Rechtsbericht Ukraine Wirtschaftsstrafrecht
Ukraine intensiviert Maßnahmen gegen Korruption
Durch die Änderungen der Straf- und Steuergesetze wird die Bekämpfung und Vorbeugung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr gestärkt.
11.04.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Mit gleich zwei Änderungsgesetzen setzt die ukrainische Regierung die Empfehlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zur Bekämpfung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr um.
Empfehlungen der OECD
OECD hat mehrere Empfehlungen an die Ukraine zur Korruptionsbekämpfung ausgesprochen. Es wurde unter anderem empfohlen, die Anti-Korruptionspolitik zu stärken. Die Ukraine legte mit der Antikorruptionsstrategie vom 20. Juni 2022 den Grundstein für die Umsetzung der Empfehlungen.
Die Änderungsgesetze Nr. 4111-IX und Nr. 4112-IX setzen unter anderem die Anforderung um, die Präventionsmaßnahmen zu verbessern und eine effektiven Durchsetzung sicherzustellen. Des Weiteren wird die Anforderung nach einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption erfüllt.
Im Fokus stehen dabei steuerlichen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie die Einführung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Unternehmen für Korruptionsdelikte.
Korruptionsstraftaten im Fokus
Mit dem Änderungsgesetz Nr. 4111-IX wird eine strafrechtliche Verantwortung für Unternehmen für Korruptionsdelikte eingeführt, die in ausländischen Rechtsordnungen begangen werden. Zu den strafbaren Handlungen zählen unter anderem:
- missbräuchliche Einflussnahme;
- Angebot oder Zusicherung von Bestechungsgeldern;
- Geldwäsche.
Das Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ist am 26. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Handeln von Vertretern wird zugerechnet
Für die Haftung ist es nicht erforderlich, dass ein Unternehmen selbständig handelt. Es genügt, wenn ein Bevollmächtigter im Interesse des Unternehmens handelt und die Bestechungshandlung an einen ausländischen Amtsträger richtet. Das Unternehmen kann entweder gemeinsam mit einem verdächtigen Vertreter oder gesondert in einem eigenen Verfahren zur Verantwortung gezogen werden.
Geldstrafen und vorübergehende Geschäftsbeschränkungen drohen
Gerichte können verantwortliche Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu drei Millionen US-Dollar sanktionieren oder ihre Vermögenswerte beschlagnahmen. Darüber hinaus können auch nichtfinanzielle Maßnahmen verhängt werden, wie etwa eine vorübergehende Einschränkung der Geschäftstätigkeiten, die den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von internationalen Projektfinanzierungen beinhaltet.
Außerdem ist es Gerichten möglich, gegen verdächtigte Unternehmen, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen in Form von Verboten oder Beschränkungen, zum Beispiel: Verbot rechtliche Dokumente zu ändern und Vermögenswerte zu veräußern oder wesentliche Transaktionen zu beschränken.
Steuerliche Maßnahmen im Korruptionskampf
Das Gesetz Nr. 4112-IX über steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehrt trat zum 25. März 2025 in Kraft.
Der Zweck des Gesetzes besteht darin, einen Mechanismus zur Identifizierung mutmaßlicher illegaler Vorteile einzuführen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Des Weiteren soll es Voraussetzungen zur Prävention von Steuerstraftaten schaffen, die Amtsträgern – sowohl ausländischen als auch inländischen – rechtswidrige Vorteile verschaffen.
Keine steuerlichen Vorteile bei Verdacht auf Bestechung
Steuerpflichtige Unternehmen können keine steuerliche Vorteile geltend machen, wenn sie Ausgaben getätigt haben, die im Zusammenhang mit der Gewährung unzulässiger Vorteile oder Bestechungsgeldern an Amtsträger stehen. Diese Ausgaben können nicht mehr als Betriebsausgaben angegeben werden, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu mindern. Infolgedessen wird die Bemessungsgrundlage um den Betrag der Betriebsausgaben nachträglich erhöht.
Gleichzeitig haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre Steuerschulden selbständig zu korrigieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Gewährung von unrechtmäßigen Vorteilen bestehen.
Ferner müssen Steuerpflichtige mit einer außerplanmäßigen Steuerprüfung rechnen, wenn ein Gerichtsurteil die Bestechung eines Amtsträgers festgestellt hat.
Zusätzliche Befugnisse für Steuerbehörden
Zudem werden die Aufgaben des staatlichen Steuerdienstes erweitert. Der Steuerdienst ist verpflichtet, sowohl das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) als auch die Steuerpflichtigen über alle bei der Prüfungen entdeckten Umstände zu informieren, die auf die Gewährung eines rechtswidrigen Vorteils hinweisen könnten.
Das Ministerium der Finanzen (Міністерство Фінансів України) und das NABU werden einen Leitfaden mit Hinweisen auf mögliche Bestechungshandlungen erstellen. Diese Liste dient der Orientierung für den staatlichen Steuerdienst und für die Steuerpflichtigen, um Handlungen oder Situationen zu identifizieren, die auf rechtswidrige Vorteile hinweisen.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine