Rechtsbericht | USA | Datenschutzrecht
Datenschutzgesetz in Utah
Der US-Bundesstaat Utah hat als vierter US-Bundesstaat ein umfassendes Datenschutzgesetz erlassen.
10.09.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Utah war nach Colorado, Kalifornien und Virginia der vierte US-Bundestaat, der ein umfassendes Datenschutzgesetz verabschiedet hat, nachdem Gouverneur Spencer Cox am 24. März 2022 den Utah Consumer Privacy Act (UCPA) unterzeichnet hatte. Das Gesetz trat am 31. Dezember 2023 in Kraft.
Der Anwendungsbereich des UCPA erstreckt sich auf Unternehmen beziehungsweise sogenannte „controller“ (Verarbeiter), die in Utah geschäftlich tätig sind (conduct business in Utah) oder Produkte für die Einwohner von Utah herstellen oder ihnen Dienstleistungen anbieten (produce products or services targeted to Utah residents) und:
deren Jahresumsatz 25 Millionen US-Dollar übersteigt; und die
entweder (1) die personenbezogenen Daten von 100.000 Verbrauchern kontrollieren oder verarbeiten oder (2) personenbezogene Daten von mindestens 25.000 Verbrauchern kontrollieren oder verarbeiten und mehr als 50 Prozent des Bruttoumsatzes aus dem Verkauf personenbezogener Daten erzielen.
Als Verbraucher (consumer) im Sinne des Gesetzes gelten natürliche Personen mit Wohnsitz in Utah, die im eigenen Namen handeln und nicht in einem kommerziellen oder beruflichen Kontext.
Personenbezogene Daten (personal data) im Sinne des UCPA sind alle Informationen, die einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können.
Der UCPA räumt den Verbrauchern unter anderem ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten und Widerspruch ein. Ein Unternehmen (beziehungsweise ein controller) hat innerhalb von 45 Tagen auf eine etwaige Anfrage eines Verbrauchers zu reagieren. Diese Frist kann um weitere 45 Tage verlängert werden, wenn dies angesichts der Komplexität und Anzahl der Verbraucheranfragen erforderlich ist.
Wie die meisten Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten sieht auch der UCPA kein privates Klagerecht vor. Die Befugnis zur Durchsetzung der Vorschriften des UCPA obliegt dem Generalstaatsanwalt von Utah (Utah Attorney General). Der Generalstaatsanwalt ist verpflichtet, Unternehmen über einen etwaigen Verstoß zu informieren und ihnen 30 Tage Zeit zu geben, den Verstoß zu beheben. Der Generalstaatsanwalt kann vor Gericht Klage einreichen und verschiedene Formen der Entschädigung beantragen. Ein Gericht kann für jeden Verstoß gegen den UCPA eine zivilrechtliche Strafe von bis zu 7.500 US-Dollar verhängen.