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Eilverfahren
07.01.2019
Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)
Das ungarische Recht bietet in der Zivilprozessordnung einige Möglichkeiten für eine beschleunigte Rechtsdurchsetzung.
Hierzu gehört etwa die einstweilige Anordnung (ideiglenes intézkedés) nach § 103 der ung.ZPO. Die einstweilige Anordnung erfordert nach ungarischem Recht:
- Abwehr eines unmittelbaren Schadens
- Vorliegen eines dringenden Notfalls
- Antrag des Antragstellers
- sogenannte Glaubhaftmachung der Tatsachen (also zunächst noch kein endgültiger Beweis erforderlich)
Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch von Amts wegen, das heißt auch ohne Antrag möglich.
Die einstweilige Anordnung ist ein gerichtlicher Beschluss, kann also vorläufig vollstreckt werden und erfordert daher unter Umständen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung.
Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)