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Gewerblicher Rechtsschutz

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

Rechtsgrundlage für das Patentrecht ist das Patentgesetz (Loi du 20 juillet 1992 portant modification du régime des brevets d'invention)  in seiner neuesten Fassung. Patentfähig sind neue Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, sind nicht patentierbar.

Um ein Patent zu erlangen, ist die Einreichung eines Antrags beim nationalen Amt für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle) erforderlich. Dieser muss eindeutige Angaben bezüglich der Identität des Antragstellers, einen oder mehrere Patentansprüche sowie eine Beschreibung der Erfindung einschließlich einer grundlegenden Konzeption und Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche und die Beschreibung beziehen, enthalten.
Die Dauer des Patents beträgt 20 Jahre ab der Anmeldung eines Patentes.

Als Rechtsgrundlage für Marken, Muster und Modelle gilt in Luxemburg (wie auch in Belgien und den Niederlanden) seit dem 1. September 2006 das Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum. Anmeldungen sind an das Benelux-Amt für geistiges Eigentum oder die jeweiligen nationalen Verwaltungsstellen zu richten.
Die Laufzeiten für Marken betragen 10 Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), für Muster, Modelle hingegen fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit).

Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere zum Urheberrecht, finden Sie in unserem Recht kompakt Luxemburg.

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

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