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Steuerrecht in den USA

Mit Steuerrecht in den USA soll den am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen ein Überblick über steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor Ort gegeben werden.

Von Jan Sebisch | Bonn

Die USA sind einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und üben als eine der größten Volkswirtschaften der Welt eine große Anziehungskraft auf ausländische Investoren aus. Der Einstieg in den US-amerikanischen Markt ist allerdings oft mit vielen steuerrechtlichen Fragen verknüpft. 

In den nachfolgenden Rechtsberichten greifen wir für ein Engagement in den USA relevante Steuerrechtsthemen auf und stellen das Steuersystem auf Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten sowie für Einzelpersonen als auch für Unternehmen dar.

  • Grundlagen des US-amerikanischen Steuerrechts

    Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC).

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 18. August 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Finanzverfassung der Vereinigten Staaten

    Die Finanzverfassung der USA ist durch eine föderalistische Struktur geprägt. Es besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

    Steuergesetzgebungskompetenz des Bundes 

    In Bezug auf die Steuergesetzgebungskompetenz des Bundes gibt Art. 1 Sec. 8 Cl. 1 der U.S. Constitution dem Kongress die Befugnis „to lay and collect Taxes, Duties, Imposts and Excises, to pay the Debts and provide for the common Defence and general Welfare of the United States." Dem Bundesgesetzgeber kommt damit eine allgemeine Besteuerungsbefugnis ohne Beschränkung auf bestimmte Steuerarten zu. Die genannten Besteuerungszwecke der Begleichung der Staatsschulden sowie die Sorge für die Verteidigung und das Allgemeinwohl schränken diese Besteuerungsbefugnis nur in geringem Maße ein. Beide Begriffe werden sehr weit ausgelegt. 

    Eine Beschränkung der Besteuerungsbefugnis des Bundes findet vielmehr durch Art. 1 Sec. 2 Cl. 3 und Art. 1 Sec. 9 Cl. 4 U.S. Constitution (apportionment clauses) sowie Art. 1 Sec. 8 Cl. 1 U.S. Constitution (uniformity clause) statt. Nach Art. 1 Sec. 2 Cl. 3 und Art. 1 Sec. 9 Cl. 4 U.S. Constitution dürfen direkte Steuern nur in der Form erhoben werden, dass die pro US-Bundesstaat generierten Einnahmen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl des US-Bundesstaates stehen. Mit Schwierigkeiten verbunden ist unter anderem, dass die U.S. Constitution den Begriff direkte Steuer nicht definiert.  

    Für eine der wichtigsten Steuern, die Einkommensteuer, haben die apportionment clauses und die Frage nach der Definition der direkten Steuern allerdings keine Bedeutung. Das 16th Amendment gestattet dem Kongress, Einkommen aus gleich welcher Quelle ohne Aufteilung zwischen den US-Bundestaaten oder Berücksichtigung eines Zensus zu besteuern. 

    Nach Art. 1 Sec. 8 Cl. 1 U.S. Constitution müssen „Duties, Imposts and Excises” überall in den Vereinigten Staaten einheitlich sein. 

    Steuergesetzgebungskompetenz auf Ebene der Bundesstaaten

    Die U.S Constitution hindert die einzelnen US-Bundesstaaten nicht daran, ihre eigenen Steuergesetze zu erlassen. Mithin existieren viele Steuern (zum Beispiel die Einkommensteuer) sowohl auf Bundes- als auch Bundesstaatenebene. 

    Die Verfassungen der US-Bundesstaaten selbst weisen keine gemeinsamen Grundzüge im Hinblick auf die Begrenzung der Steuergesetzgebungskompetenz auf und unterscheiden sich ganz erheblich in der Regelungsdichte.

    Strukturen der US-Finanzverwaltung

    Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS)

    Der IRS ist in vier Abteilungen unterteilt:

    1. Wage and Investment Division,
    2. Small Business/Self-Employed Division,
    3. Large Business and International Division und
    4. Tax Exempt & Government Entities.

    Für etwaige Steuerstrafverfahren ist die Criminal Investigation Division zuständig. In Bezug auf die Steuerverwaltung auf Ebene der Bundesstaaten sowie Gemeinden existieren viele unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten.

    Rechtsgrundlagen für die Besteuerung

    Internal Revenue Code

    Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Der IRC regelt die Einkommensbesteuerung für natürliche Personen und Körperschaften. Ferner finden sich im IRC unter anderem auch Regelungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverwaltungsrecht auf Bundesebene.

    Steuerrichtlinien

    Das Bundesfinanzministerium (Treasury Department) hat die Befugnis Steuerrichtlinien (Treasury Regulations) zu erlassen. Die Befugnis des Treasury Department zum Erlass von Steuerrichtlinien kann sich unter anderem aus dem IRC (sogenannte Legislative Regulations) ergeben und zum anderem kann die Befugnis vom Kongress (sogenannte Interpretative Regulations) verliehen werden. 

    Revenue Rulings

    Zu konkreten Sachverhalten erteilt der IRS sogenannte Revenue Rulings. In diesem Rahmen ist zu unterscheiden zwischen den Public Rulings und den Private Letter Rulings. Bei den Public Rulings handelt es sich um eine selbstbindende veröffentlichte Stellungnahme des IRS (im Internal Revenue Bulletin) zu einem konkreten Sachverhalt auf die sich ein Steuerpflichtiger gegenüber dem IRS berufen kann. Ferner besteht die Möglichkeit für den IRS, auf kostenpflichtigen Antrag des Steuerpflichtigen bereits im Vorfeld einer bestimmten Transaktion seine Sichtweise in Bezug auf die steuerrechtlichen Folgen in Gestalt sogenannter Private Letter Rulings bekanntzugeben. 

    Steuerrechtsprechung

    In Bezug auf die Gerichtsbarkeit besteht in den USA die Möglichkeit für Bundessteuersachverhalte in erster Instanz ein Verfahren vor dem United States Tax Court, United States District Court oder United States Claims Court anzustreben. Der United States Tax Court ist unter anderem für Streitigkeiten aus dem Bereich Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerrecht zuständig. Der United States District Court ist für alle Fälle des betreffenden Bezirks zuständig und der United States Claims Court für Ansprüche gegen den Bund. 

    Zum Thema:

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • Besteuerung auf US-Bundesebene

    Bei einer Geschäftstätigkeit in den USA müssen steuerliche Bestimmungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene beachtet werden.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 23. Januar 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Bundessteuern werden bundeseinheitlich, die Steuern der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden hingegen örtlich erhoben. Die wenig systematische Aufteilung der Steuerhoheit kann dazu führen, dass neben den US-Bundessteuern (Federal Taxes) auch die Steuern auf der Ebene der US-Bundesstaaten (State Taxes) und gegebenenfalls auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

    Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Besteuerung auf Bundesebene.

    Steuern sind bundesweit zu beachten

    Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS).

    Die Besteuerung auf Bundesebene erfolgt durch die

    • Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax),
    • Bundeskörperschaftsteuer (Federal Corporate Tax),
    • Bundeserbschaft- und -schenkungsteuer (Federal Estate and Gift Taxes),
    • Verbrauchsteuern (Federal Excise Taxes) und
    • Bundessozialversicherung (Federal Social Insurance).

    Besteuerung von natürlichen Personen richtet sich nach Steuerpflicht

    Im Rahmen der US-Steuerpflicht unterliegen natürliche Personen der Einkommensbesteuerung auf Bundesebene (Federal Income Tax). Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des Internal Revenue Code (IRC). Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht.

    Unbeschränkte Steuerpflicht

    Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens). US-Staatsangehörige sind mit ihrem Welteinkommen in den USA, unabhängig von ihrem Wohnsitz, immer unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt auch für natürliche Personen, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident Card, auch: Green Card) besitzen.

    Ferner können Ausländer beim Vorliegen der Voraussetzungen des sogenannten substantial presence test (§ 7701 (b)(1)(A)(ii) IRC) als resident alien für steuerliche Zwecke gelten und in den USA mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig sein. Der substantial presence test ist dann erfüllt, wenn sich ein Ausländer mindestens 31 Tage während des Veranlagungsjahres in den USA aufhält und die Summe seiner Anwesenheitstage im Veranlagungsjahr zuzüglich 1/3 der Anzahl der Anwesenheitstage im Vorjahr und zuzüglich 1/6 der Anzahl der Anwesenheitstage im Jahr davor mindestens 183 Tage beträgt.

    Beschränkte Steuerpflicht

    Natürliche Personen, die nach den obigen Kriterien nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden als nonresident aliens nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt. In diesem Rahmen wird unterschieden zwischen Einkünften, die mit einer in den USA selbständigen oder nicht selbstständigen Geschäftstätigkeit effektiv verbunden sind (Effectively Connected Income) und anderen Einkommen aus US-Quellen (Fixed or Determinable, Annual or Periodic Income).

    Besteuerung von Kapitalgesellschaften

    Die USA erheben auf Bundesebene eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC.

    Check-the-box-Verfahren

    Seit der Einführung der sogenannten check-the-box regulations (Treas. Reg. 301.7701-3) ist die steuerliche Einordnung von Körperschaften und Personengesellschaften nicht abhängig von den gesellschaftsrechtlichen und operativen Merkmalen einer Gesellschaft.

    In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).

    Unbeschränkt und beschränkte Steuerpflicht

    In Bezug auf die unbeschränkte US-Steuerpflicht für Körperschaften knüpft das US-Steuerrecht an den Gründungsort an. Inländische Körperschaften (domestic corporations) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der unbeschränkten US-Steuerpflicht.

    Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur der US-Besteuerung, wenn sie Einkommen, das mit einer Geschäftstätigkeit in den USA effektiv verbunden ist, oder Einkommen aus US-Quellen erzielen.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll findet grundsätzlich seit dem 1. Januar 2008 Anwendung.

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    Von Jan Sebisch | Bonn

  • Besteuerung in den US-Bundesstaaten

    Bei einer Geschäftstätigkeit in den USA können neben den US-Bundessteuern auch die Steuern auf der Ebene der US-Bundesstaaten greifen.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 23. Januar 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Finanzverfassung geprägt durch föderalistische Struktur 

    Die Steuerhoheit ist in den USA auf Bund, Bundesstaaten und Gemeinden aufgeteilt. Somit besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

    Auf Bundesstaatenebene existieren eine Vielzahl an Regelungen und Zuständigkeiten der Steuerverwaltung. Dies gilt ebenso für die Verwaltung von Steuern auf Ebene der Gemeinden. Als steuerberechtigte Körperschaften kommen auf kommunaler Ebene die Landkreise (counties), die Stadtgemeinden (municipalities), die Landgemeinden (townships), die Schulbezirke (school districts) und Sonderbezirke (special districts; zum Beispiel: Hafenbehörden) in Betracht.

    Doppelbesteuerungsabkommen auf Steuerrecht der US-Bundesstaaten nicht anwendbar

    Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA) ist auf das Steuerrecht der US-Bundesstaaten nicht anwendbar. Auf Seiten der USA gilt das DBA nur für die Bundeseinkommensteuer für natürliche Personen und für Körperschaften, Trusts und Nachlässe. Mithin besteht die Möglichkeit, dass trotz der Befreiung von der US-Bundessteuerpflicht eine Ertragsteuerpflicht nach dem Recht desjenigen US-Bundesstaates vorliegt, in dem eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. 

    Steuerpflicht natürlicher Personen

    Für die Begründung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ist nach den Einzelsteuergesetzen der US-Bundesstaaten in der Regel der Wohnsitz ausschlaggebend. Im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht werden üblicherweise nur diejenigen Einkünfte besteuert, die aus Quellen des steuererhebenden Bundesstaates stammen oder auf eine bestimmte Präsenz im Bundesstaat zurückzuführen sind (sogenannte Nexus).

    Der Nexus ist ein unbestimmter Begriff der steuerlichen Praxis in den USA, der mit „Verbindung“ oder „Anknüpfung“ übersetzt werden kann. Im Steuerrecht der US-Bundesstaaten steht der Begriff Nexus für das Vorliegen einer Präsenz, die zu einer Steuerpflicht führt.

    Gesellschaften

    Die Körperschaftsteuerpflicht bei Gesellschaften knüpfen die einzelnen Bundesstaaten in der Regel daran, dass die Gesellschaft in dem steuererhebenden Bundesstaat gegründet wurde oder daran, dass ein Nexus im jeweiligen Bundesstaat besteht.

    Der Nexus wird von jedem einzelnen Bundesstaat selbst bestimmt und variiert je nach Steuerart (Income Tax, Sales & Use Tax). In der Vergangenheit ist hinsichtlich des Nexus auf die physische Präsenz eines Unternehmens in dem steuererhebenden Bundesstaat abgestellt worden. Inzwischen besteht die Tendenz, den Tatbestand des Nexus durch die wirtschaftliche Präsenz zu erweitern.   

    Sales and Use Tax statt Umsatzsteuer

    Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen Bundesstaaten eine sogenannte Sales and Use Tax, deren Höhe zwischen den Bundesstaaten erheblich variiert. Normalerweise betrifft die Sales Tax den Verkauf von materiellen Gütern. In vielen Bundesstaaten unterliegt auch die Erbringung von Dienstleistungen und der Verkauf von Software dieser Steuer. Die Steuer wird in der Regel dem Endverbraucher der steuerpflichtigen Güter oder Dienstleistungen auferlegt. Allerdings muss ein Verkäufer, dessen Präsenz im Bundesstaat zu einer Steuerpflicht führt beziehungsweise für den ein Nexus vorliegt, in dem jeweiligen Bundesstaat die Steuer beim Verkauf einbehalten und diese an die US-Finanzbehörde abführen.

    Bis zum Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall South Dakota vs. Wayfair (Urteil vom 21. Juni 2018) musste ein Unternehmen eine physische Präsenz, beispielsweise durch die Unterhaltung von Büros oder eines Mitarbeiters in dem jeweiligen Bundesstaat, aufweisen, um einen Nexus zu begründen und von der Sales Tax-Steuerpflicht betroffen zu sein. Der Rechtsstreit Wayfair hat die physische Präsenz als Kriterium für das Vorliegen eines Nexus beseitigt. In seiner Entscheidung kam der U.S. Supreme Court zu dem Schluss, dass es für einen Bundesstaat angebracht sei, die „wirtschaftliche Präsenz“ (Economic Nexus) als neuen Maßstab für einen Nexus einzuführen; wie zum Beispiel der Bundesstaat South Dakota, der Tätigkeiten von Unternehmen, die eine jährliche Verkaufsschwelle von 100.000 US-Dollar oder 200 separate Transaktionen pro Jahr in einem Bundesstaat überschreiten, als Nexus einstufte.

    Die Großzahl der Bundesstaaten sind diesem Urteil in ihrer steuerlichen Gesetzgebung bereits gefolgt, wobei die Umsatzkriterien beziehungsweise das Geschäftsvolumen von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Jedes ausländische Unternehmen, das Güter in die USA verkauft oder Dienstleistungen in den USA erbringt, kann hiervon betroffen sein.

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    Von Jan Sebisch | Bonn

  • Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA

    Die Vereinigten Staaten von Amerika erheben auf Bundesebene eine Körperschaftsteuer.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 24. August 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Kapitalgesellschaften in den USA

    Corporations

    Business corporations existieren im US-Recht in verschiedenen Formen. Die beiden wichtigsten sind die public corporation (deren Anteile öffentlich gehandelt werden) und die close corporation (deren Anteile sich im Besitz von nur wenigen Anteilseignern befinden). Corporations werden von einem board of directors geführt. Neben der Überwachung der Gesellschaft ist dem board auch das Management anvertraut. Abzugrenzen vom board sind die sogenannten officers, denen die Führung des Tagesgeschäfts obliegt. Die officers werden vom board of directors eingesetzt beziehungsweise in ihre Ämter gewählt. Festgelegt werden die Ämter durch die bylaws des Unternehmens oder durch das Gesellschaftsrecht der Einzelstaaten. Gewöhnlich wird bei größeren Unternehmen eine weitgehende Aufgabenverteilung vorgenommen. Hinsichtlich dessen bestehen die officers aus einem president, vicepresident, secretary und treasurer. Die Haftung einer corporation erstreckt sich auf das Gesellschaftsvermögen.

    Sonderfall: Limited Liability Company (LLC)

    Großer Beliebtheit erfreut sich auch die LLC. Die Beliebtheit ist ein Resultat aus ihrer Eigenart als gemischte Gesellschaftsform, bei der sowohl Bestandteile der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft miteinander verbunden werden. Als Merkmale einer Kapitalgesellschaft können die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter angesehen werden. Im Unterschied zu einer corporation können jedoch Geschäftsanteile nicht frei übertragen werden. Mithin können der Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters zur Auflösung der LLC führen.    

    Rechtsgrundlagen für die Besteuerung

    Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Neben der Einkommensbesteuerung für natürliche Personen regelt der IRC auch die Einkommensbesteuerung von Körperschaften. Im Gegensatz zu Deutschland existiert in den Vereinigten Staaten kein separates Körperschaftsteuergesetz. 

    Check-the-Box-Verfahren

    In den USA hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den Steuerstatus bestimmter in- oder ausländischer Gesellschaftsformen als Personen- oder Kapitalgesellschaften mittels eines sogenannten Check-the-Box-Verfahrens zu wählen. Wählt eine Gesellschaftsform für US-Steuerzwecke zum Beispiel den Steuerstatus einer Personengesellschaft, dann sind grundsätzlich alle Vorschriften des Internal Revenue Code bezüglich der Besteuerung von Personengesellschaften anzuwenden. Für bestimmte Rechtsformen ist allerdings zwingend die Besteuerung als Körperschaft (per se corporation) vorgesehen. 

    Ferner existieren Standardklassifizierungsrichtlinien (default rules), die dann zum Tragen kommen, wenn der Steuerpflichtige keine Wahl vornimmt. Die Standardklassifizierung richtet sich bei inländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und bei ausländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und der Haftungsbeschränkung. Im Rahmen der Standardklassifizierung wird zum Beispiel ein inländisches Wirtschaftsgebilde beziehungsweise eine US-Rechtsform mit Wahlrecht und mindestens zwei Anteilseignern als Personengesellschaft besteuert. 

    Unbeschränkte/beschränkte US-Steuerpflicht

    Der unbeschränkten US-Steuerpflicht mit ihrem weltweiten Einkommen unterliegen inländische Körperschaften. Eine inländische Körperschaft ist gemäß § 711 (a) (4) IRC eine, die nach dem Recht der USA oder ihrer Bundesstaaten gegründet oder errichtet wurde. Das US-Steuerrecht knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht für Körperschaften mithin an den Gründungsort an.

    Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur der US-Besteuerung, wenn sie Einkommen, das mit einer Geschäftstätigkeit in den USA effektiv verbunden ist, oder Einkommen aus US-Quellen erzielen.

    Steuern der Bundesstaaten

    Körperschaften unterliegen zudem in einer Vielzahl von Bundesstaaten und in einigen größeren Städten der regionalen Körperschaftsteuer (state and local corporate income taxes), sofern ein steuerlicher Anknüpfungspunkt (sogenannter Nexus) besteht. Der Nexus wird von jedem einzelnen Bundesstaat selbst bestimmt und variiert je nach Steuerart. In der Vergangenheit ist hinsichtlich des Nexus auf die physische Präsenz eines Unternehmens in dem steuererhebenden Bundesstaat abgestellt worden. Inzwischen besteht die Tendenz, den Tatbestand des Nexus um die wirtschaftliche Präsenz zu erweitern. 

    Zum Thema:

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • Besteuerung von Personengesellschaften in den USA

    Die steuerliche Einordnung einer in- oder ausländischen Gesellschaft als Personengesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem Check-the-Box-Verfahren.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 10. März 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Partnerships in den USA

    In den USA existiert kein bundeseinheitliches normiertes Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt auf diesem Gebiet den Bundesstaaten. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Inzwischen gibt es allerdings Bestrebungen, die einzelstaatlichen Regelungen durch uniform laws zu vereinheitlichen. Für Personengesellschaften existieren verschiedene von der Uniform Law Commission ausgearbeitete Modellgesetze. Für die general partnership ist dies der Revised Uniform Partnership Act (RUPA). Er gilt mittlerweile in über der Hälfe der Bundesstaaten. Modellgesetz für die limited partnership ist der Revised Uniform Limited Partnership Act (RULPA).

    General partnership und Limited partnership

    Eine strikte Unterteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften besteht im Recht der einzelnen Bundesstaaten nicht. Dennoch sind die Partnerships in den USA (general partnership beziehungsweise limited partnership) in ihrer Ausgestaltung mit den deutschen Personengesellschaften vergleichbar.

    Die general partnership ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht gemeinschaftlich als Miteigentümer ein Geschäft (business) betreiben. Die Gründungsvoraussetzungen sind sehr einfach. Eine Eintragung in ein Register ist nicht erforderlich. Die general partnership entsteht durch den Abschluss eines partnership agreement. Dieses muss nicht in schriftlicher Form abgeschlossen werden, eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind grundsätzlich alle Gesellschafter befugt. Eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter existiert nicht. Jeder Gesellschafter haftet den Gläubigern der partnership gegenüber unmittelbar und unbeschränkt. Bei der general partnership handelt es sich um die einfachste Gesellschaftsform, die der deutschen BGB-Gesellschaft ähnelt.

    Die limited partnership besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (General Partner) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Limited Partner), dessen Haftung auf die geleistete Einlage beschränkt ist. Sie ist daher vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft. Im Unterschied zur general partnership sind hier einige Formvorschriften zu beachten. Die limited partnership muss in das Gesellschaftsregister des jeweiligen Bundesstaates eingetragen werden. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berechtigt.

    Check-the-Box-Verfahren

    In den USA hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den Steuerstatus bestimmter in-oder ausländischer Gesellschaftsformen als Personen- oder Kapitalgesellschaften mittels eines sogenannten Check-the-Box-Verfahrens zu wählen. Die Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Wählt eine Gesellschaftsform für US-Steuerzwecke den Steuerstatus einer Personengesellschaft, dann sind grundsätzlich alle Vorschriften des Internal Revenue Code (IRC) bezüglich der Besteuerung von Personengesellschaften anzuwenden. Für bestimmte Rechtsformen ist allerdings zwingend die Besteuerung als Kapitalgesellschaft (per se corporation) vorgesehen.

    Ferner existieren Standardklassifizierungsrichtlinien (default rules), die dann zum Tragen kommen, wenn der Steuerpflichtige keine Wahl vornimmt. Die Standardklassifizierung richtet sich bei inländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und bei ausländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und der Haftungsbeschränkung. Im Rahmen der Standardklassifizierung wird ein inländisches Wirtschaftsgebilde beziehungsweise eine US-Rechtsform mit Wahlrecht und mindestens zwei Anteilseignern als Personengesellschaft besteuert. Sofern eine wahlberechtigte ausländische Rechtsform ihr Wahlrecht nicht ausübt, wird sie als Personengesellschaft besteuert, wenn sie mindestens zwei Anteilseigner hat und mindestens ein Anteilseigner der unbeschränkten Haftung unterliegt.

    Personengesellschaften sind nicht selbst steuerpflichtig

    Im US-Steuerrecht findet sich im subchapter K des Internal Revenue Code eine einheitliche Kodifikation des Personengesellschaftssteuerrechts. In diesem Rahmen wird eine Personengesellschaft als steuerlich transparent betrachtet. Das steuerliche Einkommen wird unmittelbar den beteiligten Gesellschaftern zugeordnet. Die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte findet auf Ebene der Personengesellschaft statt. 

    Hinsichtlich dessen hat die Personengesellschaft grundsätzlich bis zum 15. März des Folgejahres eine jährliche Steuerklärung (Form 1065, U.S. Return of Partnership Income) abzugeben, in der die Einkünfte ermittelt und den entsprechenden Gesellschaftern zugeordnet werden. Eine Ergebnismitteilung an die Gesellschafter erfolgt mittels des sogenannten Schedule K-1. Die im Schedule K-1 bescheinigten Besteuerungsgrundlagen hat der jeweilige Gesellschafter in seiner Steuererklärung zu beachten.

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  • Besteuerung von nicht-ansässigen Ausländern in den USA

    Grundsätzlich werden nicht-ansässige Ausländer nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 8. Juni 2022 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    Grundlagen

    Wenn es um natürliche Personen geht, folgen die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu vielen anderen Ländern einem auf der US-Staatsbürgerschaft basierenden Steuermodell (US Citizenship-based tax model) und nicht einem auf dem Wohnsitz basierenden Steuermodell (residence-based tax model).

    Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen (unbeschränkte Steuerpflicht) von US-Staatsangehörigen (citizens) sowie natürlichen Personen, die als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (lawful permanent residents) oder die den substantial presence test bestehen. Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen auf Bundesebene (federal income tax on individuals) ist dabei Title 26, Subtitle A des Internal Revenue Code (IRC).

    Neben der Einkommensbesteuerung auf Bundesebene (federal income tax) kann eine Einkommensbesteuerung auf Ebene der verschiedenen Bundesstaaten (state income tax) und auch auf lokaler Ebene, durch die Städte oder Gemeinden (local income tax), stattfinden.

    Nicht in den USA ansässige Ausländer (nonresident aliens) werden grundsätzlich nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt (beschränkte Steuerpflicht).

    Substantial Presence Test

    Nichtansässige Ausländer unterliegen nicht der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, wenn sie nicht unter den sogenannten substantial presence test (§ 7701 (b)(1)(A)(ii) IRC) fallen. Ein Ausländer, der den Test erfüllt, gilt als resident alien für steuerliche Zwecke und ist dementsprechend mit seinem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig. Der substantial presence test ist erfüllt, wenn sich ein Ausländer mindestens 31 Tage während des Veranlagungsjahres in den USA aufhält und die Summe seiner Anwesenheitstage im Veranlagungsjahr zuzüglich 1/3 der Anzahl der Anwesenheitstage im Vorjahr und zuzüglich 1/6 der Anzahl der Anwesenheitstage im Jahr davor mindestens 183 Tage beträgt. Im Hinblick auf die Anwesenheitstage ist zu beachten, das als Aufenthaltstag in den USA grundsätzlich jeder Tag gilt, an dem eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt physisch in den USA anwesend war (eine Ausnahme stellen zum Beispiel Transitaufenthalte von weniger als 24 Stunden dar).

    Trotz Erfüllung des substantial presence test kann ein nicht-ansässiger Ausländer als nicht unbeschränkt steuerpflichtig gelten, wenn sich die Person im Jahr weniger als 183 Tage in den Vereinigten Staaten aufhält, und festgestellt wird, dass die Person für das laufende Jahr einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland hat und zu dem anderen Land eine engere Verbindung als zu den Vereinigten Staaten aufweist.

    Einkommen aus den USA

    Nicht in den USA ansässige Ausländer (nonresident aliens) werden nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt. Als nonresident aliens gelten natürliche Personen, die weder US-Staatsangehöriger sind noch als resident alien eingestuft werden. In diesem Rahmen ist als steuerlicher Anknüpfungspunkt das sogenannte effectively connected income (ECI) und das sogenannte fixed, determinable, annual or periodical (FDAP)- Einkommen zu beachten.

    ECI-Einkommen

    ECI bezieht sich auf Einkünfte, die mit einem US-trade oder business beziehungsweise einer in den USA ausgeübten selbständigen oder nicht-selbständigen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Diese Definition ist sehr weit gefasst. Eine feste Geschäftseinrichtung ist nicht erforderlich. ECI liegt zum Beispiel grundsätzlich bei der Erbringung von persönlichen Dienstleistungen vor. 

    Im Fall des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), kann ein ausländischer Steuerpflichtiger oftmals Abkommensschutz in Anspruch nehmen, da durch ein DBA ein Besteuerungsrecht den USA erst bei Bestehen einer Betriebsstätte zugewiesen wird. 

    FDAP-Einkommen

    Bei FDAP-Einkünften handelt es sich im Wesentlichen um passive Einkünfte. Hierunter fallen zum Beispiel Dividenden, die von einer US-Corporation ausgezahlt werden oder Einkünfte von beweglichen Wirtschaftsgütern, die sich in den USA befinden. Der Zahlende (withholding agent) hat in diesen Fällen eine Quellensteuer von 30 Prozent einzubehalten. Durch die Einbehaltung der Quellensteuer ist die Steuerpflicht in den USA erfüllt und die Abgabe einer US-Steuererklärung durch die beschränkt steuerpflichtige Person nicht notwendig.

    In Bezug auf das FDAP-Einkommen sind die Regelungen des DBA Deutschland-USA zu beachten. Nach dem DBA wird unter anderem auf Zins- und Lizenzzahlungen an einen in Deutschland ansässigen Empfänger keine Quellensteuer erhoben. Auch für Dividenden kommen abgemilderte Quellensteuersätze zum Tragen.

    Hinsichtlich der ermäßigten Steuersätze hat der Abzugsberechtigte jedoch zu dokumentieren (zum Beispiel bei natürlichen Personen durch das W-8BEN- Formular), woraus sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes ergibt.

    Zum Thema:

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • US-Quellensteuer: Formular W-8BEN-E

    Seit einigen Jahren werden deutsche Unternehmen regelmäßig im Rahmen ihrer US-Geschäftstätigkeit von ihren US-Geschäftspartnern aufgefordert, das Formular W-8BEN-E auszufüllen.

    Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 3. April 2023 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.

    US-Quellensteuer

    Grundsätzlich unterliegen sogenannte FDAP-Einkünfte (fixed or determinable annual or periodic Income) in den USA einer Quellensteuer von 30 Prozent. Als FDAP- Einkünfte werden Dividenden, Zinsen, Miete und Lizenzgebühren sowie nicht gewerbliche Einkünfte bezeichnet, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen (kein effectively connected income sind beziehungsweise keine gewerblichen Einkünfte sind). 

    Hinsichtlich dessen haben im Rahmen der Regelungen des § 1441 Internal Revenue Code (IRC) US-Gesellschaften, die bestimmte Zahlungen an ausländische Gesellschaften oder Personen tätigen, bestimmte Dokumentationspflichten zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist der Zahlende (witholding Agent) verantwortlich für die Einbehaltung und Abführung der 30-prozentigen Quellensteuer und die Steuerschuld für die Quellensteuer auf Zahlung liegt beim ausländischen Zahlungsempfänger. Die Quellensteuer wird allerdings durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert (hier ist dann zum Beispiel das Formular W-8BEN vorzulegen).

    Foreign Account Tax Compliance Act

    Durch die Verschärfung der Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), der 2010 als Teil des HIRE-Act verabschiedet worden ist, ist es zur Ausweitung der Meldepflichten bei internationalen Transaktionen gekommen. Ein Hauptaugenmerkmal des Internal Revenue Service (US-Bundessteuerbehörde) liegt hierbei auf der Erhebung der Quellensteuer bei steuerpflichtigen Zahlungen an ausländische Empfänger.

    Durch die Ausweitung der steuerlichen Verpflichtungen sind neben ausländischen Finanzinstituten auch Nicht-US-Unternehmen von den Bestimmungen betroffen. Als steuerlich relevante ausländische Zahlungsempfänger im Sinne des Gesetzes gelten Foreign Financial Institutions (FFI) und die Non-financial foreign entity (NFFE). Im Sinne des § 1472 (d) IRC gilt als NFFE jeder ausländische Rechtsträger, der nicht als FFI zu qualifizieren ist (For purposes of this section, the term "non-financial foreign entity" means any foreign entity which is not a financial institution), mithin jeder in Deutschland ansässige Gewerbebetrieb. Resultierend daraus können durch einen US-grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr steuerliche Meldepflichten für nicht in den USA ansässige Gewerbebetriebe ausgelöst werden.

    Vermeidung des Einbehalts der Quellensteuer

    Zur Vermeidung des Einhalts der Quellensteuer hat eine Non-financial foreign entity dem withholding agent über eine Informationserklärung (das Formular W-8BEN-E), den Nicht-US-Status sowie die Anwendung der einschlägigen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommen (zum Beispiel für Zinsen der Artikel 11 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten) darzulegen. Das Formular dient dem withholding agent als Beweisgrundlage gegenüber dem Internal Revenue Service für die quellensteuerliche Einordnung des Sachverhalts. Vor der Zahlung muss eine ordnungsgemäße Dokumentation vorliegen. Die Haftung diesbezüglich trifft den witholding agent. Das Formular ist allerdings nur auf Anfrage des Internal Revenue Service vorzulegen. Der witholding agent hat die an deutsche Gesellschaften gezahlten FDAP-Beträge jährlich in gesonderten Steuerformularen zu erklären (Formulare 1042/1042-S).

    Im Rahmen des Formulars W-8BEN-E hat der Zahlungsempfänger beziehungsweise ein in Deutschland ansässiges Unternehmen eine steuerliche US-Identifikationsnummer (employer identification number) anzugeben. Die steuerliche Registrierung kann durch Ausfüllen des Formulars SS-4 erfolgen.

    Viele US-Geschäftspartner gehen auf Nummer sicher

    In der Regel handelt es sich bei den meisten Einkünften deutscher Unternehmen aus dem US-Geschäft um keine FDAP-Einkünfte, sondern um Einkünfte, die in direktem Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen (effectively connected income) wie zum Beispiel die Lieferung von Waren. Um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden und den Sachverhalt steuerlich einzuordnen gehen viele US-Geschäftspartner jedoch auf Nummer sicher und fordern grundsätzlich alle ausländischen Geschäftspartner zur Abgabe des Formulars auf. Um die US-Geschäftspartner zufrieden zu stellen und die Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden füllen daher deutsche Unternehmen auch in dieser Konstellation üblicherweise das Formular W-8BEN-E aus.

    Zum Thema:

    Von Jan Sebisch | Bonn

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