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Bulgarien - Eilverfahren
22.07.2015
Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)
Das bulgarische Recht bietet in der bulgarischen Zivilprozessordnung (Граждански процесуален кодекс) Möglichkeiten für eine beschleunigte Rechtsdurchsetzung.
Dies geschieht etwa durch die sogenannten Sicherungsmaßnahmen (Обезпечително производство), deren gerichtliche Bewilligung in den Artikeln 389-396 der bulgarischen ZPO geregelt ist. Bei bereits erhobenen Klagen kann eine Sicherung in jeder Verfahrenssituation beantragt werden. Bereits vor Klageerhebung kann ebenfalls ein Sicherungsverfahren beantragt werden (Artikel 390).
Folgende Voraussetzungen müssen für ein Sicherungsverfahren nach bulgarischem Recht gegeben sein:
- es geht um die Durchsetzung von Ansprüchen, die Gegenstand des (zukünftigen) Urteils sein sollen
- der Klageanspruch wurde mit stichhaltigen Urkundenbeweisen glaubhaft gemacht
- eine vom Gericht festgesetzte Geldkaution wurde hinterlegt
Der Gerichtsbeschluss über das Sicherungsverfahren kann innerhalb von einer Woche mit dem Rekurs angegriffen werden (Artikel 396 ZPO).
Der Vollzug, also die Durchsetzung der Sicherungsmaßnahmen, ergibt sich aus den Artikeln 397-403 ZPO.
Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)