Zollmeldung Türkei Einfuhrabgaben, übergreifend
Türkei – Steuerbefreiung für Maschinen
09.05.2018
Bonn (GTAI) – Zahlreiche Maschinen des HS-Kapitels 84 und elektrische Maschinen des HS-Kapitels 85 wurden mit Wirkung zum 5.5.2018 von der Umsatzsteuer befreit. Begünstigt werden unter anderem Dampf- und Heizkessel, Turbinen, Pumpen, Brenner, Kühl- und Wärmegeräte, Zentrifugen, Krane und Hebeapparate, Planiermaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Textilmaschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen zur Bearbeitung von Beton, Holz, Stein und Kunststoffen sowie Elektromotoren, Stromerzeuger und Transformatoren. Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Tabelle zu Artikel 9 (Madde 9) des Erlasses Nr. 2018/11674, veröffentlicht im türkischen Amtsblatt Nr. 30412 vom 5.5.2018. MO.