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Rechtsbericht | USA | Steuerrecht

Steuerrecht in den USA

Mit Steuerrecht in den USA soll den am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen ein Überblick über steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor Ort gegeben werden.

Von Jan Sebisch | Bonn

Die USA sind einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und üben als eine der größten Volkswirtschaften der Welt eine große Anziehungskraft auf ausländische Investoren aus. Der Einstieg in den US-amerikanischen Markt ist allerdings oft mit vielen steuerrechtlichen Fragen verknüpft. 

In den nachfolgenden Rechtsberichten greifen wir für ein Engagement in den USA relevante Steuerrechtsthemen auf und stellen das Steuersystem auf Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten sowie für Einzelpersonen als auch für Unternehmen dar.

  • Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC).

  • Bei einer Geschäftstätigkeit in den USA müssen steuerliche Bestimmungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene beachtet werden.

  • Bei einer Geschäftstätigkeit in den USA können neben den US-Bundessteuern auch die Steuern auf der Ebene der US-Bundesstaaten greifen.

  • Die Vereinigten Staaten von Amerika erheben auf Bundesebene eine Körperschaftsteuer.

  • Die steuerliche Einordnung einer in- oder ausländischen Gesellschaft als Personengesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem Check-the-Box-Verfahren.

  • Grundsätzlich werden nicht-ansässige Ausländer nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt.

  • Seit einigen Jahren werden deutsche Unternehmen regelmäßig im Rahmen ihrer US-Geschäftstätigkeit von ihren US-Geschäftspartnern aufgefordert, das Formular W-8BEN-E auszufüllen.

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