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Zollmeldung Ukraine

Neues Freihandelsabkommen zwischen EFTA und Ukraine

Am 8. April 2025 haben die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine das neue Freihandelsabkommen unterzeichnet.

Von Karin Appel | Bonn

Das neue Abkommen wird das bisherige Abkommen von 2010 ersetzen, sobald es in Kraft tritt.

Es enthält wichtige Kapitel über digitalen Handel, kleine und mittlere Unternehmen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung. Es gibt auch aktualisierte Regeln für den Warenhandel, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Handelserleichterungen, öffentliche Ausschreibungen, technische Zusammenarbeit und den Schutz geistigen Eigentums.

Das Ziel des Abkommens ist es, die Handelsbeziehungen zu stärken und den Marktzugang für Unternehmen auf beiden Seiten zu verbessern. Dies soll durch besseren Zugang zu Waren und liberalisierten Handel in bestimmten Produktkategorien erreicht werden. Weitere Entwicklungen werden bekannt gegeben, sobald sie eintreten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite der EFTA

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