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Rechtsmeldung | USA | Gesellschaftsrecht

Meldepflichten des Corporate Transparency Act vorerst ausgesetzt

Eine bundesweite Verfügung hat den Vollzug des Unternehmenstransparenzgesetzes zum 1. Januar 2025 vorerst ausgesetzt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Am 3. Dezember 2024 hat das US-Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Texas im Fall Texas Top Cop Shop, Inc., et al. v. Garland, et festgestellt, dass der Corporate Transparency Act (CTA) wahrscheinlich die Befugnisse des Kongresses überschreitet beziehungsweise verfassungswidrig ist, und eine landesweite einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung des CTA erlassen, einschließlich der Beneficial Ownership Information Reporting Rule (BOI Reporting Rule).

Dies hat zur Folge, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, Berichte über Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer an das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) zu übermitteln oder zu aktualisieren, solange die landesweite einstweilige Verfügung in Kraft ist. Dies gilt für alle berichtenden Unternehmen, unabhängig davon, ob die Berichterstattung am 1. Januar 2025 oder im Verlauf des Jahres 2025 fällig ist.

Die US-Regierung hat hiergegen Einspruch erhoben. Falls der Einspruch gegen die einstweilige Verfügung erfolgreich sein sollte, treten die Meldefristen wieder in Kraft.

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