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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist seit 2017 vorläufig in Kraft. Außerdem ist Kanada mit den USA und Mexiko Mitglied des USMCA und weiterer Abkommen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Mitglied in der WTO

Kanada ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der WTO.

Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)

Das umfassende Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union wurde am 30. Oktober 2016 unterzeichnet und trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft. Die vorläufige Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die unstreitig in der alleinigen Zuständigkeit der EU liegen, zum Beispiel die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe. Die Bestimmungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sind nicht von der vorläufigen Anwendung erfasst. 

Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Erst dann können die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fallenden Bereiche des Abkommens in Kraft treten.  

Der deutsche Bundestag hat das CETA-Abkommen am 1. Dezember 2022 ratifiziert. Im Vorfeld hatte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Nachbesserungen an dem Abkommen eingesetzt. Der Bundestag hatte gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine klarstellende Auslegungserklärung zum Investitionsschutz erarbeitet, um die Investitionsschutzbestimmungen des Abkommens besser zu beschreiben. Diese muss von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt und in Absprache mit Kanada vom Gemischten CETA-Ausschuss angenommen werden. 

Bereits seit November 2022 hatten die Europäische Kommission und Kanada auf Initiative Deutschlands hin über den Text eines völkerrechtlich verbindlichen Beschlusses des Gemischten CETA-Ausschusses verhandelt. Ziel sollte eine Verbesserung des Investitionsschutzkapitels des CETA-Abkommens sein. In dem Beschluss sollen die Schutzstandards im Investitionsschutzrecht klarstellend präzisiert und damit der staatliche Regulierungsspielraum (sogenanntes "Right to Regulate") zur Erreichung legitimer Gemeinwohlziele gestärkt werden. Am 9. Februar 2024 hat der Gemischte CETA-Ausschuss einen entsprechenden Entwurf eines Beschlusses veröffentlicht. 

Der Gemischte CETA-Ausschuss wurde nach Artikel 26.1 des Abkommens eingesetzt. Dort ist vorgesehen, dass sich der Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union und Vertretern Kanadas zusammensetzt und der Vorsitz gemeinsam vom kanadischen Minister für internationalen Handel und von dem für Handel zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission oder ihren jeweiligen Vertretern geführt wird. Der Gemischte CETA-Ausschuss ist für alle Fragen zuständig, welche die Handels- und Investitionstätigkeit zwischen den Vertragsparteien und die Umsetzung und Anwendung des Abkommens betreffen. Er tritt einmal jährlich oder auf Ersuchen einer Vertragspartei zusammen. 

Mit Deutschland haben bisher 17 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich das CETA-Abkommen ratifiziert. 

Zollabbau

CETA sieht einen Wegfall für rund 99 Prozent der Zölle vor. Der weitaus größte Teil war schon mit dem vorläufigen Inkrafttreten des Freihandelsabkommens weggefallen. Industriegüter sollen ausnahmslos zollfrei werden. Mehr als 99 Prozent dieser Güter sind bereits zollfrei. Für die restlichen Güter gelten Übergangsfristen auf beiden Seiten.

Im Agrarbereich wurden die Zölle für mehr als 90 Prozent der Produkte mit dem vorläufigen Inkrafttreten von CETA abgeschafft. Für die restlichen Produkte gelten zeitliche Übergangsregelungen von bis zu sieben Jahren, Zollkontingente oder sie sind vollständig vom Zollabbau ausgenommen. 

Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis

Die Ursprungsregeln orientieren sich weitgehend an den Regeln neuerer EU-Freihandelsabkommen. Die produktspezifischen Listenregeln sind jedoch detaillierter abgefasst als in klassischen EU-Abkommen. Angeknüpft wird entweder an einen Positionswechsel der Ware im Harmonisierten System oder an eine Kombination aus Positionswechsel und Wertschöpfungskriterium. 

Dabei gibt es auch einzelne Neuerungen, zum Beispiel den Wechsel aus einem anderen Kapitel (bei Fisch - Kapitel 16).

Neu ist auch, dass als Alternative zu den Erzeugnis spezifischen Ursprungsregeln des Anhang 5 die Erfüllung der in Anhang 5-A festgelegten Ursprungsregeln im Rahmen bestimmter Kontingente vorgesehen ist. Dies gilt für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse, Spinnstoffe, Kleidung und Fahrzeuge.

Gemäß Art. 1 des Ursprungsprotokolls ist bei der Berechnung des Wertschöpfungsanteils der Transaktionswert zugrunde zu legen. Der Transaktionspreis wird jedoch abweichend von der Definition des GATT-Zollwertkodex identisch zum Ab-Werk-Preis definiert.

Als Ursprungsnachweis gilt gemäß Art. 18 des Ursprungsprotokolls eine Ursprungserklärung gemäß dem in Anhang 2 zum Ursprungsprotokoll vorgeschriebenem Wortlaut auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelsdokument, welche das Produkt ausreichend detailliert beschreibt. Sie lautet: "Der Ausführer (ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ...(2)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte ...(3) Ursprungswaren sind."

Auch wurden verpflichtende Kriterien zur Ausstellung des Ursprungsnachweises für die Ausfuhr und für die Beantragung von Zollpräferenzen bei der Einfuhr aufgenommen.

Ursprungserklärungen können in der EU für Warensendungen ab einem Warenwert von 6.000 Euro nur von registrierten Ausführern (REX) ausgestellt werden. In Kanada entspricht dem registrierten Ausführer der bei der Zollbehörde Canada Border Services Agency mit einer "Business Number" registrierte Importeur.

Weitere Regelungen

CETA sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vor. Die Anerkennung der Konformitätsbewertung zwischen den Vertragsparteien soll verbessert werden. Ziel ist eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen den Vertragsparteien entsprechend dem Protokoll über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Konformitätsbewertungen. Doppelte Prüfkosten würden hierdurch wegfallen.

Um nichttarifäre Handelshemmnisse zu vermeiden, ist im Kapitel 21 (Regulierungszusammenarbeit) der Grundsatz verankert, dass beide Vertragsparteien regulatorische Kooperationen auf freiwilliger Basis ins Leben rufen können. Die Parteien beziehen sich dabei auf das bestehende jeweilige Verpflichtungsniveau gemäß den relevanten WTO-Abkommen. Eine weitere Verpflichtung, regulatorische Kooperationen einzugehen, besteht nicht.

Das Abkommen schafft außerdem ein neues Investitionsschutzsystem mit einem ständigen, institutionalisierten Gericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Details dazu sind in Kapitel acht (Investitionen) geregelt. Da es sich hierbei um Regelungen handelt, die (auch) in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, treten sie erst nach Ratifizierung der Mitgliedstaaten in Kraft.

Überdies sieht CETA einen großen Schritt zur Marktöffnung bei den öffentlichen Auftragsmärkten vor - insbesondere weil in Kanada mit CETA auch die Provinzen und Kommunen ihre Beschaffungsmärkte für europäische Anbieter öffnen müssen. Bislang wurde der größte Teil öffentlicher Aufträge in Kanada auf regionaler oder kommunaler Ebene vergeben.

Das Abkommen beinhaltet ferner Bestimmungen zu Zoll- und Handelserleichterungen, zur Öffnung des Dienstleistungssektors, dem Handel mit Dienstleistungen, zum Schutz geistigen Eigentums beziehungsweise geographischer Angaben.

NAFTA-Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada Agreement 

Das USMCA oder CUSMA (Canada-United-States-Mexico Agreement), wie es von kanadischer Seite bezeichnet wird, wurde am 30. November 2018 von den drei Vertragsstaaten unterzeichnet und trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Es bildet die Freihandelszone zwischen den USA, Mexiko und Kanada. 

Eine NAFTA-Neuverhandlung war bereits Wahlkampfziel des ehemaligen Präsidenten Donald Trump gewesen. Aus Sicht seiner Administration konnten US-Unternehmen nicht ausreichend von NAFTA profitieren. Als Grund dafür wurden unter anderem zu wenig straffe Ursprungsregeln insbesondere im Kfz-Sektor und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums gesehen.

Ursprungsregeln

Die USMCA-Ursprungsregeln geben als ursprungsbegründend zumeist den Wechsel zu einer bestimmten Zolltarifposition oder -unterposition, auch aus einem anderen Kapitel des Zolltarifs oder das Erreichen eines bestimmten regionalen Wertschöpfungsanteils ("Regional Value Content") oder eine Kombination aus beidem vor. Der regionale Wertschöpfungsanteil liegt in verschiedenen Sektoren häufig höher als im NAFTA-Abkommen. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent nach der Nettokostenmethode.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Mindestlohn 16 US Dollar erhalten.

Zollfreigrenzen

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr sieht das USMCA höhere Freigrenzen für Kleinsendungen, zum Beispiel Kuriersendungen, vor. Mexiko hat die Zollfreigrenze für Kleinsendungen auf 117 US Dollar erhöht. Die Steuerfreigrenze liegt bei 50 US$. Kanada räumt seit dem 1. Juli 2020 für Sendungen mit einem Wert bis zu 150 kanadischen Dollar Zollfreiheit und bis zu 40 kanadischen Dollar Steuerfreiheit ein. Die USA sind bei der bereits vor dem 1. Juli 2020 geltenden Freigrenze von 800 US$ geblieben. Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll hiermit der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der Freihandelszone erleichtert werden.

Weitere Regelungen

Darüber hinaus stellt das USMCA einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicher. Dazu zählen unter anderem ein erhöhter Schutz an den Zollgrenzen vor gefälschten Produkten, der Schutz neuer geographischen Ursprungsbezeichnungen und der Schutz von Innovationen in der Pharmaindustrie.

Spezifische Vereinbarungen der Vertragspartner, zum Beispiel in den Sektoren Chemie, Kosmetik und medizinische Produkte sollen darüber hinaus die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften weiter verbessern.

Das USMCA gilt 16 Jahre ab Inkrafttreten. Die Vertragsparteien sollen das Abkommen nach sechs Jahren überprüfen und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängern können.

Weitere Handelsabkommen Kanadas

Kanada verfügt über ein Netz an weiteren bi- und multilateralen Freihandelsabkommen, darunter zum Beispiel das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP).

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