Portal 21 Bulgarien
Bulgarien - Bagatellsachen
22.07.2015
Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und bulgarischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 861/2007 zum 01.01.2009 eingerichtete Verfahren ist durch standardisierte Formblätter einfacher und schneller. Es wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält.
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet u.a. diese drei entscheidenden Vorteile:
- im EU-Ausland kann ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden
- die Anerkennung des Urteils in anderen Mitgliedstaaten kann nicht angefochten werden
- es kann grundsätzlich keine Sicherheitsleistung verlangt werden (ungeachtet möglicher Rechtsmittel).
Zuständige Gerichte in Bulgarien für die Durchführung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sowie die erforderlichen Formblätter lassen sich im Internet auf Deutsch über den sog.--sogenannten Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufen (Punkt Europäische Verfahren>Unterpunkt Geringfügige Forderungen>Länderauswahl Bulgarien).
Weiterführende länderübergreifende Informationen zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind auf dem EU-Portal mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung zu finden.
Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)