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Rechtsmeldung | USA | Datenschutzrecht

Datenübermittlung in die USA (Update)

Am 13. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission das förmliche Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für die Datenübermittlung in die USA eingeleitet.

Von Jan Sebisch | Bonn

Ziel dieses Beschlusses ist es, den bisherigen Angemessenheitsbeschluss (EU-US Privacy Shield) zu ersetzen, der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Schrems-II-Entscheidung für ungültig erklärt wurde. Der Angemessenheitsbeschluss ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Instrument, das es ermöglicht, internationale Datenübermittlungen aus der EU in Drittstaaten durchzuführen. Erforderlich hierfür ist, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten bietet. Anlass für den Angemessenheitsbeschluss ist die von US-Präsident Biden im Oktober 2022 erlassene Executive Order, die die Kritik des EuGHs aufgreift und einen zweistufigen Rechtsschutzmechanismus für EU-Bürger schafft.

Der Angemessenheitsbeschluss wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2023 angenommen. Die aktuell häufigste verwendete Option zum sicheren Austausch von personenbezogenen Daten mit den USA sind Standardvertragsklauseln. Die Kommission hat erst im Jahr 2021 modernisierte Standardvertragsklauseln verabschiedet.


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