Zollbericht Ukraine Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Für den Vertrieb von Waren in der Ukraine sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählen auch Lizenzierungen und Konformitätsverfahren.
15.01.2025
Von Karin Appel | Bonn
Einfuhrlizenzen
Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Einfuhrlizenzen: Zum einen gibt es die Listen, die das ukrainische Ministerkabinett jährlich festlegt und in der Produkte stehen, für die automatisch eine Einfuhrlizenz erforderlich ist. Dazu zählen Waren, die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrquoten unterliegen. Diese Einfuhrlizenz wird innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente beim ukrainischen Wirtschaftsministerium ausgestellt. Sie ist maximal zwölf Monate gültig, wobei die Gültigkeitsdauer zum Ende eines Kalenderjahres erlischt.
Zum anderen gibt es für die Einfuhr von Rohrzucker, alkoholischen Getränken und Tabakwaren eine andere Genehmigungskategorie, die nicht der automatischen Einfuhrlizenz unterliegt. Hier kann die Verarbeitung der eingereichten Dokumente länger dauern und die Bearbeitungsgebühr ist erheblich höher. Zuständig ist auch in diesem Fall das Wirtschaftsministerium.
Aktivitätslizensierung
Eine sogenannte Aktivitätslizensierung ist für Händler erforderlich, damit sie mit den importierten Produkten die Handelsaktivität aufnehmen können. Sobald ein Importeur beziehungsweise Händler die Aktivitätslizenz erhalten hat, kann er mit den Waren in der Ukraine auch Handel betreiben.
Darüber hinaus kann die Aktivitätslizenz aber auch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung darstellen.
Für folgende Produkte müssen Händler in der Ukraine eine Aktivitätslizenz beantragen:
- Geräte zum Abhören von Informationen
- Verschlüsselungstechnologien
- Gefährlicher Abfall
- Arzneimittel (bereits die Einfuhr erfordert schon die Lizenz)
- Betäubungsmittel
- Erdgas
- Nichtmilitärische Waffen und Munitionen sowie Selbstverteidigungsartikel
- Pyrotechnische Produkte
- Quellen ionisierender Strahlung.
Zertifizierung und Konformität
Das nationale Normungsgremium, das die staatliche Politik im Bereich der Normung umsetzt, ist das ukrainische Forschungs- und Ausbildungszentrum für Normungs-, Zertifizierungs- und Qualitätsfragen (UkrNDNC). Das Zentrum ist zuständig für die Entwicklung und Genehmigung nationaler Normen und technischer Regulierungen.
In der Ukraine bestehen derzeit noch zwei Konformitätsbewertungsverfahren nebeneinander: Das teilweise noch auf sowjetischen Standards beruhende Verfahren der Pflichtzertifizierung nach UkrSEPRO und die Zertifizierung nach technischen Reglements, die teilweise bereits entsprechende europäische Richtlinien umsetzen. Um die in der EU geltenden Normen und Standards sukzessive umzusetzen, beschloss die Ukraine das Gesetz "Über Normung".
Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hat sich die ukrainische Regierung verpflichtet, technische Handelsbarrieren, wie Konformitätsbewertungsverfahren, abzubauen und die technischen Normen und Standards der Ukraine mit denen der EU zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang verhandelt das Ukrainische wissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungszentrum für Normung, Zertifizierung und Qualität (UkrNDNC) mit den europäischen Kollegen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC). Dabei geht es um ein Abkommen über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten. Bis Ende 2022 hat die Ukraine bereits 26.000 europäische Normen vollständig übernommen. Dieses Jahr (2024) plant die Ukraine, alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und einen Antrag auf Vollmitgliedschaft bei den Komitees einzureichen.
Ziel der Reformen ist der Abschluss eines Abkommens der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren mit der EU (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products).
Vor diesem Hintergrund und auf Empfehlung der Europäischen Kommission verabschiedete das ukrainische Ministerkabinett am 15. November 2024 einen Gesetzesentwurf, welcher darauf abzielt, die ukrainische Gesetzgebung an europäische Normen im Bereich der Akkreditierung und technischen Regulierung weiter anzupassen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den EU-Verordnungen 2008/765/EG und 2008/768/EG und soll vor allem die Integration ukrainischer Waren in den europäischen Markt vereinfachen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes ist die Entwicklung einer Satzung geplant, die die Umsetzungsverfahren detailliert beschreiben soll.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen zwischen der Ukraine und der EU
- Verbesserung der Mechanismen zur Einhaltung europäischer Normen
- Erhöhte Verantwortung für die Richtigkeit von Produktinformationen
- Stärkere Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und EU-Behörden.
Das neue Gesetz soll weiterhin die Transparenz und das Vertrauen in das nationale Akkreditierungssystem erhöhen und ukrainischen Herstellern den Zugang zum europäischen Markt erleichtern. Es bereitet auch die Unterzeichnung des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) vor, das als "Industrial Visa Free Regime" bekannt ist. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt. Das ukrainische Wirtschaftsministerium erklärte jedoch, dass die Europäische Kommission bei der Überprüfung des Bereiches über den freien Warenverkehr im Jahr 2024 dieses Gesetz als höchste Priorität einstufte.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der technischen Rahmenvorgaben wird in der Ukraine gesetzlich auf den Hersteller oder Einführer übertragen. Dieser erstellt eine Konformitätserklärung und bringt das vorgesehene Konformitätszeichen auf.
Das Konformitätszeichen muss in der Regel eine Mindesthöhe von fünf Millimeter haben, es sei denn, das jeweilige Technische Reglement erlaubt eine andere Größe. Außerdem muss es in Kontrastfarben ausgeführt sein. Schwarz-weiß ist keine zwingende Vorgabe. Das Zeichen ist auf das Erzeugnis selbst, wenn dies nicht möglich ist, auf die Verpackung und die Begleitdokumente wie Gebrauchsanweisung dauerhaft aufzubringen.