Zollbericht Ukraine Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden in der Ukraine auf Alkohol und alkoholische Getränke, Tabak und Tabakwaren, Erdölprodukte und Fahrzeuge erhoben.
15.01.2025
Von Karin Appel | Bonn
Am 1. September 2024 wurde das Gesetz Nr. 3878-IX "Über Änderungen des Steuergesetzbuches der Ukraine in Bezug auf die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes der Europäischen Union über die Verbrauchsteuer" veröffentlicht. Es führt Änderungen im Steuergesetzbuch der Ukraine zur Umsetzung der EU-Verbrauchsteuervorschriften ein. Dieses Gesetz, das am selben Tag in Kraft trat (mit einigen Ausnahmen), zielt darauf ab, die ukrainischen Steuervorschriften an die der Europäischen Union anzupassen, insbesondere durch die Angleichung der Verbrauchsteuersätze an das EU-Mindestniveau.
Insbesondere die Verbrauchsteuersätze auf Kraftstoff wurden erhöht. Die neuen Sätze treten am 1. Januar 2028 in Kraft. Um das Niveau der neuen Sätze zu erreichen, sehen die Übergangsbestimmungen der Abgabenordnung einen Zeitplan für die schrittweise Erhöhung der Sätze vom 1. September 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2027 vor.
Außerdem wird mit dem neuen Gesetz eine zusätzliche Kategorie von verbrauchsteuerpflichtigen alkoholischen Getränken eingeführt, die als "Zwischenerzeugnisse" bezeichnet wird. Diese Kategorie umfasst Weine und andere gegorene Getränke (einschließlich Mischungen) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, aber nicht mehr als 22 Volumenprozent Ethylalkohol (HS Codes 2204, 2205 und 2206 00).
Eine weitere Änderung setzt fest, dass ab dem 1. Januar 2025 die Formeln zur Berechnung der gesamten Verbrauchsteuerschulden auf Zigaretten sowie des gewichteten durchschnittlichen Einzelhandelspreises von Zigarettenverkäufen die Verbrauchsteuer auf den Einzelhandel berücksichtigen müssen.
Ausführliche Informationen zu den Verbrauchssteuersätzen aller verbrauchsteuerpflichtigen Waren enthält Artikel 215 des ukrainischen Steuerkodex.
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Steuersatz je Bemessungseinheit |
---|---|---|
2203.00 | Malzbier | 1,52 Euro/Liter |
2207 | Ethylalkohol mit einer Alkoholkonzentration von mindestens 80% vol. nicht denaturiert sowie Ethylalkohol und andere alkoholische Destillate und alkoholische Getränke, die durch Destillation gewonnen wurden, denaturiert, unabhängig von der Alkoholkonzentration | 3,40 Euro/Liter 100%igen Alkohols |
2208 (außer 2208.90.69.00; 2208.90.78.00) | Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80% vol., nicht denaturiert; alkoholische Destillate sowie andere alkoholische Getränke, die mittels Destillation gewonnen wurden, Liköre und andere alkoholhaltige Getränke | 3,40 Euro/Liter 100%igen Alkohols |
2401 | Rohtabak | 71,40 Euro/Kilogramm |
2710.12.11.10, 2710.12.11.20; 2710.12.11.90 | Leichtöle zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | 5,40 Euro/1000 Kilogramm |
2710.19.21.00 | Flugturbinenkraftstoff | 0,50 Euro/1000 Kilogramm |
8703.21.10.00 | andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung: mit einem Hubraum von 1.000 cm³ oder weniger | 1 Euro/cm³ Hubraum |
8703.21.90.10 | andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung: mit einem Hubraum von 1.000 cm³ oder weniger: gebraucht: nicht mehr als 5 Jahre | 1 Euro/cm³ Hubraum |