Portal 21 Zypern
Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters
12.03.2024
Gesetze, die der deutschen Gewerbe- oder Handwerksordnung entsprechen, gibt es in Zypern nicht. Dennoch unterliegen auch zyprische Dienstleister einigen Reglementierungen.
So sind beispielsweise einige Dienstleistungstätigkeiten in Zypern sogenannten "reglementierten Berufen" im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) vorbehalten. Damit sind Berufe gemeint, deren Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Dies gilt etwa für Architekten, Fremdenführer, Geologen, Elektroingenieure oder Grundstücksbewerter. Eine Liste mit in Zypern reglementierten Berufen enthält eine Internet-Datenbank der Europäischen Kommission. Eine weitere Datenbank mit Links zu den Aufsichtsbehörden enthält diese Seite des zyprischen einheitlichen Ansprechpartners.
Manche zyprische Dienstleister dürfen darüber hinaus nur nach Gewährung einer speziellen Genehmigung tätig werden. Ein Beispiel hierfür sind Wirtschaftsprüfer aus Zypern. Sie benötigen eine Qualifikation, deren Anforderungen in Artikel 40 des zyprischen Wirtschaftsprüfergesetzes (Auditors Law No. 53(I)/2017) geregelt sind. Mehr zu den Rechtsgrundlagen für zyprische Wirtschaftsprüfer unter diesem Link. Für die Überprüfung der Gültigkeit einer Zulassung (Licence) eines zyprischen Auditors bietet die Aufsichtsbehörde ein blockchain-basiertes Verfahren an, für das man ein Pdf der Zulassung in ein Feld in dieser Website zieht.
Gemäß dem Gesetz über die Kammer für Wissenschaft und Technik (Gesetz 224/1990) müssen sich unter anderem Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen bei der Kammer eintragen und dort eine jährlich zu erneuernde Lizenz beantragen. Sie ist Voraussetzung für die Berufsausübung.
Darüber hinaus bestehen besondere Genehmigungspflichten etwa im Baubereich. Zyprische Bauunternehmen und Bauingenieure müssen sich nicht nur im Register der Bauunternehmer (Contractors' Register) eintragen. Vielmehr müssen sie ebenfalls zusätzlich eine jährlich zu erneuernde Lizenz des Rates für die Registrierung und Kontrolle von Bauunternehmen und Bauingenieuren (Council for the Registration and Control of Building and Civil Engineering Contractors) innehaben. Eine Voraussetzung der in verschiedenen Kategorien möglichen Registrierung und Lizenzerteilung ist, dass das Unternehmen über einen vollzeitbeschäftigten technischen Direktor verfügt, der die Bau- oder Ingenieurprojekte des Unternehmens überwacht.
Mehr zu dieser Thematik unter diesem Link.
Die zyprische Regierung hält online viele Informationen über Registrierungs- und Erlaubnispflichten bereit, die naturgemäß immer Qualifikationserfordernisse enthalten.
Germany Trade & Invest (Stand: März 2024)