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Portal 21 Schweden

Gewährleistungsrecht

Die kaufrechtliche Gewährleistung regelt in Schweden das Kaufgesetz (Köplag, SFS 1990:931). Die vertragliche Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte setzt zunächst einen Fehler voraus. Ein solcher liegt vor, wenn:

  • die Ware für den gewöhnlichen Gebrauch nicht geeignet ist;
  • die Ware für den vom Käufer vorausgesetzten Gebrauch nicht geeignet ist, wenn der Verkäufer diesen besonderen Zweck bei Vertragsschluss hätte erkennen können und der Käufer hinreichenden Grund zur Annahme gehabt hat, sich auf die Sachkunde und das Beurteilungsvermögen des Verkäufers zu verlassen;
  • die Ware den vom Verkäufer vorgelegten Proben oder Modellen nicht entspricht;
  • die Ware nicht ausreichend verpackt ist, dies aber zu ihrer Aufbewahrung und ihrem Schutz notwendig ist;
  • die Ware nicht solchen Angaben entspricht, die unter Umständen auf den Kaufentschluss einwirken können, es sei denn, die Angaben beruhen auf Angaben solcher Personen, die der Verkäufer weder kannte noch hätte kennen müssen.

Es besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Mangels. Der Käufer muss, nachdem er den Fehler festgestellt hat oder hätte feststellen können, innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren die Mängel anzeigen.

Bei einem Fehler stehen dem Käufer folgende Ansprüche zu:

  • Nachbesserung/Ersatzlieferung
  • Minderung
  • Wandelung/Rücktritt
  • Schadensersatz

Dabei kommt den Ansprüchen auf Nachbesserung/Ersatzlieferung Vorrang zu. Erst, wenn diese nicht in Frage kommen oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Mängelanzeige ausgeführt werden, kann der Käufer mindern oder wandeln. Der Anspruch auf Schadensersatz hingegen ist unabhängig davon, welche von seinen anderen Ansprüchen der Käufer geltend macht.

Bei Werkverträgen im Baubereich, die unter Geltung der Standardbedingungen geschlossen werden, sind deren besondere Regelungen zur Gewährleistung zu beachten.

Besonderheiten im Rahmen der Gewährleistung bestehen auch bei Verträgen mit Verbraucherbeteiligung.

Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2022)

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