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USA Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht

Recht kompakt USA

Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt USA bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.


  • USA: Rechtsquellen

    Die Rechtsordnung in den Vereinigten Staaten von Amerika ist in hohem Maße föderalisiert.

    Die USA sind ein Mehrrechtsstaat, der sich in die Rechtsordnungen von 50 Bundesstaaten, dem Hauptstadtdistrikt und mehreren Territorien mit unterschiedlichem Autonomiestatus gliedert. Die Rechtsordnung ist dadurch in hohem Maße föderalisiert. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen, vom Bund unabhängigen Gerichte und erlässt in der Regel auch eigene Gesetze. Der Bund ist nur in den Bereichen gesetzgebungsbefugt, die ihm durch die Bundesverfassung ausdrücklich zugewiesen sind.

    Rechtsquellen auf der Ebene des Bundes sowie der einzelnen Bundesstaaten sind die jeweiligen Verfassungen (U.S. Constitution/State Constitution), Gesetze (Federal Laws/State Laws), Rechtsverordnungen (Regulations, Executive Orders) und das Fallrecht (case law), das durch die Rechtsprechung der Gerichte des Bundes und der Bundesstaatengerichte entwickelt wird.

    Um die Differenzen zu überbrücken, existieren für viele Rechtsgebiete sogenannte uniform laws. Diese werden von der Uniform Law Commission (ULC) ausgearbeitet und den Einzelstaaten zur Annahme vorgeschlagen. Tatsächlich gelten aber nur wenige uniform laws in der Mehrheit der Bundesstaaten. Am bekanntesten und erfolgreichsten ist der Uniform Commerical Code. Er gilt in allen Bundestaaten (unter Ausnahme einiger Teile in Louisiana). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass selbst die Anerkennung eines uniform laws noch keine Garantie für die Einheitlichkeit der Rechtslage ist. Ein uniform law wird als einzelstaatliches Gesetz erlassen und dementsprechend kann der einzelstaatliche Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Übernahme eines uniform laws Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Uniform Law Commission einfügen.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: UN-Kaufrecht

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für die USA am 1. Januar 1988 in Kraft getreten.

    Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Vertragsrecht

    Das amerikanische Vertragsrecht ist wirtschaftlich geprägt.

    Das amerikanische Vertragsrecht (law of contract) unterliegt im Wesentlichen den Common Law-Regeln der einzelnen Bundesstaaten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Aufgrund der Schwierigkeiten, die gerade im Wirtschaftsleben durch die Rechtszersplitterung herbeigeführt worden sind, haben in den USA die Vertreter der Einzelstaaten, die National Conference of Commissioners on Uniform Laws (NCCUSL) gegründet. Die NCCUSL hat keine Gesetzgebungskompetenz. Ihre Aufgabe besteht jedoch darin Modellgesetze zur Rechtsvereinheitlichung zu erarbeiten (uniform acts) und den Einzelstaaten zur Annahme vorzuschlagen. Erfolgreichstes Modellgesetz ist der Uniform Commerical Code (UCC). Für den in der Praxis wahrscheinlich relevantesten Vertragstyp, den Kaufvertrag über bewegliche Waren, gelten die Regelungen des Art. 2 UCC derzeit in allen Bundesstaaten mit Ausnahme Louisianas. Der Anwendungsbereich des UCC erstreckt sich auf alle Warenverkäufe, nicht nur die Handelskäufe. Für Kaufleute sind dennoch Spezialregelungen innerhalb dieses Gesetzes vorgesehen. 

    Express/Implied Contracts

    Das amerikanische Vertragsrecht unterscheidet zwischen ausdrücklichen (express) und stillschweigenden beziehungsweise konkludenten (implied in fact) Verträgen. Ausdrücklich sind Verträge, wenn ihr Inhalt von den Parteien (parties) ausdrücklich festgesetzt wird. Die Parteien drücken hier ihren Willen entweder mündlich oder schriftlich in Worten aus. Implizierte Verträge können durch das Vorliegen gewisser Umstände gegeben sein oder sich durch Gesetz gründen. Im ersten Fall spricht man von contracts implied in fact, im zweiten Fall von contracts implied in law (die auch als quasi contracts beschrieben werden).

    Vertragsschluss

    Voraussetzung für einen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Gestalt von Angebot (offer) und Annahme (acceptance).

    Angebot

    Mit dem Angebot gibt der Erklärende seinen Willen zu erkennen, sich vertraglich binden zu möchten. Ein Angebot (offer) muss hinreichend bestimmt sein und die wesentlichen Punkte regeln. Der erforderliche Inhalt richtet sich nach der Art des Vertrages. Ein Vertragsangebot kann aus verschiedenen Gründen erlöschen. Erlöschensgründe können unter anderem der Widerruf durch den Erklärenden (revocation) oder die Ablehnung des Angebots (rejection) durch den Empfänger der Erklärung sein. Neben der ausdrücklichen Ablehnung des Angebots durch den Erklärungsempfänger bewirkt auch ein inhaltliches Abweichen die Ablehnung des Angebots. Erforderlich ist, dass die Annahmeerklärung dem Angebot entspricht, ansonsten handelt es sich um ein Gegenangebot, das verbunden ist mit der Ablehnung des ursprünglichen Angebots.

    Annahme

    Ein Angebot kann auf verschiedene Möglichkeiten wirksam angenommen (acceptance) werden. Bei einseitigen Verträgen (unilateral contracts) ist die Erfüllung der gesamten Leistung erforderlich. Bei gegenseitigen Verträgen (bilateral contracts) erfolgt die Annahme durch die Angabe eines Gegenversprechens in Gestalt der Zusage des vom Anbietenden geforderten. Eine Besonderheit des US-Vertragsrecht ist die sogenannte mailbox rule. Wird die Annahme des Angebots auf dem Postweg erklärt, ist sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie in die Post gegeben wird.

    Im Rahmen des US-Vertragsrecht ist zudem das Rechtsinstitut der consideration zu beachten. Hinsichtlich dessen sieht das US-Vertragsrecht vor, dass ein Vertrag nicht schon durch das Vorliegen von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen rechtsverbindlich wird: Um ein promise nach amerikanischem Recht bindend zu machen, bedarf es einer Gegenleistung (consideration). Ein Vertrag ohne consideration verpflichtet nicht. Zu beachten ist allerdings, dass umfangreiche Verträge in der Regel aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden und dies nach dem Recht einiger Einzelstaaten ein Äquivalent zur consideration darstellt.

    Vertragsbruch

    Insofern eine Partei ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt, kann die andere Partei Schadensersatz wegen Vertragsbruchs (breach of contract) verlangen. Hinsichtlich dessen ist die perfect tender rule des Art. 2 UCC zu beachten. Hiernach hat der Verkäufer eine mangelfreie Ware zu liefern. Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung stellen einen Vertragsbruch dar und berechtigen den Käufer, nach den Gewährleistungsvorschriften Schadensersatz zu verlangen. In Bezug auf die Schadenspositionen enthält Art. 2 UCC entsprechende Regelungen.

    Im US-amerikanischen Recht ist grundsätzlich bei Vertragsverletzungen nur ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Es kommt nur in Ausnahmefällen dazu, dass der vertragsbrüchige Schuldner die geschuldete Leistung doch zu erbringen hat (specific performance). Specific performance gehört dem Bereich der Equity- Rechtsprechung an und wird in Fällen gestattet, in denen eine Lösung nach den Grundsätzen des common law inadäquat erscheint.

    Formerfordernisse

    Im amerikanischen Vertragsrecht sind Verträge grundsätzlich formfrei. Abweichend von diesem Grundsatz existieren jedoch einige Ausnahmen. Die meisten dieser Ausnahmen sind in sogenannten statue of frauds zusammengefasst. Zu berücksichtigen ist, dass dieser Begriff meist in der Einzahl verwendet wird, obwohl es sich bei den Formvorschriften um einzelstaatliches Recht handelt und es deshalb im Grunde 50 statutes of frauds gibt.

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • USA: Gewährleistungsrecht

    Die Gewährleistung im Kaufrecht fällt fast ausschließlich in die Regelungskompetenz der einzelnen Bundesstaaten.

    Die Gewährleistung im Kaufrecht, welches in der fast ausschließlichen Regelungskompetenz der einzelnen Bundesstaaten liegt, ist durch den Uniform Commercial Code (UCC) weitgehend vereinheitlicht. Der UCC ist ein Entwurf für ein einheitliches Handelsgesetzbuch für die gesamten USA. Fast alle Bundesstaaten haben die Mustervorschriften mittlerweile übernommen. Die Vorschriften des UCC Art. 2 enthalten Regelungen für Kaufverträge über bewegliche Sachen betreffend die Gewährleistung und Gewährleistungsausschlüsse.

    Ausdrückliche und stillschweigende Gewährleistung

    In §§ 2-313 bis 315 UCC wird bei beweglichen Sachen zwischen ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen (express und implied warranties) unterschieden. In diesem Rahmen gilt jede Zusicherung des Verkäufers hinsichtlich der Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes als Gewährleistung bezüglich der zugesicherten Eigenschaft (express warranties). Kaufleute trifft darüber hinaus die Gewährleistungspflicht, dass ihre Ware von durchschnittlicher Qualität und für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sowie adäquat verpackt ist (implied warranty of merchantability). Ferner existiert noch eine gesetzliche Vermutung, dass ein Käufer stillschweigend davon ausgehen kann, dass der Kaufgegenstand für den vom Käufer geplanten Verwendungszweck geeignet ist (warranty of fitness for a particular purpose). In der Regel handelt es sich hierbei um Kaufgegenstände, die eine gewisse Fachkenntnis des Käufers voraussetzen.   

    Gewährleistungsansprüche

    Der Käufer kann nur in Ausnahmefällen Erfüllung verlangen beziehungsweise auf Herausgabe der Waren klagen (specific performance; replevin), UCC § 2-716. Es besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten (cancellation), UCC § 2-711, oder Schadensersatz (damages) zu verlangen, UCC §§ 2-711 bis 718.

    Eine entsprechende Klage ist innerhalb von vier Jahren nach Entstehen des sogenannten Klagerechts (right of action) zu erheben. Das Klagerecht entsteht mit dem Zeitpunkt des Vertragsbruchs beziehungsweise bei dem Bruch einer Gewährleistungsverpflichtung in dem Zeitpunkt, in dem die Ware dem Käufer angeboten wird, UCC § 2-725 (2) beziehungsweise (3).

    Ausschluss der Gewährleistung

    Garantieerklärungen nach Artikel 2 UCC sind abdingbar. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit die Zusicherung der handelsüblichen Verwendungsfähigkeit sowie der Zweckdienlichkeit auszuschließen.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Zahlungsverkehr

    Der Zahlungsverkehr unterliegt gegenwärtig kaum Beschränkungen.

    Die Eröffnung eines Devisenkontos (foreign exchange account) bei einer amerikanischen Bank ist rechtlich zulässig. Allerdings ist es möglich, dass die Bank aufgrund interner Richtlinien die Eröffnung eines Bankkontos ablehnt. Es ist möglich, dass ausländische Investoren dabei detaillierte Informationen zu ihrer Identität und den Quellen ihrer Mittel offenlegen müssen (USA Patriot Act 2001).

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Sicherungsmittel

    Eine unmittelbare Entsprechung für den Eigentumsvorbehalt im deutschen Recht gibt es im amerikanischen Recht nicht.

    Sicherungsmittel

    Maßgebendes Gesetz für die Sicherungsmittel in den USA ist Artikel 9 Uniform Commercial Code (UCC), der praktisch als Modellgesetz für die einzelnen US-amerikanischen Bundesstaaten dient. Im Zweifelsfall gelten die entsprechenden Regeln des jeweiligen Bundesstaates. Die meisten Bundesstaaten haben jedoch die Regelungen des UCC in ihr Recht umgesetzt. Das amerikanische Recht kennt verschiedene vertraglich bestellte dingliche Sicherungsrechte an einer Sache zur Sicherung einer Forderung, welche unter dem Begriff security interests zusammengefasst sind. In einer Vielzahl von Fällen wird ein security interest eine Kaufpreisforderung sichern (purchase money security interest).

    Das Sicherungsrecht entsteht an der Sache durch attachment und wird in der Regel durch perfection wirksam.

    Attachment

    Ein Sicherungsrecht an einer Sache entsteht durch

    1. Einigung der Parteien,
    2. Leistung der Sicherungssache durch den Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber und
    3. Verfügungsberechtigung des Sicherungsgebers.

    Liegen Einigung, Leistung und Verfügungsberechtigung vor, ist das Sicherungsrecht attached. Die wirksame Einigung wird durch den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung (security agreement) erreicht.

    Perfection/Filing

    Damit das Sicherungsrecht gegenüber Dritten, wie zum Beispiel anderen Gläubigern, im Falle der Schuldnerinsolvenz durchsetzbar ist, wird die sogenannte perfection an der Sicherungssache vorgenommen. Üblicherweise ist eine Registrierung (filing) erforderlich. Eine Registrierung kann allerdings in bestimmten Fällen auch entbehrlich sein (zum Beispiel, wenn es sich um ein purchase money security interest an Verbrauchsgütern handelt). Registriert werden muss nicht die Sicherungsvereinbarung. In den meisten Fällen wird das security interest durch ein sogenanntes financing statement öffentlich registriert. Das financing statement muss alle wesentlichen Angaben, wie die Namen des Schuldners und Gläubigers sowie Angaben zum Sachverhalt enthalten. Einzureichen ist es beim Department of State des Sitzstaates des Sicherungsgebers, bei der Division of Corporation. Das Sicherungsrecht genießt mit perfection Vorrang vor allen ungesicherten Rechten und Gläubigern, die nur attached oder später registriert worden sind. Zudem bleibt das Sicherungsrecht auch bestehen, wenn das Sicherungsgut unberechtigt an einen Dritten veräußert wird.

    Verwertung des Sicherungsgut

    Für den Fall der Nichterfüllung oder Verzug des Schuldners besteht für den Gläubiger ein Verwertungsrecht auf die Sicherungssache. Sofern sich die Sache nicht im Besitz des Gläubigers befindet, kann sich der Gläubiger die Sache zum Zweck der Verwertung verschaffen. Neben dem Gerichtsverfahren steht ihm hier auch die Selbsthilfe zur Verfügung. Sofern der Gläubiger bei der Verwertung der Sicherungssache einen Überschuss generiert, steht dieser dem Sicherungsgeber zu.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Produzentenhaftung

    Die Produkthaftung (product liability) ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt.

    In den USA gibt es kein einheitliches Produkthaftungsgesetz. Als Bundesgesetz existiert der Consumer Product Safety Act (CPSA), der einschlägige Regelungen zu Produktsicherheitsregelungen von Konsumgütern enthält und abweichende einzelstaatliche Regelungen zu den entsprechenden Themen ausschließt (15 USC §§ 2051 bis 2089). Der CPSA verlangt nach Änderungen durch den Consumer Product Safety Improvement Act (CPSIA) neben verstärkten Anforderungen an die Produktsicherheit von Kinderprodukten bei allen Verbraucherprodukten eine Konformitätserklärung. 

    Anspruchsgrundlagen

    Das Recht der USA kennt drei Anspruchsgrundlagen für die Produkthaftung, nämlich die vertragliche Haftung (breach of warranty), die Fahrlässigkeitshaftung (negligence) und die Gefährdungshaftung (strict liability).

    Vertragliche Haftung

    In Bezug auf die vertragliche Haftung ist zu beachten, dass die Vorschriften des einheitlichen US-amerikanischen Handelsgesetzbuchs (Uniform Commercial Code - UCC), das auf Verträge über bewegliche Gegenstände anwendbar ist, in Art. 2 UCC ausdrückliche und stillschweigende Gewährleistungen regeln, die Grundlage eines vertraglichen Haftungsanspruchs sein können. 

    Weitere Informationen zum Gewährleistungsrecht finden Sie im Abschnitt USA: Gewährleistungsrecht.

    Fahrlässigkeitshaftung

    Im Rahmen der Fahrlässigkeitshaftung haftet der Hersteller bei fehlerhaften Produkten, wenn er bei der Herstellung oder Planung seiner Produkte fahrlässig gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, deren Verletzung zu einem beim Kunden vorhersehbaren Schaden geführt hat. Eine vertragliche Beziehung zum Kunden ist hier nicht erforderlich. Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Bruch der Sorgfaltspflicht und die dadurch erfolgte Rechtsverletzung.

    Gefährdungshaftung 

    Der Entstehung der amerikanischen Gefährdungshaftung in Bezug auf die Produkthaftung liegen die gleichen Überlegungen wie in Deutschland zugrunde. Der Hersteller hat gegenüber seinen Konsumenten eine besondere Verantwortung und muss deshalb auch für Schäden aus seinen Produkten die Verantwortung übernehmen. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und den Beklagten ist nicht erforderlich. Ebenfalls irrevalent ist, ob der Beklagte seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

    Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Gefährdungshaftung:

    • Herstellungsfehler - Beim Herstellungsfehler weicht das Produkt wesentlich von der Produktionslinie ab, im deutschen Recht als "Ausreißer" bezeichnet.
    • Designfehler - Beim Designfehler wird das Produkt den allgemeinen Qualitätsanforderungen nicht gerecht. Im Gegensatz zu Herstellungsfehlern ist die gesamte Produktionslinie betroffen.
    • Drittens existieren dann noch die Fälle von unzureichenden Bedienungsanleitungen, Warnungen und Instruktionen.

    Die gängige Rechtsprechung legt bei der Beurteilung von Designfehler die Verbrauchererwartung (customer expectations) oder eine Kosten-Nutzen-Analyse (risk-benefit-Test) zugrunde. Nach der Verbrauchererwartungsanalyse ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht den vernünftigen Sicherheitsanforderungen eines durchschnittlichen Verbrauchers entspricht. Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse wird ein Produkt als fehlerhaft angesehen, wenn das Schadensrisiko im groben Missverhältnis zum Konstruktionsvorteil beziehungsweise Nutzen und Kosten steht. 

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem in den GTAI-Rechtsberichten US-Produkthaftung: Wer haftet? und US-Produkthaftung: Inhalt und Umfang der Ersatzpflicht.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Vertriebsrecht

    Zum Markteinstieg in den USA können die Produkte über Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und Franchisenehmer vertrieben werden.

    Das Vertriebsrecht ist nicht bundesrechtlich geregelt, jedoch haben die meisten Einzelstaaten Gesetze geschaffen, die die Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und Handelsvertretern regeln (independent contractor beziehungsweise sales representative laws). Die Vertriebsform des Franchising hingegen unterliegt zahlreichen sowohl bundes- als auch einzelstaatlichen Bestimmungen (Federal Trade Commission Franchise Rule, Franchise Acts, Uniform Franchise Offering Circular Guidelines). Daneben ist das Kartellrecht zu beachten, wonach bestimmte Formen der Preisbindung für Handels- und Vertragshändler untersagt sind.

    Handelsvertreter

    Handelsvertreter (sales representative) ist allgemein jemand, der selbständig auf Provisionsbasis Geschäfte für einen Unternehmer beziehungsweise Anbieter (supplier) vermittelt ohne dabei auf eigene Rechnung zu handeln. Gesetzliche Vorgaben für die Vereinbarung gegenseitiger Rechte und Pflichten (zum Beispiel Registrierung, Vertragslaufzeit, Kündigung, Wettbewerbsverbot) bestehen kaum. Die sales representative laws legen jedoch fest, ob schriftliche Verträge geschlossen werden müssen und wann die Provision fällig ist.

    Vertragshändler

    Vertragshändler (distributors/merchant wholesalers) sind unabhängige Unternehmer, die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren von Lieferanten beziehen und diese an Einzelhändler weiterveräußern. Für diese Vertriebsform bestehen kaum gesetzliche Regelungen. Denkbar ist, dass einzelstaatliche Schutzgesetze zur Anwendung kommen (zum Beispiel Wisconsin Fair Dealership Law), die die Aufhebung oder Abänderung von Vertragshändlerverträgen erschweren.

    Weitere Informationen zum Handelsvertreter und Vertragshändler finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht in den USA

    Kommissionär 

    Eine weitere Möglichkeit bietet der Abschluss eines Kommissionsvertrages. Bei einem Kommissionsvertrag übernimmt es der Kommissionär, gewerbsmäßig Waren für Rechnung des Unternehmens (Kommittenten) im eigenen Namen zu verkaufen. Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Unternehmer bei der Ausführung weisungsgebunden. Es handelt sich hierbei um eine Zwischenlösung zwischen Eigen- und Fremdvertrieb. Die Rechtsbeziehung sind etwas komplizierter als bei der Etablierung eines normalen Handelsvertreter- oder Vertragsverhältnisses, weswegen das Kommissionsmodell am Markt kaum zu finden ist.

    Franchising

    Eine weitverbreitete Form des Vertriebes ist das Franchising. Beim Franchising stellt ein Franchisegeber (franchisor) einem Franchisenehmer (franchisee) die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Der Franchisegeber erteilt dem Franchisenehmer eine Lizenz zur Herstellung oder zum Verkauf von Produkten mit auf den Franchisegeber eingetragenen Warenzeichen oder zur Erbringung von Dienstleistungen unter dem Markennamen des Franchisegebers. Auch bei dieser Vertriebsform hat der Lieferant das Recht, die Geschäftsführung des Vertreibers zu kontrollieren, der ansonsten organisatorisch unabhängig ist, jedoch mit Know-how, Namen, Symbolen, Gebrauchsmustern und Patenten des Franchisegebers arbeitet.

    Zum Schutz des potentiellen Käufers/Investors gibt es von der Bundeskartellbehörde (Federal Trade Commission), die den Inhalt und Umfang dieser Vertretungen überwacht, die sogenannte Franchise Rule. Danach müssen Franchisegeber ihren Franchisenehmern ein sogenanntes disclosure document mit 23 bestimmten Informationen über das angebotene Franchise, die Mitarbeitenden sowie andere Franchises zur Verfügung stellen.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Öffentliche Aufträge

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss grundsätzlich durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen.

    Ausschreibungsinformationen 

    In den USA werden sämtliche öffentlichen Aufträge aller öffentlichen Einrichtungen des Bundes in der Online-Datenbank der US-Regierung veröffentlicht. Aufträge des US Postal Service, der US-Luftfahrtbehörde, sogenannte Federal Aviation Administration, des US-Einlagensicherungsfonds, sogenannte Federal Deposit Insurance Corporation, haben ihre eigene Vergabepraxis. Die einzelnen Bundesstaaten haben ihre eigenen zu vergebenden öffentlichen Aufträge, die in den jeweiligen Online-Datenbanken der zuständigen Behörden veröffentlicht werden.

    Einige Aufträge werden nur an bestimmte Unternehmenstypen, wie zum Beispiel kleine Unternehmen oder von Frauen geführte Unternehmen, vergeben. Um sich um solche öffentlichen Aufträge bewerben zu können, benötigen Unternehmen ein certificate, das nachweist, dass das Unternehmen ein Unternehmen der jeweiligen Kategorie ist. Das sogenannte Procurement Technical Assistance Center (PTAC) unterstützt kleine Unternehmen hierbei. Das PTAC ist eine Einrichtung der U.S. Small Business Administration, eine Behörde, die kleine und mittlere Unternehmen unterstützt.

    Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in den USA mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Vergabeverfahren

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss grundsätzlich durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen. Das Vergaberecht in den USA wird auf Bundesebene im Wesentlichen in Title 41 US Code (Öffentliche Aufträge) und in der dazugehörenden Verordnung Federal Acquisition Regulation (48 C.F.R. - Code of Federal Regulations) geregelt.

    Die Behörden führen die Vergabe ihrer öffentlichen Aufträge entweder im Rahmen eines verdeckten Bieterverfahrens (sealed bidding) durch oder bieten Unternehmen die Möglichkeit, verhandelbare Preisvorschläge (competitive proposals) abzugeben. Behörden haben die Möglichkeit, ihre Aufträge im Rahmen eines vereinfachten Vergabeverfahrens zu vergeben, wenn die zu vergebende Dienstleistung einen Wert von 150.000 US-Dollar (US$) nicht übersteigt. Bauaufträge werden meistens im Rahmen verdeckter Bieterverfahren vergeben. Unternehmen wird indes die Möglichkeit gegeben verhandelbare Preisvorschläge abzugeben, wenn eine bestimmte Ware aus dem Ausland bezogen beziehungsweise die Dienstleistung im Ausland erbracht werden muss.

    Im Rahmen eines verdeckten Bieterverfahrens veröffentlicht die jeweilige Behörde oder öffentliche Einrichtung die Aufforderung, Angebote abzugeben. Anschließend muss das Angebot bis zum Ablauf einer gesetzten Frist abgegeben werden. Die Angebote werden ausgewertet. Danach wird der Auftrag an das Unternehmen vergeben, welches das günstigste Angebot abgegeben hat; dies basiert auf preisbedingten Faktoren.

    Der Ablauf des Verfahrens, in dem Unternehmen die Möglichkeit haben, verhandelbare Preisvorschläge abzugeben, variiert je nach Projekt. Bei großen Projekten ist es nicht unüblich, dass die Behörde eine Versammlung mit Industrievertretern einberuft, bevor sie öffentlich dazu aufruft, Preisvorschläge einzuholen. Einige Behörden beschränken die Anzahl auf aussichtsreiche Bewerber, nachdem Preisvorschläge abgegeben wurden. Sofern die Behörden Verhandlungen mit den Bewerbern durchführen, müssen sie nach mehreren Verhandlungsrunden ein oder mehrere auf den Verhandlungen beruhende Preisvorschläge einholen. Das Setzen einer Frist zur Abgabe von Angeboten liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, die die Ausschreibung veröffentlicht hat.

    Die Behörden müssen sämtliche für die Auftragsvergabe ausschlaggebenden Kriterien veröffentlichen. Viele Verträge öffentlicher Aufträge enthalten Vertragsbedingungen, die die Verlängerung von Verträgen ohne ein neues Vergabeverfahren ermöglichen. Behörden haben auch die Möglichkeit, Änderungen im Vertrag vorzunehmen, wonach zum Beispiel die Anzahl der Dienstleistungen und Waren reduziert beziehungsweise erhöht werden können. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Vertragsänderung einen Anspruch auf Preisanpassung beziehungsweise auf Anpassung der Abgabefrist.

    Rechtschutzsystem 

    Teilnehmende eines Vergabeverfahrens, die eine Verletzung ihrer Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften beanstanden wollen, können einen Nachprüfungsantrag (bid protest) bei der jeweiligen Behörde, dem Government Accountability Office (Bundesrechnungshof) oder dem US Court of Federal Claims einreichen und dadurch die Vergabepraxis der Behörde angreifen.

    Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf das behördliche Verfahren während oder nach Durchführung des Auftrages (zum Beispiel bei Bestellung, Abrechnung und Bezahlung) müssen zunächst bei dem zuständigen Bearbeiter nach den Grundsätzen des Contract Dispute Act (41 U.S.C. §§ 7101 bis 7109) angezeigt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss 10 Tage nach Auftragsvergabe beziehungsweise nach Kenntniserlangung der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Behörde eingereicht werden. Wenn der Anzeige nicht entsprochen beziehungsweise sie nicht innerhalb von 60 Tagen beschieden wird, kann der Auftragnehmer ein Rechtsmittel bei dem Board of Contract Appeals (besonderes Verwaltungsgericht) oder bei dem US Court of Federal Claims einreichen.

    Local-Content-Erfordernisse

    In einigen Dienstleistungssektoren müssen sogenannte Local-Content-Erfordernisse beachtet werden. Local-Content-Erfordernisse sind Gesetze, die für die Erteilung bestimmter öffentlicher Aufträge die Verwendung nationaler Zulieferteile beziehungsweise die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen, die in dem jeweiligen Staat ansässig sind, voraussetzen. Ausländische Unternehmen, die in den USA eine Gesellschaft gegründet haben beziehungsweise dort eine Produktionsstätte unterhalten, werden in der Regel als US-Unternehmen betrachtet.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Investitionsrecht

    Ausländische Investitionen sind in vielen Bereichen zulässig.

    Ausländische Investoren werden in den USA grundsätzlich wie US-amerikanische Investoren behandelt und sind in vielen Bereichen zulässig, unterliegen aber in bestimmten Bereichen Beschränkungen, wie zum Beispiel in der Flugzeug- und Schifffahrtsindustrie, im Telekommunikationssektor und im Verteidigungssektor. Zudem unterliegen ausländische Unternehmen bundesgesetzlichen und einzelstaatlichen Anmeldeerfordernissen und verschiedenen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten.

    Die Regierung ist nach dem International Investment and Trade in Services Survey Act (IITSSA, 22 USC §§ 3101 ff.) gesetzlich verpflichtet, ausländische Investitionen statistisch zu erfassen. Ausländische Investoren unterliegen deswegen Berichtspflichten gegenüber dem Bureau of Economic Analysis (BEA). Einzelheiten sind in den Ausführungsvorschriften zum IITSSA, dem Code of Federal Regulations, Title 15, Chapter 8, Part 801 enthalten. 

    Daneben ist auf bundesgesetzlicher Ebene vor allem der Defense Production Act of 1950 relevant (USC, Title 50 Appendix, Defense Production Act, Title VII, §§ 2061 bis 2171). Nach diesem Gesetz müssen ausländische Investoren eine Transaktion (Erwerb einer Beteiligung, Fusion, Übernahme), die Auswirkungen auf die "nationale Sicherheit" der USA haben kann, dem Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) melden. Dabei geht es nicht nur um Investitionen im Rüstungsbereich, sondern zum Beispiel auch um die Energieversorgung und andere "kritische" Infrastrukturen.

    Weiterhin ist der Foreign Investment and National Security Act (FINSA) von 2007 zu beachten, der insbesondere auf Investments durch ausländische Regierungen abzielt. Danach muss der Direktor der nationalen Nachrichtendienste gemeinsam mit dem CFIUS überprüfen und dem Kongress mitteilen, ob Investitionen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen oder zur Kontrolle über Energieanlagen oder entscheidende Infrastruktur oder Technologie führen.

    Der Erwerb von Agrarflächen ist für Ausländer limitiert. Zuständige Behörden für das Anmeldeverfahren sind das BEA und die Farm Service Agency (FSA), eine Behörde des Agrarministeriums.

    Einzelne Bundesstaaten sehen daneben branchenspezifische Anmeldeverfahren vor (zum Beispiel im Versicherungs- und Bankwesen). Schließlich müssen ausländische Investoren bei der Abwicklung zum Beispiel von Bankgeschäften über amerikanische Institute detaillierte Informationen zu ihrer Identität und den Quellen ihrer Mittel vorlegen. Rechtsgrundlage ist der USA Patriot Act 2001, der Bankinstitute zu erhöhter Sorgfalt bei der Eröffnung von Bankkonten für Neukunden verpflichtet.

    Die wirtschaftsfördernden Maßnahmen auf Bundes-, einzelstaatlicher oder örtlicher Regierungsebene sind zahlreich. Eine gute Informationsquelle ist die Economic Development Administration (EDA) und die Small Business Administration (SBA). Es können zum Beispiel Steuererleichterungen (tax credits) oder auch Investitionszuschüsse für Herstellungs- und Verarbeitungsvorhaben (manufacturing tax credit) gewährt werden. Die Kreditvergabe an (ausländische) Privatpersonen erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Tests (häufig FICO-Test), die zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit dienen.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Gesellschaftsrecht

    Das amerikanische Gesellschaftsrecht ist auf einzelstaatlicher Ebene geregelt.

    In den USA existiert kein bundeseinheitliches normiertes Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt auf diesem Gebiet den Bundesstaaten. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Inzwischen gibt es allerdings Bestrebungen, die einzelstaatlichen Regelungen durch uniform laws zu vereinheitlichen.

    Sole Proprietorship

    Bei der sole proprietorship handelt es sich um ein Einzelunternehmen beziehungsweise um ein Unternehmen, das einer einzelnen Person gehört (Ein-Mann-Betrieb). In der Regel wird die sole proprietorship durch eine bloße örtliche Namensregistrierung (license) gegründet. Die sole proprietorship besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensverbindlichkeiten.

    Je nach Geschäftsgegenstand können etwaige Genehmigungen erforderlich sein (zum Beispiel liquor license, hotel license und real estate license).

    General Partnership/Limited Partnership

    Eine strikte Unterteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften besteht im Recht der einzelnen Bundesstaaten nicht. Dennoch sind die partnerships in den USA (general partnership beziehungsweise limited partnership) in ihrer Ausgestaltung mit den deutschen Personengesellschaften vergleichbar.

    Die general partnership ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht gemeinschaftlich als Miteigentümer ein Geschäft (business) betreiben. Die Gründungsvoraussetzungen sind sehr einfach. Eine Eintragung in ein Register ist nicht erforderlich. Die general partnership entsteht durch den Abschluss eines partnership agreement. Dieses muss nicht in schriftlicher Form abgeschlossen werden, eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind grundsätzlich alle Gesellschafter befugt. Eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter existiert nicht. Jeder Gesellschafter haftet den Gläubigern der partnership gegenüber unmittelbar und unbeschränkt. Bei der general partnership handelt es sich um die einfachste Gesellschaftsform, die der deutschen BGB-Gesellschaft ähnelt.

    Die limited partnership besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (general partner) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (limited partner), dessen Haftung auf die geleistete Einlage beschränkt ist. Sie ist daher vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft. Im Unterschied zur general partnership sind hier einige Formvorschriften zu beachten. Die limited partnership muss in das Gesellschaftsregister des jeweiligen Bundesstaates eingetragen werden. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berechtigt.

    Corporations

    Business corporations existieren im US-Recht in verschiedenen Formen. Die beiden wichtigsten sind die public corporation (deren Anteile öffentlich gehandelt werden) und die close corporation (deren Anteile sich im Besitz von nur wenigen Anteilseignern befinden). Corporations werden von einem board of directors geführt. Neben der Überwachung der Gesellschaft ist dem board auch das Management anvertraut. Abzugrenzen vom board sind die sogenannten officers, denen die Führung des Tagesgeschäfts obliegt. Die officers werden vom board of directors eingesetzt beziehungsweise in ihre Ämter gewählt. Festgelegt werden die Ämter durch die bylaws des Unternehmens oder durch das Gesellschaftsrecht der Einzelstaaten. Gewöhnlich wird bei größeren Unternehmen eine weitgehende Aufgabenverteilung vorgenommen. Hinsichtlich dessen bestehen die officers aus einem president, vicepresident, secretary und treasurer. Die Haftung einer corporation erstreckt sich auf das Gesellschaftsvermögen.

    Limited Liability Company (LLC)

    Großer Beliebtheit erfreut sich auch die LLC. Die Beliebtheit ist ein Resultat aus ihrer Eigenart als gemischte Gesellschaftsform, bei der sowohl Bestandteile der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft miteinander verbunden werden. Als Merkmale einer Kapitalgesellschaft können die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter angesehen werden. Im Unterschied zu einer corporation können jedoch Geschäftsanteile nicht frei übertragen werden. Mithin können der Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters zur Auflösung der LLC führen. 

    Weitere Informationen zur Gesellschaftsgründung in den USA finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Unternehmensgründung in den USA.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Gewerblicher Rechtsschutz

    Das Patentrecht ist bundesrechtlich ausgestaltet.

    Patentrecht

    Rechtsgrundlage des Patentrechts (patent law) in den USA ist der Patent Act von 1952. Dieser ist inzwischen mehrfach geändert worden. Die wohl bedeutendste Änderung ist durch den Leahy Smith American Invents Act (AIA) aus dem Jahr 2011 erfolgt. Bis zum Inkrafttreten des AIA wurden in den Vereinigten Staaten Patente nach dem "first-to-invent"-System verteilt. Infolge des AIA gilt in den USA allerdings nunmehr ein "first-inventor-to-file"-System. Maßgeblich ist also, wer zuerst ein Patent für eine bestimmte Erfindung beantragt hat.

    Grundsätzlich existieren nach US-amerikanischen Patentrecht drei Arten von Patenten: 

    1. utility patents (Patente für technische Innovationen),
    2. plant patents (Sortenschutz) und
    3. Patente für ornamentales Design.

    Für die Patentierbarkeit muss die Erfindung gewerblich anwendbar (useful) sowie auf dem Stand der Technik neu (new) sein. Ferner muss eine ausreichende Erfindungshöhe gegeben sein und nach 35 USC § 112 (a) ist es erforderlich, dass die Erfindung in der Antragsschrift eindeutig dargestellt ist.

    Beginnend mit der Patentanmeldung beträgt die Schutzfrist 20 Jahre.

    Markenrecht

    Das US-Markenrecht (trademark law) ist Teil des Bundes- und des Einzelstaatenrechts. Maßgeblich auf Bundesebene ist der Lanham Act (15 USC §§ 1051 ff.). Der Lanham Act ist mehrfach ergänzt worden. Die wohl bedeutendsten Ergänzungen sind der Federal Trademark Dilution Act (15 USC § 1125 (c)) und der Trademark Law Revision Act von 1988 (15 USC §§ 1051-1128 (1988)).

    Ein wesentlicher Unterschied zur Gemeinschaftsmarke in der EU nach der Unionsmarkenverordnung ist, dass in den USA das Markenrecht dem zusteht, der eine Marke, die geeignet ist, die Produkte von anderen Produkten zu unterscheiden, als erster nutzt. In den USA hängt der Schutz von der Nutzung der Marke im Geschäftsverkehr ab. Eine Registrierung ist obligatorisch. Anmeldungen von Marken zur obligatorischen Registrierung sind in englischer Sprache (eine Online-Anmeldung ist möglich) an das Patent and Trademark Office zu richten. Die obligatorische Registrierung bringt gewisse Vorzüge mit sich: Die Registrierung führt unter anderem zum Anscheinsbeweis, dass derjenige, der die Marke registriert hat, deren rechtmäßiger Eigentümer ist.   

    Urheberrecht

    In den USA ist das Urheberrecht (copyright law) im Copyright Act von 1976 geregelt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus 17 USC § 102. Erforderlich ist danach, dass es sich um ein Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt, das auf einem physischen Medium gespeichert oder von dort zugänglich ist. Nach 17 USC § 102 (b) erstreckt sich der Urheberrechtsschutz für ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk nicht auf eine Idee, ein Verfahren, einen Prozess, ein System, eine Betriebsweise, ein Konzept, ein Prinzip oder eine Entdeckung, unabhängig von der Form, in der es beschrieben, erklärt, illustriert oder verkörpert wird bei solchen Arbeiten.

    Der Urheberschutz entsteht mit der Schaffung des Werks und ist nicht an eine Registrierung geknüpft. Um einen Rechtsstreit in Bezug auf eine Urheberrechtsverletzung eines in den USA entstandenen urheberrechtlichen Werks führen zu können, ist die vorherige Registrierung allerdings erforderlich (17 USC § 411). In jedem gerichtlichen Verfahren gilt die Bescheinigung einer Eintragung, die vor oder innerhalb von fünf Jahren nach der Erstveröffentlichung des Werkes erfolgt ist, als Anscheinsbeweis für die Gültigkeit des Urheberrechts und der in der Bescheinigung genannten Tatsachen (17 USC § 410 (c)).

    Internationale Abkommen

    Die USA sind unter anderem Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) der WTO,
    • Berner Konvention (Berne Convention) von 1971 zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken,
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Fassung von 1967,
    • Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens von 1978,
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty),
    • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken,
    • Singapurer Markenrechtsvertrag (Singapore Treaty on the Law of Trademarks) von 2006.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Rechtsverfolgung

    Bei der Rechtsverfolgung von Ansprüchen in den USA ist die Zweigliedrigkeit des Gerichtssystems zu berücksichtigen.

    Bundes- und Einzelstaatengerichte

    Die Bundesgerichtsbarkeit (Federal Courts) und die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten (State Courts) bilden zwei grundsätzlich voneinander unabhängige Systeme.

    Die Bundesgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:

    1. District Courts,
    2. Circuit Court of Appeals,
    3. US Supreme Court. 

    Die Einzelstaaten haben in der Regel 

    1. County/District Courts,
    2. Appellate Courts und
    3. einen State Supreme Court.

    Bei der sachlichen Zuständigkeit (subject matter jurisdiction) können Bundes- und Einzelstaatengerichte konkurrierend zuständig sein. Das gilt insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen verschiedener (auch ausländischer) Staaten (diversity jurisdiction). Die örtliche Zuständigkeit (venue) richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der Beklagtenpartei, bei deliktischen Ansprüchen nach dem Ort des schädigenden Verhaltens.

    Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen besteht im Verhältnis zu den USA nicht. Die Regelungsbefugnis dieser Materie liegt damit bei den einzelnen Bundesstaaten, von denen viele Bundesstaaten einzelstaatliche Gesetze (Foreign Judgment Recognition Act) in Anlehnung an zwei Mustergesetze (Restatement (Third) of Foreign Relations Law und Uniform Foreign Money Judgment Recognition Act 1962, modifiziert durch den Uniform Foreign-Country Money Judgments Recognition Act 2005) erlassen haben. Die übrigen Bundesstaaten erkennen ausländische Gerichtsentscheidungen nach richterrechtlich entwickelten Maßstäben, wie zum Beispiel die comity doctrine, an. Wichtigste Kriterien sind der Inhalt (zum Beispiel Verurteilung zu einer Geldzahlung) und die Art der ausländischen Gerichtsentscheidung (zum Beispiel streitiges Verfahren, Versäumnisverfahren), die Gerichtshoheit des ausländischen Gerichts über den amerikanischen Beklagten im ausländischen Erstverfahren und die Gewährleistung von Verfahrensgarantien (zum Beispiel ordnungsgemäße Klagezustellung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeit), die dem due process-Gebot entsprechen müssen. Die USA sind Mitglied des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen von 1965 (HZÜ). Eine Auslandszustellung deutscher Schriftstücke an amerikanische Beklagte ist damit möglich.

    Der 2010 erlassene Securing the Protection of our Enduring and Established Constitutional Heritage (SPEECH) Act verbietet die Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Urteile wegen Beleidigung (libel judgments), soweit sie nicht mit dem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung (First Amendment) vereinbar sind.

    Eine Kostenerstattung, wie sie im deutschen Zivilprozessrecht geregelt ist, erfolgt nicht. Nach der American Rule hat jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, wobei die Prozesskosten (zum Beispiel Gerichtsgebühren) eher gering sind. Anders ist die Situation bei Anwaltskosten, die üblicherweise auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen, gegebenenfalls unter Einschluss von Erfolgshonoraranteilen (contingent fee), abgerechnet werden. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht.

    Schiedsgerichtbarkeit

    Die USA sind Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen vom 10. Juni 1958 (New York Convention). Dieses Abkommen regelt die Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen und auch die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche.

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  • USA: Steuerrecht

    Die Finanzverfassung der USA ist durch eine föderalistische Struktur geprägt.

    Die Steuerhoheit ist in den USA auf Bund, Bundesstaaten und Gemeinden aufgeteilt. Somit besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

    Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS)Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Der IRC regelt die Einkommensbesteuerung für natürliche Personen und Körperschaften. Ferner finden sich im IRC unter anderem auch Regelungen zum Steuerstrafrecht und dem Steuerverwaltungsrecht auf Bundesebene.

    Weiterführende Informationen in Bezug auf die Grundlagen des US-Steuerrechts enthält der GTAI-Rechtsbericht Grundlagen des US-amerikanischen Steuerrechts.

    Besteuerung von natürlichen Personen 

    Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des IRC. Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens). 

    Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen in den USA enthält der GTAI-Rechtsbericht Besteuerung auf US-Bundesebene.

    Besteuerung von Kapitalgesellschaften

    Auf Bundesebene erheben die USA eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC. 

    In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).

    Weiterführende Informationen in Bezug auf die Besteuerung von Gesellschaften finden sich in den GTAI-Rechtsberichten Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA und Besteuerung von Personengesellschaften in den USA.

    Sales and Use Tax statt Umsatzsteuer 

    Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen Bundesstaaten eine sogenannte sales and use tax, deren Höhe zwischen den Bundesstaaten erheblich variiert.

    Weiterführende Informationen in Bezug auf die sales and use tax finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Besteuerung in den US-Bundesstaaten.

    Doppelbesteuerungsabkommen 

    Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll ist am 28. Dezember 2008 in Kraft getreten und findet grundsätzlich ab dem 1. Januar 2008 Anwendung.

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  • USA: Arbeits-/Entsendevertrag

    Eine langfristige Entsendung umfasst einen Zeitraum ab einem Jahr bis zu fünf Jahren.

    Die Erforderlichkeit und Ausgestaltung eines Entsendevertrags ist unter anderem von der veranschlagten Dauer des Auslandsaufenthaltes des Mitarbeiters abhängig. Kurzfristige Auslandsaufenthalte sind weniger regulierungsbedürftig als Aufenthalte, die sich über mehrere Monate erstrecken und weitreichende visum-, sozialrechtliche sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

    Kurzfristige Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu einem Monat können regelmäßig im Rahmen der hausinternen Dienstreiseregelungen abgedeckt werden. Eine kurzfristige Entsendung liegt bei einer Tätigkeit im Ausland für einen Zeitraum zwischen sechs und 12 Monaten vor.

    Eine langfristige Entsendung umfasst einen Zeitraum ab einem Jahr bis zu fünf Jahren. Bei Entsendungen von längerer Dauer ist zu überlegen, ob der Arbeitnehmer eventuell zum US-Tochter- beziehungsweise Mutterunternehmen übertreten soll. In diesem Falle kommt es zu einem Wechsel des Arbeitgebers und es liegt eine Versetzung vor. Dazu wird ein (befristeter) lokaler Arbeitsvertrag sowie eine den inländischen Grundvertrag betreffende Ruhensvereinbarung abgeschlossen. Da dieser Schritt insbesondere in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht einschneidende Konsequenzen nach sich zieht, sollte professionelle Beratung hinzugezogen werden.

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  • USA: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

    Das einschlägige Visum hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck und der Dauer des geplanten Aufenthaltes ab.

    Rechtsgrundlagen

    Das Aufenthalts- und Einwanderungsrecht wird im Immigration and Nationality Act (Title 8 USC §§ 1101 ff.) geregelt. Zuständig für die Anwendung und Einhaltung des US-Einwanderungsrechts ist die Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), die dem U.S. Department of Homeland Security (DHS) untersteht.

    Einreise ohne Visum

    Deutsche Staatsangehörige sind im Rahmen des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (U.S. Visa Waiver Program) vom Visumszwang ausgenommen, wenn sie als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt in den USA nicht länger als 90 Tage dauert und der Reisende in Besitz eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets ist (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden).

    Seit dem 12. Januar 2009 erfordert die visumfreie Einreise eine vorherige Online-Registrierung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA). Die ESTA-Registrierung sollte 72 Stunden vor Abflug erfolgen.

    Wurden bestimmte Länder im Vorfeld vom Antragsteller bereist, so ist unter Umständen eine visumfreie Einreise nicht möglich. In dem Fall ist ein Visum zu beantragen.

    Aufenthalt

    Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen besteht Visumpflicht. Die Form des Aufenthaltsvisums (Kategorie B, L, H, E etc.) ist abhängig von der Person (Tourist, Geschäftsreisender, Fachpersonal, Händler, Investor, Journalist) und dem konkreten Aufenthaltsgrund des Antragstellers. Zuständige Behörden für die Erteilung eines Visums sind - je nach Visumtyp - die konsularische Abteilung der amerikanischen Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und München. Visa müssen grundsätzlich persönlich unter Absolvierung eines Interviews beantragt werden. 

    Einwanderungsvisa können nur beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.

    Für Montageaufenthalte in den USA empfehlen die Generalkonsulate grundsätzlich das B1-Geschäftsreisevisum zu beantragen. Für Montagearbeiten und die Inbetriebnahme von aus Deutschland in die USA gelieferten Maschinen und Einrichtungen gibt es eine Sonderregelung im Rahmen des B1-Visums für Geschäftsreisende. Es erlaubt die Einreise von Personen, die Spezialkenntnisse haben, welche notwendig sind, um die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen zur Montage, Wartung, Reparatur oder Einarbeitung zu erfüllen; ausgenommen sind Bauarbeiten. Es ist empfehlenswert, bei der Einreise den Kaufvertrag in englischer Sprache mit sich zu führen, aus dem hervorgeht, dass die Montage, Reparatur- oder Wartungsarbeiten der aus Deutschland gelieferten Maschinen oder Anlagen als werkvertragliche Nebenleistung vereinbart wurden. Verträge über die Dienstleistungserbringung als solche können als nicht ausreichend angesehen werden.

    Das L1-Visum ist für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitenden vorgesehen. Erforderlich hierfür ist, dass der Mitarbeiter innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt gewesen ist, und bei einer Filiale der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft desselben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitende Angestellte oder spezialisierte Fachkraft tätig werden wird.

    Ein E2-Visum wird Unternehmern ausgestellt, die in den USA Investitionen tätigen wollen. Dabei muss neben weiteren Voraussetzungen die Firma real existieren und startbereit sein. Zudem muss die Investitionssumme beträchtlich (substantial) sein. Als beträchtlich angesehen wird eine Summe ab circa 100.000 US-Dollar. Unternehmer, denen ein E2-Visum ausgestellt wird, können auch für ihre Mitarbeitenden, die eine leitende Position innehaben oder über Spezialwissen verfügen, ein E2-Visum beantragen.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Anerkennungsverfahren

    Wer in den USA Dienstleistungen in bestimmten Branchen erbringen möchte, muss die einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen beachten.

    Die Zulassungsvoraussetzungen variieren zwischen den jeweiligen Bundesstaaten und den einzelnen Kommunen. Erfahrungsgemäß bedürfen insbesondere die folgenden Berufe einer Zulassung, um in dem jeweiligen Bundesstaat eine Dienstleistung erbringen zu können: Architekten, Ingenieure, Elektriker, Betreiber von Hebetechniken, Gas-/Wasser-Installateure, Schweißer, Bausanierer, Landschaftsgärtner, Kranführer, Sprengmeister oder Immobilienmakler. Um Dienstleistungen im Rahmen dieser Berufe erbringen zu können, müssen die entsprechenden Zulassungen vor Aufnahme beziehungsweise Ausübung der Tätigkeit beantragt werden. Wird die Gefahrverantwortung bei Baugewerken übernommen, muss zudem eine sogenannte contractor´s licence vorliegen. Diese ist vor Übernahme eines Projektes im jeweiligen Bundesstaat zu beantragen.

    Die Anerkennung ausländischer, berufsspezifischer Zulassungen ist grundsätzlich möglich. Die bundeseinheitlichen Vereinigungen der jeweiligen Berufe bieten in der Regel Ausländern, die eine äquivalente Ausbildung zu einem in den USA zertifizierten Beruf haben, die Möglichkeit, eine in Deutschland erworbene berufsspezifische Zulassung in den USA anerkennen zu lassen, teilweise kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein. Das Anerkennungsverfahren einer in Deutschland erworbenen Zulassung hängt von dem entsprechenden Beruf ab. Es muss ein Antrag auf Anerkennung bei der jeweiligen Berufsvereinigung gestellt werden. Die Vereinigung überprüft in der Regel anschließend in einem Evaluationsverfahren, ob die ausländische Befähigung zu dem jeweiligen Beruf mit der Berufsausbildung in den USA vergleichbar ist.

    Einige Bundesstaaten beteiligen sich nicht an einem solchen Anerkennungsverfahren. Daher ist es vor Aufnahme des Anerkennungsverfahren geboten, Informationen einzuholen, ob der US-Bundesstaat, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sich an einem bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahren beteiligt beziehungsweise ein eigenes Anerkennungsverfahren durchführt.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Mindestlöhne

    Der Mindestlohn für Arbeitnehmende der Bauindustrie orientiert sich an dem auf Bundes- und Bundesstaatenebene vorgeschriebenen Mindestlohn (minimum wage).

    Der Mindestlohn auf US-Bundesebene (für nonexempt employees) beträgt 7,25 US-Dollar (US$) pro Stunde. Trotz allem können die Bundesstaaten und Kommunen nach oben hin abweichen. Dementsprechend haben viele Bundesstaaten höhere Mindestlohnsätze. Eine Übersicht über die Mindestlöhne in den US-Bundesstaaten finden sich auf der Webseite des U.S. Department of Labor (Wage and Hour Division).

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Arbeitsschutz

    Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können nachhaltige Strafen zur Folge haben.

    Rechtsgrundlagen 

    Gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz wurden auf Bundesebene durch den sogenannten Occupational Safety and Health Act (OSH Act) und der dazu gehörigen Verordnung (29 C.F.R. - Code of Federal Regulations) festgelegt.

    Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen finden sich auf der Homepage der Occupational Safety and Health Administration (OSHA), insbesondere unter der Rubrik Bau (construction).

    In der Baubranche findet insbesondere 29 C.F.R. § 1926 Anwendung. Darin werden folgende Themen geregelt:

    • Arbeits- und Gesundheitsschutz,
    • persönliche Schutzausrüstung,
    • Absturzsicherung,
    • Materiallagerung,
    • Überwachung von Werkzeugen und Maschinen,
    • Baugerüst,
    • Umweltschutz und Umgang mit giftigen Stoffen,
    • elektrische Sicherheit,
    • Gefahr- und Warnsymbole,
    • Feuerprävention und -schutz,
    • Rettungseinrichtungen.

    So müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine Arbeitsumgebung bieten, die frei von anerkannten Gefahrenquellen für Sicherheit und Gesundheit ist, wie zum Beispiel Belastungen durch giftige Chemikalien, beeinträchtigende Lärmbelästigungen, durch Maschinen verursachte Gefahren, durch Hitze und Kälte verursachte Gefahren oder von unhygienischen Bedingungen. 

    Zudem müssen Arbeitgeber, die Arbeitnehmende für ein Bauprojekt einstellen, einen Arbeitsplatz bieten, der frei von Gefahrenquellen ist, die den Tod oder schwere gesundheitliche Schäden beim Arbeitnehmer verursachen können. Dies gilt unabhängig davon, ob einer der normierten Standards im OSH Act für den jeweiligen Fall einschlägig ist oder nicht (vgl. Section 5A (1), OSH Act).

    Unfallversicherung

    Bei Bauprojekten sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Welche Versicherungen im Zusammenhang mit Bauprojekten notwendig sind, variiert zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Im Allgemeinen ist es in allen Bundesstaaten rechtlich vorgeschrieben - ausgenommen in Texas -, dass die Dienstleistungserbringer und deren Subunternehmer eine sogenannte Workers‘ Compensation Insurance für ihre Arbeitnehmenden abschließen müssen. Die Workers’ Compensation Insurance ist eine Unfallversicherung, die dem Arbeitnehmer Lohnfortzahlung sowie die Übernahme von Behandlungskosten infolge einer tätigkeitsbedingten Verletzung bietet. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Klageerhebung. Ein solcher Verzicht ist nur wirksam, wenn die Verletzung auf eine fahrlässige Handlung oder auf ein rein fahrlässiges Unterlassen des Arbeitgebers zurückzuführen ist. Sofern der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt beziehungsweise eine gebotene Handlung vorsätzlich unterlassen hat, ist der Klageverzicht nicht wirksam. 

    In den meisten Bundesstaaten ist es zudem rechtlich vorgeschrieben, dass bei Abschluss eines Bauvertrages der Dienstleistungserbringer und der gegebenenfalls kontrahierte Subunternehmer bestimmte Versicherungen vorweisen muss oder sich vertraglich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung verpflichtet. Dazu gehören unter anderem folgende Versicherungen:

    • Haftpflichtversicherung,
    • Gebäudeversicherung,
    • Kfz-Versicherung,
    • Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Ingenieure, Kreditausfallversicherung und Produkthaftpflichtversicherung.

    Oftmals schließt der Bauherr bei Abschluss eines Bauvertrages auch eine Lebensversicherung für die von ihm auf seiner Baustelle beschäftigten Arbeitnehmenden ab.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Sozialversicherung

    In den USA besteht eine Sozialversicherungspflicht.

    Jeder Arbeitnehmer muss bei Einstellungsbeginn das Formblatt I-9 (Employment Eligibility Verification) ausfüllen. Bei Einstellungsbeginn muss der Arbeitgeber anhand amtlicher Ausweise die Identität und die Befähigung zur Beschäftigung überprüfen. Sofern ein Dienstleistungsvertrag mit öffentlichen Einrichtungen und Behörden abgeschlossen wird, muss die Arbeitsberechtigung durch das sogenannte E-Verify-System elektronisch überprüft werden.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt mit einer Kopie des Passes oder einem in den USA anerkannten amtlichen Ausweises, einer Kopie der Social Security Number und einer Kopie des Arbeitsvisums so aufzubewahren, dass alle Unterlagen bei behördlichen Kontrollen jederzeit vorgelegt werden können. Wenn der Arbeitgeber kein oder ein falsches beziehungsweise ein falsch ausgefülltes Formblatt I-9 bei behördlichen Kontrollen vorlegt, ist dies ein Verstoß gegen Bundesrecht. Der Arbeitgeber muss mit einem Bußgeld rechnen. Dasselbe gilt, wenn ein Bauunternehmer vorsätzlich einen Arbeitnehmer beschäftigt, der keine Arbeitsgenehmigung hat.

    Grundsätzlich gilt im deutschen Sozialversicherungsrecht das Territorialprinzip, das heißt für die Frage der Anwendung der Regelungen ist der Ort entscheidend, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird. Bei einer Beschäftigung mit Berührungspunkten in Deutschland und den USA können in beiden Ländern Versicherungs- und Beitragspflichten entstehen. Um gleichzeitige und somit doppelte Beitragspflichten zu vermeiden, wurde zwischen Deutschland und den USA ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, welches seit 1. Dezember 1979 in Kraft ist.

    Das Abkommen betrifft für Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Von der Geltung des Sozialversicherungsabkommens ausgenommen sind Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Der deutsche Arbeitnehmer unterliegt weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht, wenn die Voraussetzungen einer Entsendung vorliegen. Die Voraussetzungen einer Entsendung liegen vor, wenn sich der deutsche Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort eine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber auszuüben. Die Beschäftigung muss von vorneherein begrenzt sein und darf nicht mehr als fünf Jahre überschreiten. Zudem muss eine Perspektive für eine anschließende Weiterbeschäftigung nach der Auslandsbeschäftigung bestehen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der Broschüre der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) Arbeiten in den USA, Information zur Sozialversicherung.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Technische Normen

    Bei der Errichtung von Gebäuden müssen die Bauvorschriften der Bundesstaaten und Kommunen beachtet werden.

    Grundlagen

    Dabei unterscheiden sich die Bauvorschriften (Construction Codes) zwischen den Bundesstaaten und den Kommunen. Alle Bundesstaaten haben in ihre Construction Codes den sogenannten International Code (I-Code) aufgenommen. Der I-Code ist eine Zusammenfassung von Standards zu unterschiedlichen Bereichen, wie zum Beispiel Sicherheit und Feuerprävention, die bei der Errichtung von Gebäuden und Einrichtungen beachtet werden müssen.

    Energieeffizienz Bauen 

    In den USA existieren bundeseinheitliche Vorschriften, wonach bei der Errichtung von Gebäuden energieeffiziente Standards eingehalten werden müssen. Nach dem sogenannten Energy Policy and Conservation Act (EPCA) müssen bestimmte energieeffiziente Standards bei der Errichtung von Gebäuden hinsichtlich der Heizungs-, Be- und Entlüftungs- sowie Klimaanlagen bundesweit beachtet werden. Informationen hierzu bietet die American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning Engineers (ASHRAE). Die einzelnen Standards finden sich im Handbuch der ASHRAE. Nach dem EPCA müssen die Bundesstaaten zudem die Regelungen des sogenannten International Energy Conservation Code (IECC) umsetzen und energieeffiziente Standards in ihr Baurecht aufnehmen. Der IECC ist Teil des I-Code. 

    Interessant sind auch die vielfältigen Investitionsanreize, die auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene gewährt werden. Ein Beispiel dafür sind die Bundessteuergutschriften für den Einbau von energieeffizienten Gebäudeausstattungen. Details zu dem Angebot liefert die Database for State Incentives for Renewables and Efficiency.

    Darüber hinaus haben einige US-Bundesstaaten und Gemeinden Vorschriften erlassen, wonach bei der Errichtung von Gebäuden energieeffiziente Standards eingehalten werden müssen. So hat etwa der Bundesstaat Kalifornien den sogenannten California Green Building Standards Code verabschiedet. Danach müssen sowohl im Hinblick auf die Errichtung von Wohngebäuden als auch von Gebäuden, die zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, energieeffiziente Standards beachtet werden. Die Regelungen wurden in Abschnitt 11 des California Building Standards Code aufgenommen.

    Die von den Bundesstaaten und Kommunen eingeführten energieeffizienten Standards orientieren sich an den sogenannten Leadership in Energy and Environmental Design (LEED). LEED ist das in den USA anerkannte Standardregelwerk für die Errichtung von energieeffizienten Gebäuden. Das sogenannte US Green Building Council (USGBC) erteilt Personen, die entsprechenden Fachberufen angehören, ein certificate, das bescheinigt, dass sie besondere Kenntnisse im Hinblick auf die Errichtung von energieeffizienten Gebäuden besitzen, die den LEED-Anforderungen entsprechen. 

    Von Bedeutung ist zudem das Zertifizierungsprogramm ENERGY STAR der US Environmental Protection Agency (EPA). 

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Immobilienrecht

    Für EU-Bürger gibt es grundsätzlich kaum Beschränkungen beim Grundbesitzerwerb.

    Obgleich ein Notarwesen, vergleichbar mit dem deutschen System, ausgenommen Bundesstaat Louisiana, in den USA nicht besteht, werden die meisten Vordrucke, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb stehen, zum Beispiel Urkunden und Hypotheken, notariell beglaubigt. Der Immobilienerwerb erfolgt in der Regel in zwei Phasen: Kaufvertrag und closing.

    Kaufvertrag

    Für den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum ist zunächst ein schriftlicher Kaufvertrag (contract for sale and purchase) erforderlich, der unter anderem Bestimmungen zur Eigentumsübertragung, Kaufpreiszahlung, zu Rücktrittsrechten der Parteien und Gewährleistungen enthält. Der Vertrag kann durch zahlreiche Dokumente und Anhänge (rider, addendum) ergänzt werden. Da Gewährleistungsansprüche beim Immobilienkauf nicht gesetzlich geregelt sind, sondern durch Richterrecht (common law) entwickelt wurden, gilt das Prinzip "caveat emptor" (Käufer, sei wachsam). Der Käufer muss danach auf eine umfassende Regelung aller Eventualitäten achten und eine detaillierte Untersuchung (due diligence) der Immobilie und des Verkäufers durchführen. Viele Verträge enthalten deshalb beispielsweise Bestimmungen und Beschreibungen über ein Inspektionsrecht des Käufers, Versicherungen des Verkäufers, eventuell bestehende Mietverträge, den Zustand der Immobilie, Umweltangelegenheiten, Informationen über öffentliche Nutzungseinschränkungen oder Grunddienstbarkeiten der Immobilie sowie Regelungen für den Fall, dass eine Partei mit ihrer Leistung in Verzug kommt.

    Closing

    Der mit der Auflassung vergleichbare Vollzug (closing) vollendet den Eigentumsübergang am Grundstück und der Immobilie. Dabei wird dem Käufer in der Regel die Grundstücksübertragungsurkunde (warranty oder quitclaim deed) übergeben (delivery), wobei es allerdings auch ausreicht, wenn der Veräußerer durch Worte oder Taten den Willen zum Ausdruck bringt, endgültig und bindend einen Eigentümerwechsel zu vollziehen. Da es kein Grundbuch gibt, erfolgt eine Absicherung oftmals durch eine Versicherung (title insurance) gegen Mängel des Eigentumsrechtes des Verfügenden. Der Käufer erhält dann das Original einer entsprechenden vorläufigen Versicherungspolice des Verkäufers gegen Rechtsmängel bei Eigentumsübertragung (title insurance commitment).

    Land records

    Es gibt zwar keine dem deutschen Recht vergleichbare Veröffentlichung im Grundbuch. Der Eigentumsübergang wird jedoch beim sogenannten register of deeds beziehungsweise land register publiziert, indem die Grundstücksübertragungsurkunde in ein Register eingestellt wird. Anschließend erhält der Käufer eine Eintragungsmarke und die endgültig ausgestellte Versicherungspolice der Versicherung des Verkäufers gegen Rechtsmängel beim Eigentumsübergang (owner's title insurance policy). Der öffentliche Glaube des Registers ist jedoch nicht mit dem des Grundbuchs in Deutschland vergleichbar.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • USA: Informationen über die USA/Kontaktadressen

    Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in den USA.

    BezeichnungInternetadresse
    US-Generalkonsulat Frankfurt am Mainhttps://de.usembassy.gov/de/u-s-consulate-general-frankfurt-de/   
    Deutsche Botschaft Washingtonhttps://www.germany.info/us-de/vertretungen/botschaft
    Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New Yorkhttps://www.gaccny.com/
    U.S. Commercial Servicehttps://www.trade.gov/let-our-experts-help-0
    US-Steuerbehördehttps://www.irs.gov/
    U.S. Customs and Border Protection (CBP)https://www.cbp.gov/
    Occupational Safety and Health Administration (OSHA)https://www.osha.gov/
    United States Department of Labor (DOL)https://www.dol.gov/

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar. 

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • USA: Umweltschutzrecht

    Gesetzliche Regelungen zum Umweltschutzrecht finden sich auf Bundesebene sowie im Recht der einzelnen Bundesstaaten.

    Grundlagen

    Übergeordnetes Verfahrensgesetz im Bereich des Umweltrechts ist der National Environmental Policy Act (NEPA), er verpflichtet die Bundesbehörden, die Umweltauswirkungen ihres Handelns zu berücksichtigen.

    Darüber hinaus existieren viele spezifische Umweltgesetze:

    Gesetzliche Regelungen zur Planung und Erschließung von natürlichen Ressourcen auf Bundesebene finden sich unter anderem im Mineral Leasing Act, Outer Continental Shelf Lands Act, Federal Land Policy and Management Act, Mining Law of 1872 National Forest Management Act, Rivers and Harbors Act und Coastal Zone Management Act. Für Abfälle und bestimmte Produkte finden sich zusätzliche gesetzliche Vorschriften im Toxic Substances Control Act (TSCA), Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act und Federal Food, Drug and Cosmetic Act.

    Nahezu alle diese Gesetze haben Durchführungsverordnungen, die von der zuständigen Bundesbehörde erlassen und verwaltet werden. Zudem können die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Umweltgesetze haben.

    Luftemissionen (air emissions)

    Der CAA regelt Luftemissionen aus stationären und mobilen Quellen (stationary and mobile sources) und verpflichtet die US-Regierung, Luftschadstoffe zu regulieren, von denen sie feststellt, dass sie das Gemeinwohl gefährden können. Hinsichtlich dessen, ermächtigt der CAA die US Environmental Protection Agency - EPA (Umweltschutzbehörde), nationale Standards für die Luftqualität (National Ambient Air Quality Standards - NAAQS) festzulegen. Bisher hat die EPA NAAQS für sechs Schadstoffe festgelegt:

    1. Feinstaub (particulate matter),
    2. Ozon (ozone),
    3. Schwefeldioxid (sulphur dioxide),
    4. Stickstoffdioxid (nitrogen dioxide),
    5. Kohlenmonoxid (carbon monoxide) und
    6. Blei (lead).

    Der CAA verlangt auch, dass die EPA die Emissionen gelisteter gefährlicher Luftschadstoffe (listed hazardous air pollutants - HAPs) reguliert. Die Bundesstaaten müssen staatliche Umsetzungspläne (state implementation plans - SIPs) verabschieden, um die NAAQS zu erreichen und die Emissionen von Kriterien und gefährlichen Schadstoffen innerhalb ihrer Grenzen zu kontrollieren.

    Abfallregulierung (Regulation of waste)

    Der RCRA definiert Feststoffabfälle (solid waste) als jeden Müll (garbage), Abfall (refuse), Schlamm (sludge) und anderes entsorgtes Material. Im Untertitel C des RCRA finden sich Abfälle, die als gefährliche Abfälle eingestuft werden. In diesem Rahmen enthält der RCRA ein Regulierungssystem, einschließlich detaillierter Anforderungen für Erzeuger und Transporteure gefährlicher Abfälle sowie detaillierter Konstruktions- und Betriebsstandards für Behandlungs-, Lager- und Entsorgungsanlagen, die im Allgemeinen staatliche oder bundesstaatliche Genehmigungen erfordern.

    Von Jan Sebisch | Bonn

  • USA: Arbeitsrecht

    In den USA wird die Beschäftigung von Arbeitnehmenden durch verschiedene bundes- und einzelstaatliche Gesetze geregelt.

    Arbeitsverträge

    Grundsätzlich bieten die US-amerikanischen Arbeitsgesetze Arbeitgebern eine große Flexibilität in Bezug auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. In der Regel werden Arbeitsverträge allerdings nur mit leitenden Angestellten oder Mitarbeitern mit Spezialkenntnissen geschlossen. In einer Vielzahl der Fälle erhält ein neuer Mitarbeiter nur eine sogenannte Offer Letter. Diese beinhaltet nur das Anfangsdatum, die Stellenbezeichnung und die Höhe des Monatsgehalts.

    Befristungen von Arbeitsverträgen sind eher ungewöhnlich. Üblicherweise wird vereinbart, dass ein Arbeitsvertrag so lange läuft, bis er (mit oder ohne Grund) gekündigt wird. Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch existieren nicht. Daher kann der Urlaub frei vereinbart werden.

    Vertragsbeendigung und Kündigungsschutz

    In den USA kann ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag oder einseitige Kündigung beendet werden. Arbeitsverträge sind üblicherweise at will, das bedeutet, dass sie jederzeit mit oder ohne Grund gekündigt werden können. Gesetzliche Kündigungsfristen existieren nicht. Insofern ein Arbeitsvertrag keine Kündigunsfristen enthält, kann das Arbeitsverhältnis somit vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit oder ohne Grund gekündigt werden.

    In Bezug auf Aufhebungsverträge wird in der Regel eine Abfindungszahlung vereinbart.

    Weitere Informationen

    Informationen zum US-amerikanischen Arbeitsmarkt, zu Lohnkosten und Arbeitsrecht hält das GTAI-Produkt Arbeitsmarkt USA bereit.

    Von Jan Sebisch | Bonn

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