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Portal 21 Ungarn

Neues Bürgerliches Gesetzbuch

Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1. Mai 2010

Das ungarische Parlament hat im November 2009 das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr.--Nummer CXX/2009) verabschiedet. Dessen Bestimmungen sollen gestaffelt vom 1.5.2010 bis zum Jahr 2015 das alte BGB „polgári törvénykönyv“ (Gesetz Nr. IV/1959) ablösen. Das Inkrafttreten des neuen BGB wird durch ein separates Einführungsgesetz bestimmt. Die beiden ersten Bücher („Grundsätze“ und „Personen“) sollen ab dem 1. Mai gelten

Zahlreiche Neuerungen durchziehen vor allem das Schuldrecht, z.B.--zum Beispiel durch Einführung der Vertragstypen Leasing und Factoring. Der Geltungsbereich von Verbraucherverträgen wird erweitert, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird modernisiert.

Bei den Sicherungsmitteln wurde u.a.--unter anderem das eigenständige Pfandrecht an beweglichen Sachen abgeschafft, Ausfall- und Globalbürgschaft wurden kodifiziert.

Diese Änderungen sollen zum 1.1.2011 in Kraft treten.

Der Entwurf des Gesetzes ist unter http://irm.gov.hu/uj_polgari_torvenykonyv auf der Seite des ungarischen Justizministeriums in ungarischer Sprache abrufbar.

Weiterführende Informationen zum derzeit geltenden ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten die Rubriken Vertragsrecht und Gewährleistungsrecht des Kapitels Zivilrecht im Ungarn-Länderteil dieses "Portal 21".

Germany Trade & Invest (28.04.2010)

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