrauchten oder erneuerten Waren, radioaktiven Stoffen, bestimmten chemischen Erzeugnissen, kartografischem Material, Land- und Luftfahrzeugen, Waffen und Sprengstoffen, Druckpapier für Banknoten, Düngemitteln, Messe- und Ausstellungswaren, Dual-Use-Gütern, Rüstungsgütern, ozonschädigenden Stoffen und Textilien. Am Ende der Importverordnung finden sich die Anhänge aus denen sich der jeweils betroffene Warenkreis ergibt. Diese sind mit den Worten Ekleri için tıklayınız (türkisch) verlinkt.

Die einzelnen Verordnungen sowie Erläuterungen zu den Verfahrensabläufen sind in folgender Tabelle (deutsch) wiedergegeben:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.