Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen in Liechtenstein
In dieser Rubrik finden Sie Informationen über Besonderheiten des Liechtensteiner Dienstleistungsrechts, insbesondere darüber, "ob" eine Dienstleistung in Liechtenstein aufgenommen und "wie" sie dort ausgeübt werden darf bzw. muss.
Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters
Hier erläutern wir branchenübergreifende Besonderheiten des Liechtensteiner Rechts.
Um Dienstleistungsempfängern die Möglichkeit zu geben, die Identität und Zuverlässigkeit ihrer ausländischen Geschäftspartner zu überprüfen, informieren wir in diesem Abschnitt über Liechtensteiner Registrierungserfordernisse und die Recherche von Unternehmensdaten.
Im Schadensfall ist für geschädigte Kunden von großer Bedeutung, ob ein Dienstleister hierfür haftpflichtversichert ist. Dies kann bereits bei der Auswahl eines Dienstleisters eine wichtige Rolle spielen. Wir beschreiben einige Liechtensteiner Regelungen zu Pflichtversicherungen in diesem Kapitel.