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Internationales Privatrecht

Schließen ein isländischer Dienstleister und ein deutscher Dienstleistungsempfänger einen Vertrag, ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Dies ist eine Frage des Internationalen Privatrechts.

Die Parteien können auch nach dem isländischen Internationalen Privatrecht grundsätzlich frei bestimmen, welchem Recht ein Vertrag unterfällt. Bei Fehlen einer vertraglichen Rechtswahl ist nach dem isländischen Internationalen Privatrecht grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, mit dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist.

Germany Trade & Invest (Stand: August 2024)

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